BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14575 21. Wahlperiode 16.10.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Gladiator (CDU) vom 10.10.18 und Antwort des Senats Betr.: Bekämpfung von Betrugsdelikten – Welche Strategie verfolgt der Senat? Das „Hamburger Abendblatt“ berichtet in seiner Ausgabe vom 5. Oktober 2018 über die Halbjahreszahlen in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS), selbst wenn der Senat ansonsten stets betont, dass unterjährige Zahlen der PKS nicht aussagekräftig sind. Besorgniserregend ist die erneute starke Zunahme bei den Betrugsdelikten. Nachdem bereits im letzten Jahr ein Anstieg von 7,6 Prozent zu verzeichnen war, wurde im ersten Halbjahr 2018 noch einmal ein Plus von 13,8 Prozent registriert. Gleichzeitig sinkt die Aufklärungsquote deutlich: von 71,8 Prozent im Jahr 2014 (Drs. 20/14425) auf 55 Prozent im ersten Halbjahr 2018. Dabei versuchte die Polizei bereits mit Einführung der standardisierten Betrugssachbearbeitung im Januar 2015, die Situation in den Griff zu bekommen. Zu Beginn dieses Jahres teilte der Leiter des LKA mit, dass er eine Arbeitsgruppe eingerichtet habe, die Vorschläge erarbeiten soll, um bei der Bekämpfung des Betruges schlagkräftiger zu werden, Drs. 21/11891. Die aktuelle Situation ist katastrophal; Leidtragende sind eine steigende Zahl von Opfern und die ermittelnden Beamten, die mit der Fülle der Vorgänge völlig überlastet sind. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie hat sich die Anzahl der zurückgestellten Verfahren seit Beginn des Jahres beim LKA entwickelt? Bitte pro Abteilung des LKA zum 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober angeben. Noch im Oktober 2017 waren im Landeskriminalamt (LKA) 8.027 Vorgänge zurückgestellt ; die überwiegende Zahl der Vorgänge betraf das LKA 5. Die Anzahl der zurückgestellten Vorgänge konnte inzwischen im LKA 5 deutlich reduziert werden; siehe auch Drs. 21/11891. Auch in den LKA 1, 6 und 7 konnten die Rückstellungen deutlich abgebaut werden. Insgesamt ist die Zahl der zurückgestellten Vorgänge im Oktober 2018 im Vergleich zum Oktober 2017 bereits um die Hälfte reduziert. Ab dem 2. Quartal 2018 ist die Anzahl zurückgestellter Vorgänge allerdings wieder angestiegen. Diese Zunahmen beruhen im Wesentlichen auf den seit April 2018 intensivierten Maßnahmen zur Bekämpfung der öffentlich wahrnehmbaren Drogenkriminalität mit als klassischem Kontrolldelikt stark steigenden Zahlen bei den Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz (LKA 6) sowie in diesem Zusammenhang festgestellten ausländerrechtlichen Verstößen mit einem Anstieg der Fallzahlen im Zuständigkeitsbereich des LKA 1. Drucksache 21/14575 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Darüber hinaus erklären sich die im Betrachtungszeitraum erneuten Anstiege auch in den Bereichen LKA 5 und LKA 7 einerseits durch die in der zweiten Jahreshälfte regelhaft höheren Urlaubsraten und damit geringere Personalkapazitäten, aber auch durch krankheitsbedingte Ausfälle sowie durch noch andauernde Abordnungen kriminalpolizeilicher Sachbearbeiter zum Beispiel in die Sonderkommission (SoKo) „Schwarzer Block“. Gleichzeitig wurden im Betrachtungszeitraum für das LKA 5 steigende Vorgangszahlen sowie verschiedene aufwendige Ermittlungsverfahren, die einen hohen Personaleinsatz erfordern, festgestellt. Dies vorangestellt, sind die erfragten Daten zu den einzelnen Abteilungen des LKA der folgenden Tabelle dargestellt: Abteilung Stichtag: 18. 