BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14576 21. Wahlperiode 16.10.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Stöver (CDU) vom 10.10.18 und Antwort des Senats Betr.: Steigt die Gewalt an Hamburgs Schulen weiterhin – Auch mit geschönter Statistik? Nachfrage für das Schuljahr 2017/2018 Die Schulleiter aus Neuallermöhe schlagen wegen des gestiegenen Gewaltpotenzials an ihren Schulen Alarm, wie die „Bergedorfer Zeitung“ am 06.10.2018 berichtet (https://www.bergedorfer-zeitung.de/nachrichten/ article215495971/Schulleiter-aus-Neuallermoehe-schlagen-Alarm.html). Die wiederholten Anfragen der CDU-Fraktion ergaben bereits in der Vergangenheit , dass an Hamburgs Schulen die Zahl der Gewaltfälle steigt – wesentlich mehr als die Zahl der Schüler selbst. Bedenklich ist auch der Anstieg gefährlicher Körperverletzungen in den vergangenen Jahren. Dieser Tatsache muss sich Senator Rabe stellen, anstatt die Melderichtlinien für Schulen bei Gewaltvorfällen so zu verändern, dass nur noch Fälle schwerer Gewalt wie gefährliche Körperverletzung erfasst werden. Fälle leichter Körperverletzung werden demnach nicht mehr erfasst – das schönt zwar die Statistik, informiert jedoch die Öffentlichkeit nicht ausreichend über die wahre Situation an Hamburgs Schulen. Dazu gehören eben nicht nur schwere Gewalt gegen Personen, sondern auch leichte Körperverletzung, Vandalismus und mutwillige Zerstörung. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Insgesamt geht in den letzten drei Schuljahren die Gesamtzahl der von den Hamburger Schulen gemeldeten Gewaltkriminalitätsdelikte zurück. Im Schuljahr 2015/2016 wurden 202 Vorfälle (aus 112 Schulen) dokumentiert, im Schuljahr 2016/2017 wurden 130 Vorfälle (aus 92 Schulen) erfasst. Insbesondere die Anzahl der gefährlichen Körperverletzungen waren rückläufig (siehe Drs. 21/5677 und Drs. 21/10344): Wurden im Schuljahr 2015/2016 noch 167 Vorfälle als „gefährliche Körperverletzungen“ eingestuft , waren es im Schuljahr 2016/2017 nur noch 86 Vorfälle und im abgelaufenen Schuljahr 2017/2018 sogar nur 64 Straftaten dieser Deliktgruppe. Das bis zum Schuljahr 2014/2015 geltende Meldeverfahren mit der Einteilung der gemeldeten Vorfälle in die Deliktkategorien 1 und 2 hatte sich nicht bewährt, weil sich die Erstbeurteilungen durch pädagogische Kräfte in den Schulen von den Ergebnissen der polizeilichen Ermittlungen oft erheblich unterschieden und in vielen Fällen als übertrieben eingestuft werden mussten. Aufgrund von Empfehlungen einer überbehördlichen Expertengruppe (siehe Drs. 21/5677 und Drs. 21/10344) erfolgte in der für Bildung zuständigen Behörde eine Überarbeitung der Richtlinie und des Meldebogens . Der Meldebogen erhielt mit der Aktualisierung eine inhaltliche Fokussierung auf anzeigepflichtige Straftaten, auf den anlassbezogenen, dringenden Unterstützungsbedarf der meldenden Schule, eine Konkretisierung der gewünschten Hilfestellung und eine stärkere Differenzierung in Maßnahmen für die geschädigten Personen und die Tatverdächtigen. Zudem wurde der Meldebogen im Hinblick auf eine transparentere Struktur, eine eindeutige Handlungs- und Zuständigkeitsfolge und der zusätzlichen Drucksache 21/14576 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Berücksichtigung von Maßnahmen beim Opferschutz überarbeitet. Um eine Vergleichbarkeit mit der Polizeilichen Kriminalstatistik herzustellen, sind seit dem Schuljahr 2015/2016 folgende Delikte gegenüber der für Bildung zuständigen Behörde meldepflichtig und gegenüber der Polizei Hamburg anzeigepflichtig: Straftaten gegen das Leben, Sexualdelikte, Raub/Erpressung und gefährliche Körperverletzung. Vorfälle und Straftaten, die nicht zur Definition der Gewaltkriminalität gehören, werden schulintern dokumentiert. Solche Vorfälle werden auch der Polizei mitgeteilt, wenn dies nicht wegen der geringen Schwere der Tat, dem Lebensalter oder der Einsichtsfähigkeit des Schülers oder sonstigen Umständen unverhältnismäßig wäre. In allen Fällen können die Schulen weiterhin geeignete Beratungs- und Unterstützungsleistungen der Schulaufsicht, der regionalen Bildungs- und Beratungszentren (ReBBZ), des Beratungs- und Unterstützungszentrums