BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1457 21. Wahlperiode 08.09.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 02.09.15 und Antwort des Senats Betr.: TTIP: Hamburgs Zukunft In der Antwort zu einer Schriftlichen Kleinen Anfrage hat der Senat im März 2014 erklärt: „…Handels- und Assoziierungsabkommen haben für die Freie und Hansestadt Hamburg eine herausragende Bedeutung. Sie erleichtern den internationalen Austausch von Waren, Kapital und Dienstleistungen, der für eines der wichtigsten internationalen Drehkreuze im Herzen Europas besonders wichtig ist. Zugleich bedarf es, das hat zuletzt die Wirtschafts- und Finanzkrise deutlich gezeigt, international anerkannter und durch internationales Recht durchsetzbarer Regeln und Standards. Mithilfe von Freihandelsabkommen lassen sich europäische Werte und Normen in der arbeitsteiligen, eng miteinander verflochtenen Weltwirtschaft erfolgreich verbreiten. Mit Blick auf ein mögliches Abkommen mit den USA gilt über Vorgenanntes hinaus, dass das Abkommen gerade kleinen und mittelständischen Unternehmen den Marktzugang erleichtern soll. Im Gegensatz zu Großunternehmen verfügen diese oft nicht über die notwendigen Ressourcen, um sich mit allen regulatorischen Voraussetzungen in stark entwickelten Märkten wie den USA auseinanderzusetzen. Daher kann die Reduzierung unnötiger Handelsbeschränkungen gerade für kleine und mittlere Unter-nehmen eine große Chance sein. Neben Handelserleichterungen gilt bei TTIP insbesondere im Hinblick auf die oben genannten europäischen Werte, dass eine nordatlantische Wirtschaftszone auf dem gleichen Wertefundament einer freiheitlichen , demokratischen Grundordnung beruht. Die auf diesem Wertefundament basierenden Schutzstandards sollten nicht nur beidseitig des Atlantiks einander Vorbild und Ansporn zu Verbesserungen sein, sondern auch und insbesondere den Maßstäben anderer aufstrebender Weltregionen ein überzeugendes Vorbild bieten. Vor diesem Hintergrund begrüßt der Senat grundsätzlich Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen mit den USA… Im derzeitigen frühen Stadium der Verhandlungen sind die Länder noch nicht offiziell über konkrete Regelungsinhalte von TTIP informiert. Eine entsprechende Befassung des Senats mit Regelungsdetails ist damit noch nicht erfolgt.“ Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Hat eine Befassung des Senats entsprechend des letzten zitierten Absatzes mittlerweile stattgefunden? Drucksache 21/1457 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Nein. a. Wenn ja: Hat sich die Position des Senats seitdem verändert? Wenn ja: inwiefern? Entfällt. b. Wenn nein: „Begrüßt“ der Senat weiterhin „grundsätzlich Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen mit den USA“? Ja. 2. Ist der Senat der Auffassung, dass die Verhandlungen zu TTIP nur fortgesetzt werden sollten, wenn das Investor-Staats-Klagerecht nicht Bestandteil des Abkommens ist? 3. Zeigt der vom Bundeswirtschaftsminister vorgelegte Vorschlag zu einem Handelsgerichtshof aus Sicht des Senats einen gangbaren Weg auf? Der Senat hat sich damit nicht befasst. Die zuständige Behörde hält spezielle Investitionsschutzvorschriften und Streitbeilegungsmechanismen im Verhältnis Investor und Staat zwischen der Europäischen Union und den USA weiterhin für verzichtbar. Der Vorschlag des Bundeswirtschaftsministeriums sowie von fünf weiteren Handelsministern, anstelle eines Schiedsgerichts einen ständigen europäisch-amerikanischen Handelsgerichtshof zu schaffen, der sich aus unabhängigen Richtern zusammensetzt, öffentlich tagt und eine Berufungsmöglichkeit zulässt, bietet sich als gangbarer Weg an. 4. Ist der Senat der Auffassung, dass die Bereiche audiovisuelle Medien und Kultur von den Verhandlungen im Rahmen des Freihandelsabkommens TTIP ausgenommen werden sollten? Der Senat hat sich damit nicht befasst. Die zuständige Behörde vertritt die Auffassung, dass die Kultur- und Medienhoheit der Länder mit dem geplanten Abkommen gewahrt werden muss. Wie auch im UNESCO „Übereinkommen über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen “ von 2005 festgelegt, dürfen die Strukturen zur Förderung der kulturellen Vielfalt in Europa nicht gefährdet werden. Die zuständige Behörde befürwortet daher eine kapitelübergreifende Generalschutzklausel für Kultur und Medien sowie eine dezidierte, kapitelbezogene Ausnahme für Kultur- und audiovisuelle Dienstleistungen .