10.2017 Stichtag: 01.01.2018 Stichtag: 01.04.2018 Stichtag: 01.07.2018 Stichtag: 01.10.2018 LKA 1 1.628 1.251 828 1.296 2.066 LKA 5 5.165 1.993 394 284 818 LKA 6 1.101 708 524 1.174 1.018 LKA 7 133 53 65 62 130 Gesamt 8.027 4.005 1.811 2.816 4.032 Die SoKo „Schwarzer Block“ wurde zum 1. Oktober 2018 aufgelöst und in eine beim LKA 7 angegliederte Ermittlungsgruppe (EG) „Schwarzer Block“ mit deutlich reduziertem Personalbestand überführt. Aus der SoKo „Schwarzer Block“ sind 32 Hamburger Polizeivollzugsbeamte in die Allgemeine Aufbauorganisation zurückgekehrt, davon 27 ins LKA. Darüber hinaus hat der Senat im Oktober 2017 zur Stärkung des LKA ein Paket zur Schaffung von zusätzlichen 54 Arbeitnehmerstellen beschlossen. Mit den seitdem vorgenommenen Einstellungen konnte das LKA seit Anfang des Jahres aufwachsend mit derzeit insgesamt 42 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verstärkt werden; für die noch offenen Stellen laufen die Einstellungsverfahren. So sind zum Beispiel vier zusätzliche Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter zur Verstärkung des Rauschgiftermittlungsdienstes im LKA 6 eingesetzt worden. Eine vollständige Besetzung aller Funktionen war durch die notwendigen Personalauswahlverfahren noch nicht möglich. Die aufgeführten Personalergänzungen lassen prognostisch eine Reduzierung der Vorgangsrückstellungen im LKA erwarten. 2. Wie haben sich die Anzahl der erfassten Betrugsfälle (PKS-Straftatenschlüssel 510000) und des sonstigen Warenkreditbetrugs (PKS-Straftatenschlüssel 511200) sowie die Aufklärungsquoten seit 2017 entwickelt ? Bitte für 2017 sowie erstes Halbjahr 2018 darstellen. Die Polizei erfasst Straftaten gemäß dem Straftatenkatalog der Richtlinien für die Erfassung und Verarbeitung der Daten in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). Die Aussagekraft der PKS ist auf Jahresauswertungen ausgelegt. Innerhalb eines Berichtsjahres unterliegt der PKS-Datenbestand einer ständigen Pflege zum Beispiel durch Hinzufügen von nachträglich ermittelten Tatverdächtigen oder der Herausnahme von Taten, die sich im Nachhinein nicht als Straftat erwiesen haben. Zur begrenzten Aussagekraft unterjähriger Daten in diesem Zusammenhang siehe auch Drs. 16/4616. Die erfragten Daten sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: 2017 1. Halbjahr 2018 PKS- Schlüssel Delikt erfasste Fälle aufgeklärte Fälle erfasste Fälle aufgeklärte Fälle absolut relativ absolut relativ 510000 Betrug 32.553 19.073 58,6% 18.655 10.263 55,0% 511200 sonstiger Warenkreditbetrug 7.245 3.658 50,5% 4.068 1.738 42,7% 3. Welche Vorschläge hat die vom Leiter des LKA eingesetzte Arbeitsgruppe entwickelt, um die Bekämpfung des Betruges schlagkräftiger zu Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14575 3 machen und welche Maßnahmen wurden beziehungsweise werden wann jeweils konkret umgesetzt? Ungeachtet der seit dem Jahr 2017 bereits eingeleiteten und im Jahr 2018 fortgesetzten Maßnahmen zur personellen Unterstützung des LKA 5 (siehe auch Antwort zu 11.) hat der Leiter des LKA mit Wirkung zum 20. Dezember 2017 die