BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14573 21. Wahlperiode 16.10.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Detlef Ehlebracht (AfD) vom 10.10.18 und Antwort des Senats Betr.: Sperrung des Ehestorfer Heuwegs – Abstimmung mit Niedersachsen Der Ehestorfer Heuweg im Südwesten Hamburgs gehört zu den sogenannten Hauptverkehrsstraßen mit einer durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke von 8.000 (DTV) und 9.000 (DTVw) sowie einem Schwerverkehrsanteil von 4 Prozent (Stichtag 2017).1 Die Straße mit Busverkehr hat eine wichtige Verbindungs- und Erschließungsfunktion und verläuft in Nord-Süd Richtung von der B 73 (Cuxhavener Straße) bis zur Landesgrenze mit Niedersachsen (Landkreis Harburg). Seit dem 20. August 2018 ist der Ehestorfer Heuweg in beide Richtungen gesperrt. Zusätzliche Probleme bereiten Pendlern auch die Sperrungen am Ehestorfer Weg sowie Baumaßnahmen an der Stadtautobahn A 253 mit Sperrung der Hohen Straße und der Abfahrt Wilstorf. Dies führt zu einer massiven Überlastung der Ausweichstrecken zum Leidwesen von Pendlern und Anwohnern. Zudem sind die Nachbarortschaften Ehestorf, Alvesen, Vahrendorf und Sottorf quasi von der B 73 abgeschnitten. Mittlerweile hat sich der niedersächsische Verkehrsminister eingeschaltet, um gemeinsam mit den Hamburger Verantwortlichen an einer Lösung zu arbeiten.2 Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Mit der Verstärkung der Investitionen in die Hamburger Verkehrsinfrastruktur in dieser Legislaturperiode wird die Koordinierung von Baumaßnahmen immer wichtiger. Durch organisatorische Änderungen, Erweiterung der Technik und stärkere Kooperation konnten Verbesserungspotenziale genutzt und erste Ergebnisse erzielt werden. Der Arbeitsstab Baustellen- und Verkehrskoordination koordiniert die Maßnahmen auf den Bundesfernstraßen im Großraum Hamburg. Die Koordinierungsstelle für Baustellen in Hauptverkehrsstraßen (KOST) und die Stabsstelle Verkehrsflussverbesserung des Landesbetriebs Straßen und Brücken und Gewässer (LSBG) sind für die Koordinierung der Maßnahmen im städtischen Hauptverkehrsstraßennetz in Absprache mit den umliegenden Kreisen zuständig. Ziel ist es, den gemeinsamen Prozess so auszubauen , dass die Stabstelle Verkehrsflussverbesserung im LSBG eine verkehrliche Bewertung der geplanten Baustellen vornehmen kann und in gemeinsamen Abstimmungsrunden Szenarien bezüglich der zeitlichen und räumlichen Wirkung entwickeln kann. Das heißt, die Maßnahmen werden je nach Wirkung auf den Verkehr räumlich und zeitlich zusammengeführt oder entzerrt. 1 Siehe: https://www.hamburg.de/bwvi/verkehrsbelastung/. 2 Siehe: https://www.kreiszeitung-wochenblatt.de/rosengarten/politik/so-geht-man-nicht-mit-unsum -d123334.html. Drucksache 21/14573 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die Koordinierung von Baumaßnahmen mit den Nachbarländern Schleswig-Holstein und Niedersachsen erfolgt im Rahmen der „Länderübergreifende Baustellenkoordinierung SH, NDS, HH“. Zukünftige Baumaßnahmen werden jeweils vorgestellt und die Bautermine sowie Art und Umfang der Verkehrsabsicherungen erörtert. Bestehen verkehrliche Konflikte zwischen Baumaßnahmen, werden Alternativen diskutiert und gemeinschaftlich Lösungen festgelegt. Bei kurzfristigen Änderungen der Baumaßnahmen oder zusätzlichen Eingriffen in den Verkehr werden die Zustimmungen beziehungsweise Stellungnahmen bilateral eingeholt. Die Baumaßnahme wurde mehrfach in der Länderübergreifenden Verkehrskoordination mit dem Nachbarkreis und dem Geschäftsbereich Verden der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr erörtert und durch die Abstimmung der Baumaßnahmen in Hamburg und in Niedersachsen in das vorgesehene Baufenster eingeplant: Im Rahmen der „Länderübergreifende Baustellenkoordinierung SH, NDS, HH“ am 26. April des Jahres 2018 wurde die Baumaßnahme am Ehestorfer Heuweg vorgestellt, einschließlich der Bautermine, Art und Umfang der Verkehrsabsicherung sowie der Umleitungsstrecke. Der Landkreis Harburg hat keine Einwände erhoben. Erste Abstimmungen zwischen den hamburgischen