BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14574 21. Wahlperiode 16.10.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Karl-Heinz Warnholz (CDU) vom 10.10.18 und Antwort des Senats Betr.: Die Inanspruchnahme von Polizeivollzugskräften des Bundes und anderer Länder (IV) Nach den §§ 30, 30a SOG können Polizeivollzugsbeamte des Bundes oder eines anderen Bundeslandes auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg, in besonders geregelten Situationen, Amtshandlungen für die Hansestadt vornehmen. Für die Inanspruchnahme anderer Vollzugskräfte muss die jeweilige begünstigte Gebietskörperschaft die Kosten tragen. Mit Antwort auf die Anfrage vom 23. Oktober 2017 (Drs. 21/10733) berichtet der Senat zuletzt über Einsätze im Zeitraum 2016 bis Mitte 2017. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Polizeivollzugskräfte aus welchen anderen Bundesländern oder des Bundes hat die Freie und Hansestadt Hamburg im zweiten Halbjahr 2017 und im 1. bis 3. Quartal 2018 jeweils zum Einsatz nach Hamburg beordern müssen? 2. Wie lange waren die Beamtinnen und Beamten aus den anderen Bundesländern oder des Bundes hierbei jeweils im Einsatz? 3. Welche Kosten sind der Freien und Hansestadt Hamburg hierdurch jeweils entstanden? Bei der Beantwortung der Drs. 21/10733 konnte zur Frage der Inanspruchnahme auswärtiger Einsatzkräfte während des gesamten G20-Einsatzes seinerzeit aufgrund der bis dahin noch nicht abschließend erfolgten Rechnungsgestellung seitens der unterstützenden Länder keine vollständige Aussage zu den Kosten gemacht werden. Vor diesem Hintergrund werden nachfolgend die in Rechnung gestellten Kosten für die Einsatzanlässe in Zusammenhang mit dem G20-Gipfel pro Land (in Teilen vorläufig ) dargestellt. Abrechnungen der Länder einschließlich der Vorbereitungsphase (ab April 2017) liegen nur für den Einsatz, der sich über zwei Halbjahre erstreckte, je Land insgesamt vor. Eine Differenzierung im Sinne der Fragestellung ist nicht möglich. Der Bund hat gemäß gesonderter Verwaltungsvereinbarung keine Kosten für seine Unterstützungskräfte in Rechnung gestellt. Im Übrigen siehe Drs. 21/10733. Land Kosten in Euro BW 906.064,21 BY 4.075.651,56 BE 2.139.050,84 BB 1.264.191,15 HB 838.746,22 HE 2.556.053,66 MV * Drucksache 21/14574 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Land Kosten in Euro NI 5.722.639,83 NW 5.911.323,00 SL 257.589,77 SN * ST 738.863,67 SH 2.578.100,30 TH 891.559,33 RP 1.760.281,82 * Rechnung liegt noch nicht vor Im Jahr 2017 wurden nach dem 9. Juli keine auswärtigen Kräfte im Sinne Fragestellung eingesetzt. Die in 2018 bis 30. September im Sinne der Fragestellung eingesetzten auswärtigen Kräfte und die entstandenen Kosten sind in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt. Die auswärtigen Polizeikräfte wurden regelhaft für Einsätze angefordert, die nicht länger als einen Tag dauerten. Jahr Datum Anlass Bund/ Länder Anzahl Kräfte* Kosten in Euro 2018 bis 30.09. 12.03. diverse Versammlungen SH 132 4.960,28 17.03. diverse Versammlungen und Fußball BuPol 128 10.303,85 SH 177 37.314,97 HB 38 12.175,76 MV 50 ** 19.03. diverse Versammlungen MV 86 ** 07.04. diverse Versammlungen und Fußball HB 5 2.351,89 BuPol 14 3.979,69 23.04. diverse Versammlungen NI 123 5.836,03 01.05. Aufzüge 1.Mai SH 168 47.094,60 BuPol 108 ** 05.09. diverse Versammlungen RP 83 ** MV 88 ** BE 82 ** NI 100 ** 30.09. Fußball SH 148 ** HB 48 ** * Soweit bereits Kosten abgerechnet wurden, sind abgerechnete Kräfte angegeben. Im Übrigen handelt es sich um die Zahl der gemeldeten Kräfte. ** Rechnung liegt noch nicht vor 4. Inwieweit mussten dabei Polizeivollzugskräfte anderer Gebietskörperschaften eingesetzt werden, weil personelle Engpässe bei der Bereitschaftspolizei bestanden? Bitte jeweils für die Einsätze begründen. Siehe Drs. 21/1139.