Arbeitsgruppe (AG) „Betrug“ mit dem Auftrag der Durchführung einer ganzheitlichen Betrachtung der Betrugssachbearbeitung eingerichtet, um eine nachhaltige Lösung für die Betrugssachbearbeitung zu erarbeiten. Durch die AG „Betrug“ wurden am Ende eines sehr umfangreichen Betrachtungsprozesses mögliche Maßnahmen erarbeitet. Kerngedanke der vorgeschlagenen Maßnahmen zu Veränderungen in der Betrugssachbearbeitung ist es, für die Sachbearbeitung die Strukturen zu straffen, damit Verfahren zu beschleunigen und eine größere Flexibilität bei der Bearbeitung verschiedener Delikte je nach Belastung zu ermöglichen, um sowohl bei den Massendelikten wie bei komplexen Ermittlungssachverhalten eine nachhaltigere und konzentriertere Bearbeitung zu ermöglichen. Dazu sind die Minimierung von konfliktträchtigen Schnittstellen durch die Einführung einer Sachgebietsstruktur nach Ermittlungstiefe, die Möglichkeit der Rotation zur Veränderung der Personalstruktur und der planmäßigen Rotation zur stetigen Personalentwicklung sowie die Möglichkeit, Deliktsbereiche gegeneinander zu priorisieren, um Belastungsspitzen besser ausgleichen zu können, vorgesehen Anknüpfend an die Entscheidung zur Neuausrichtung der Betrugssachbearbeitung wurde die AG „Betrug“ im August 2018 vom Leiter des LKA mit der Entwicklung eines Umsetzungskonzeptes beauftragt. Dieser Prozess ist noch nicht abgeschlossen. 4. Welche Erkenntnisse liegen der zuständigen Behörde über Probleme im Arbeitsalltag der mit der Bekämpfung von Betrugsstraftaten beschäftigten Beamten vor? Bei dem Straftatbestand des Betruges handelt es sich überwiegend um ein Massendelikt . Sobald neben der Bearbeitung dieser Massendelikte zeitgleich die Bearbeitung umfangreicherer Verfahren zunimmt, werden hierdurch personelle Ressourcen gebunden, welche dann wiederum bei der Sachbearbeitung von Massendelikten fehlen . Bei Straftaten, die über das Internet initiiert werden, sind in den allermeisten Fällen digitale Beweismittel zu sichern und auszuwerten. Dieses erfordert, abhängig vom Delikt, teilweise einen hohen zeitlichen Mehraufwand und ein hohes Maß an Fähigkeiten im technischen Bereich. Auch die auszuwertende Datenmenge ist dabei ein Aspekt. Konzepte zur Verbesserung der Auswertung von Massendaten werden im LKA derzeit ausgearbeitet. Durch die Zunahme mittels Internet begangener Betrugsdelikte müssen zunehmend auch internationale Akteure (Diensteanbieter) in die Ermittlungen eingebunden werden, woraus ein Arbeitsmehraufwand resultiert. Die vorstehend aufgeführten erkannten Probleme im Arbeitsalltag wurden im Betrachtungsprozess der AG „Betrug“ berücksichtigt und sollen durch die vorgeschlagenen Maßnahmen zukünftig minimiert werden. 5. Welchen Bestandteil hat die Bearbeitung von Betrugsdelikten im Rahmen der Ausbildung zum LA I und LA II? Bitte Themenkomplexe und zeitlichen Umfang angeben. Im Rahmen der Ausbildung im Laufbahnabschnitt (LA) I werden Betrugsdelikte im Fach Rechtskunde während des vierten Semesters unterrichtet. In fünfzehn Unterrichtseinheiten werden die Delikte Betrug/Computerbetrug gemäß §§ 263, 263a Strafgesetzbuch (StGB), der Versicherungsmissbrauch gemäß § 265 StGB und Erschleichen von Leistungen gemäß § 265 a StGB vermittelt. Im Fach Kriminalistik wird im LA I in der abschließenden Ausbildung ein