Dienststellen und den betroffenen niedersächsischen Landkreisen fanden im August des Jahres 2016 statt. Abgestimmt wurden die hamburgischen Maßnahmen auf der A 7, dem Ehestorfer Heuweg, dem Ehestorfer Weg, der Bremer Straße sowie die niedersächsische Maßnahme am Kreisverkehr Appelbütteler Straße/Ehestorfer Weg. Die Baumaßnahme findet zwischen den bereits realisierten Instandsetzungsmaßnahmen auf der A 7 (Grundinstandsetzung Heimfeld, Brücke Stader Straße, Deckschichterneuerung Hausbruch) und den ersten Maßnahmen an der K 20, statt. Es ist darauf hinzuweisen, dass sich die Beschwerden auf die Vollsperrung und damit auf die Umsetzung der Maßnahme, nicht auf den Zeitpunkt beziehen. Die Vollsperrung ist jedoch eine Folge arbeitsschutzrechtlicher Vorgaben, die zum Schutz der Beschäftigten einzuhalten sind. Im Übrigen siehe Drs. 21/13659. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Vor dem Hintergrund massiver Verkehrseinschränkungen und starker Kritik an der Vielzahl von augenscheinlich unkoordinierten Baustellen: Wie bewertet der Senat die Effektivität der seit An 2017 existierenden Koordinierungsstelle („Stabsstelle für Verkehrs- und Baustellenkoordination im Großraum Hamburg)?3 Siehe Vorbemerkung. 2. Wie erfolgt die Koordinierung von Baumaßnahmen mit Nachbarbundesländern ? Erfolgen grundsätzlich Gespräche mit Nachbargemeinden beziehungsweise Nachbarkreisen, sobald sich Straßenbauarbeiten direkt auf deren Umfeld auswirken? 2.1. Wann hat sich die zuständige Hamburger Behörde bezüglich der Baumaßnahmen am Ehestorfer Heuweg mit dem Landkreis Harburg in Verbindung gesetzt? Welche konkreten Maßnahmen wurden miteinander abgestimmt? Siehe Vorbemerkung. 2.2. Dem niedersächsischen Verkehrsminister zufolge habe es Kommunikationsschwierigkeiten bei der Zusammenarbeit gegeben (vergleiche Kreiszeitung „Wochenblatt“, Fußnote 1). Wie bewertet die zuständige Behörde die Aussage? Von welchen Schwierigkeiten ist die Rede? Die Koordinierung der Baumaßnahmenerfolgte einvernehmlich. Der Senat nimmt zu Presseberichten grundsätzlich keine Stellung. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 3 https://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/7775886/2016-12-28-bwvi-verrkehrskoordination/. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14573 3 2.3. Welche Priorität und welche Mindestvoraussetzungen, gibt es für Hamburger Behörden bezüglich der Koordinierung von Baumaßnahmen , die auch Bürger angrenzender Bundesländer betreffen? Die Koordinierung von Baumaßnahmen umfasst alle Eingriffe in den Verkehrsraum des Hauptverkehrs- und Fernstraßennetzes in Hamburg. 3. Mit welchen Maßnahmen soll die derzeitig angespannte Verkehrssituation für Pendler, Anwohner und Gewerbetreibende entschärft werden? 3.1. Bis zu welchem Zeitpunkt soll die Umsetzung der jeweiligen Maßnahmen erfolgen? Die Ausdehnung und Art der Baumaßnahme lassen nach der Richtlinie für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen, der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und den Anforderungen an Arbeitsplätzen und Verkehrswege auf Baustellen im Grenzbereich zum Straßenverkehr keine andere Verkehrsführung zu. Maßgeblich ist die Verkehrsund Arbeitssicherheit. Auf dieser Grundlage hat das zuständige Polizeikommissariat die derzeitige Verkehrsführung angeordnet. 4. Gab es bislang Entschädigungsansprüche von gewerbetreibenden Anliegern? Falls ja, inwieweit? Nein. 5. Wie viele Beschwerden welcher Art wurden im Zuge der Straßensperrung des Ehestorfer Heuweg an die zuständige Stelle eingereicht? Keine. Im Übrigen führt der LSBG hierzu keine Statistik. 6. Wie sollen künftig Ballungen verschiedener Baumaßnahmen, die den gleichen Verkehrsraum betreffen vermieden werden, um derartige Einschränkungen der Mobilität und der Versorgungssicherheit auszuschließen ? Die Koordinierung von Baumaßnahmen und die Einschätzung von den verkehrlichen Auswirkungen sind umfangreiche Themen und unterliegen stetigen Veränderungsprozessen . Die technischen Möglichkeiten zur Beurteilung von Baumaßnahmen werden kontinuierlich von Hamburg erweitert und ausgebaut.