Tagesseminar zum Thema Cyberkriminalität durchgeführt. In den neun Unterrichtseinheiten liegt ein starker Schwerpunkt auf Betrugsdelikten, die mittels Internet begangen werden. Neben den Erscheinungsformen werden grundlegende Hinweise für Maßnahmen zur Erstaufnahme derartiger Delikte, etwa die Sicherung von IT-Spuren und der Umgang mit Datenträgern, gegeben. Drucksache 21/14575 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Grundlage der theoretischen Ausbildung für das Studium im LA II bildet das Modulhandbuch des Hochschulbereiches der Akademie der Polizei Hamburg. Das modular ausgestaltete Lehrkonzept birgt den Grundgedanken einer Betrachtung bestimmter Themengebiete aus verschiedenen Fachrichtungen in sich. Eine Befassung mit der Thematik Betrug findet im Laufbahnzweig Schutzpolizei im Rahmen des Grundstudiums im Modul S IX „Eigentums- und Vermögenskriminalität“ statt. Hierfür sind insgesamt 210 Lehrveranstaltungsstunden (LVS) vorgesehen. Im Studium für den Laufbahnzweig Kriminalpolizei findet eine Befassung im Sinne der Fragestellung im Rahmen des Hauptstudiums im Modul K XI „Vermögenskriminalität und Cybercrime“ statt. Hierfür sind insgesamt 240 LVS vorgesehen. Das Thema Betrug wird hierbei insbesondere in den Lehrgebieten Angewandte Informatik (Cybercrime), Rechtswissenschaften (Betrug und betrugsähnliche Delikte) und Kriminalistik (Vermögenskriminalität : Ebay-Betrug, Skimming, Phishing, Cash-Trapping, Enkeltrick, Handwerkerphänomene , Kreditkartenkriminalität, Fälschungskriminalität) behandelt. Wie viele LVS hierbei ausschließlich für das Thema Betrug aufgewendet werden, ist nicht bezifferbar. 6. Wie viele und welche Fortbildungsveranstaltungen im Bereich der Bekämpfung von Betrugsstraftaten gibt es für Kripobeamte? (Bitte Themenkomplexe und zeitlichen Umfang angeben.) Wie viele Beamte haben jährlich seit 2015 an diesen teilgenommen? Die AK bietet in Zusammenarbeit mit dem LKA 5 einen Betrugssachbearbeiter- Lehrgang an (LG.-Nummer 1110), der auch für Teilnehmer aus anderen Bundesländern geöffnet ist. Zeitliche Dauer: 8 Tage (64 Unterrichtseinheiten (UE)) Themenkomplexe : Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre/Kriminalistik/ Kriminaltechnik/Rechtskunde/Zusammenarbeit mit anderen Behörden/Planung und Durchführung von Durchsuchungen /EDV-Beweissicherung/ Auswertung elektronisch gespeicherter Daten/Psychologie eines Betrügers Der Lehrgang wurde im erfragten Betrachtungszeitraum fünfmal ausgerichtet, wobei ein Lehrgang auf sieben Tage verkürzt werden musste. Die Teilnehmerzahl des LKA Hamburg ist in der nachstehenden Tabelle dargestellt: Jahr 2015 2016 2017 2018 Teilnehmerzahl 20 11 10 10 Darüber hinaus werden Teilaspekte der Betrugssachbearbeitung in den Lehrgängen „Delikte im Gesundheitswesen“ (LG.-Nummer 1802) sowie „Wettbewerbsdelikte“ (LG.- Nummer 1805) vermittelt. Zeitliche Dauer: Jeweils fünf Tage (40 UE) 2015 wurden diese Lehrgänge nicht durchgeführt. Seit 2016 wurden beide Lehrgänge je zweimal ausgerichtet und sind ebenfalls auch für Teilnehmer aus anderen Bundesländern geöffnet. Die Teilnehmerzahl des LKA Hamburg ist in der nachstehenden Tabelle dargestellt: Jahr 2016 2017 2018 Teilnehmerzahl Delikte im Gesundheitswesen - 7 1 Teilnehmerzahl Wettbewerbsdelikte 5 3 - 7. Gerade bei Betrugsdelikten sind die Fallkonstellationen und Modi Operandi vielfältig und kompliziert, sodass es hier vertiefter Erkenntnisse bedarf, um den Sachverhalt im Rahmen der Anzeigenaufnahme, die grundsätzlich durch Beamte der Schutzpolizei erfolgt, vollständig zu erfassen und gezielte Fragen zu stellen. Nehmen auch Beamte der Schutzpolizei an Fortbildungsveranstaltungen teil? Falls ja, wie viele Beamte haben jährlich seit 2015 an welchen Fortbildungsveranstaltungen zum Betrug teilgenommen? Falls nein, warum wird dies nicht für erforderlich gehalten? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14575 5 Ja. Die AK bietet Beamten der Schutzpolizei in den Qualifizierungslehrgängen für den prüfungsgebundenen Aufstieg vom LA I zum LA II für das Deliktsfeld Betrug seit 2018 Inhalte mit den Schwerpunkten Cyber-Kriminalität (§§ 263, 263a, 269, 202 a, b, c, 303 a, b, c StGB), Anzeigenaufnahme und Modi Operandi an (LG.-Nummer 3000). Der Lehrgang wurde im Jahr 2018 bislang fünfmal angeboten, zunächst mit vier UE und ab dem dritten Lehrgang mit acht UE. Insgesamt haben den Lehrgang 115 Beamte der Schutzpolizei besucht. Für das laufende Jahr sind zwei weitere Aufstiegslehrgänge mit insgesamt 49 gemeldeten Beamtinnen/Beamten der Schutzpolizei geplant. Darüber hinaus wurde ein neuer Cybercrime-Lehrgang (LG.-Nummer 1230) für Beamte der Schutzpolizei konzipiert. Für das laufende Jahr sind drei Lehrgänge mit gemeldeten 60 Teilnehmern geplant. Die zeitliche Dauer des Lehrgangs beträgt jeweils zwei Tage (16 UE). Die Unterrichtsinhalte sind vertiefend an die vorgenannten Inhalte des Aufstiegslehrgangs angelehnt. 8. Gerade bei der Massenkriminalität, die im Bereich des Betrugs zu bewältigen ist, können Software- und Auswertetools wie beispielsweise OCR- Software die Arbeit erleichtern, indem falsche Ausweisdokumente oder Unterlagen eingescannt und vollautomatisiert miteinander abgeglichen werden können, um insbesondere Serien zu erkennen. a. Über welche „digitale Unterstützung“ verfügt das LKA 55? b. Welche weiteren Maßnahmen beziehungsweise Anschaffungen sind hier wann konkret geplant? Jeder Sachbearbeiter verfügt über einen Arbeitsplatz-PC mit Zugriff auf die allgemeinen polizeilichen Systeme. Darüber hinaus sind jedem Sachbearbeiter Internetrecherchen möglich. Ergänzend hat die Sachbearbeitung Zugriff auf verschiedene forensische und ermittlungsunterstützende Auswertungssoftware. Weitere Maßnahmen beziehungsweise Anschaffungen werden auch im Rahmen der Neuausrichtung der Betrugssachbearbeitung betrachtet. Im Übrigen siehe Antwort zu 3. 9. Wie hat sich die Personalsituation beim LKA 55 seit Beginn des Jahres entwickelt? Bitte Stellenbestand und VZÄ zum Stichtag 1. April und 1. Oktober angeben. Die Anzahl der Stellen und der Verfügbaren Personalkapazität (VPK) zu den erfragten Stichtagen sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Stand Stellen VPK 01.04.2018 64 66,5476 01.10.2018 64 76,4476 10. Wie hat sich die durchschnittliche Fehlzeitenquote im LKA 55 seit dem Jahr 2015 entwickelt? Bitte jahresweise und für das erste Halbjahr 2018 angeben. Die krankheitsbedingte Fehlzeitenquote des LKA 55 ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Jahr Fehlzeitenquote 2015 12,1% 2016 9,2% 2017 14,1% 1. Halbjahr 2018 16,0% 11. Wurde das LKA 55 seit Beginn des Jahres von Personal aus anderen Dienststellen unterstützt? Falls ja, wie viele VZÄ umfasste die Unterstützung und aus welchen Dienststellen kamen die Sachbearbeiter? Ja. Das LKA 55 wird seit Anfang Februar aus verschiedenen Bereichen des LKA in wechselnden Zusammensetzungen in einer Personalkapazität von bis zu 7,5 VPK unterstützt. Bei den Unterstützungskräften handelte es sich in der Startkonfiguration um erfahrene Sachbearbeiter. Darüber hinaus werden im LKA 55 Unterstützungskräfte aus dem Bereich der Schutzpolizei eingesetzt. Hierbei handelt es sich um verwen- Drucksache 21/14575 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 dungseingeschränkte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schutzpolizei mit aktuell 2,925 VPK. Ergänzend wurden zur Abarbeitung von Belastungsspitzen im LKA 55 Vorgänge in unterschiedlichen Bereichen des LKA von erfahrenen Sachbearbeitern abschließend bearbeitet. 12. Im vergangenen Oktober kündigte der Polizeipräsident im „Hamburger Abendblatt“ an, dass es bald über 50 neue Angestellte im Landeskriminalamt gibt („Hamburger Abendblatt“ vom 24. Oktober 2017, „Ist die Kripo am Ende, Herr Polizeipräsident?“). a. Wie viele Kriminalangestellte gibt es aktuell? b. Wie viele davon sind zur Betrugssachbearbeitung eingesetzt? Der Begriff „Kriminalangestellte“ ist im Verwaltungsgliederungsplan (VGP) nicht vorgesehen . Eine Auswertung erfolgte nach dem Kriterium „Stellen für Verwaltungspersonal “ (Arbeitnehmer und Verwaltungsbeamte). Das LKA verfügt aktuell über 447,1 VPK Verwaltungspersonal. Von diesen entfallen 36,6 VPK auf den Bereich der allgemeinen Betrugsdelikte. c. Inwiefern ist eine Ausweitung zur Abarbeitung der Massenkriminalität im Betrugsbereich geplant? Siehe Antwort zu 3. 13. Für die Prävention vor Einbruchskriminalität gibt es in Hamburg die kriminalpolizeiliche Beratungsstelle am PK 14, bei der sich Bürger umfassend informieren können. Gibt es eine Dienststelle, die für Betrugsprävention zuständig ist? Falls ja, wie viele VZÄ umfasst sie und welche Schulungen/Beratungsleistungen bietet sie an? Falls nein, wie beurteilt die zuständige Behörde vor dem Hintergrund der steigenden Betrugszahlen die Notwendigkeit präventiver Arbeit in diesem Bereich? Kriminalpolizeiliche Prävention ist ein fester Bestandteil kriminalpolizeilicher Arbeit. Innerhalb des LKA ist der LKA Fachstab 3 für alle Bereiche der Prävention verantwortlich . Der LKA FSt 32 – Kriminalitätsprävention und Polizeilicher Opferschutz – und der LKA FSt 33 – kriminalpolizeiliche Beratungsstelle – nehmen unter anderem auch Aufgaben im Bereich der Betrugsprävention wahr. Hierbei handelt es sich insbesondere um gezielte Präventionsarbeit im Zusammenhang mit den Phänomenen „Betrug am Telefon“, „Betrug an der Haustür“ und „Betrug im öffentlichen Raum“, bezüglich derer die polizeilichen Präventionsaktivitäten in den vergangenen Jahren intensiviert wurden. Darüber hinaus findet präventive Arbeit auch durch die kriminalpolizeilichen Sachbearbeiter im Rahmen des Ermittlungsverfahrens statt. Neben allgemeinen präventiven Gesprächen werden entsprechende Informationsbroschüren, Flyer und Ähnliches verteilt. LKA FSt 32 und LKA FSt 33 verfügen derzeit über 17,99 VPK. Die Anzahl der Mitarbeiter , welche im Bereich der Betrugsprävention eingesetzt werden, variiert.