Berufliche Schulen (BZBS) sowie der Beratungsstelle Gewaltprävention in Anspruch nehmen, die regelhaft auf die polizeiliche Anzeige in der Beratung hinweisen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Meldungen von Gewalt unter Schülerinnen und Schülern und gegen das Lehrpersonal gab es im vergangenen Schuljahr 2017/2018? Bitte insgesamt und nach Bezirken auflisten, geordnet unter Angabe der Anzahl und Kategorie sowie Delikte der jeweiligen Meldungen. a) An welchen Schulformen fanden die gemeldeten Fälle jeweils statt? Bitte Anzahl der Gewaltmeldungen pro Schulform im Bezirk und insgesamt darstellen. Im Schuljahr 2017/2018 wurden in der Beratungsstelle Gewaltprävention, die für die statistische Erfassung zuständig ist, von den Hamburger Schulen gemäß der Richtlinie insgesamt 179 Vorfälle erfasst. Bei diesen Vorfällen lagen polizeiliche Anzeigen vor (seit dem Schuljahr 2016/2017 wird das polizeiliche Aktenzeichen bei der schulischen Meldung erfasst). Von diesen wurden 112 Vorfälle aus 77 Schulen als Gewaltkriminalitätsdelikte gemäß Richtlinie nach dem Abgleich mit der Polizei Hamburg dokumentiert, 67 Vorfälle wurden polizeilich als andere Straftaten identifiziert. In der nachstehenden Tabelle folgt die Differenzierung der 112 Vorfälle nach Bezirken und Schulformen. Bei der Interpretation dieser Zahlen ist zu berücksichtigen, dass sich die Gesamtzahl aller Schülerinnen und Schüler sowie Schulen pro Bezirk stark unterscheiden: G rundschulen Stadtteilschulen G ym nasien B erufliche Schulen Förder-, Sonderschulen und R eB B Z-Standorte G esam tzahl der M eldungen Altona (Schülerzahlen im Bezirk: N = 33.295) 17 Straftat gegen das Leben 0 Sexualdelikt 3 1 4 Raub/Erpressung 1 1 2 gefährliche Körperverletzung 6 4 1 11 Bergedorf (Schülerzahlen im Bezirk: N = 20.153) 13 Straftat gegen das Leben 0 Sexualdelikt 3 1 1 1 6 Raub/Erpressung 0 gefährliche Körperverletzung 2 4 1 7 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14576 3 G rundschulen Stadtteilschulen G ym nasien B erufliche Schulen Förder-, Sonderschulen und R eB B Z-Standorte G esam tzahl der M eldungen Eimsbüttel (Schülerzahlen im Bezirk: N = 29.971) 6 Straftat gegen das Leben 0 Sexualdelikt 1 1 Raub/Erpressung 0 gefährliche Körperverletzung 1 1 2 1 5 Harburg (Schülerzahlen im Bezirk: N = 20.424) 9 Straftat gegen das Leben 0 Sexualdelikt 1 1 1 1 4 Raub/Erpressung 2 2 gefährliche Körperverletzung 1 2 3 Hamburg-Mitte (Schülerzahlen im Bezirk : N= 54.558) 24 Straftat gegen das Leben 0 Sexualdelikt 1 7 1 9 Raub/Erpressung 4 4 gefährliche Körperverletzung 1 9 1 11 Hamburg-Nord (Schülerzahlen im Bezirk : N = 38.144) 24 Straftat gegen das Leben 0 Sexualdelikt 1 5 1 1 1 9 Raub/Erpressung 2 1 3 gefährliche Körperverletzung 1 10 1 12 Wandsbek (Schülerzahlen im Bezirk: N = 51.335) 19 Straftat gegen das Leben 0 Sexualdelikt 2 1 3 Raub/Erpressung 1 1 gefährliche Körperverletzung 8 4 2 1 15 Gesamtzahl der Delikte nach Schulformen 32 60 8 1 11 112 Quelle: Interne Daten der zuständigen Behörde und Schuljahresstatistik 2017/18 b) In welchen Altersgruppen fanden die gemeldeten Fälle jeweils statt? Für die 112 gemeldeten Vorfälle waren die folgend dargestellten Altersgruppen verantwortlich : Altersangaben Anzahl der Tatverdächtigen unbekannt 9 unter 6 Jahre 0 6 Jahre 4 7 Jahre 12 8 Jahre 9 9 Jahre 8 10 Jahre 8 11 Jahre 6 Drucksache 21/14576 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Altersangaben Anzahl der Tatverdächtigen 12 Jahre 13 13 Jahre 25 14 Jahre 29 15 Jahre 19 16 Jahre 6 17 Jahre 2 18 Jahre 0 über 18 Jahre 1 Quelle: Interne Daten der zuständigen Behörde Die höhere Anzahl der Tatverdächtigen ergibt sich, weil es sich teilweise um Gruppendelikte handelte. c) In wie vielen Fällen waren die Täter Jungen? d) In wie vielen Fällen waren die Täter Mädchen? In den insgesamt 112 Meldungen wurden 131 männliche Tatverdächtige und 15 Mädchen als Tatverdächtige benannt. Bei fünf Meldungen ist der oder die Tatverdächtige gänzlich unbekannt. e) In wie vielen Fällen fanden die Taten im Setting von Internationalen Vorbereitungsklassen (IVK) oder Basisklassen statt? Bitte nach Standorten mit IVK und Basisklassen aufschlüsseln. Eine Dokumentation der Vorfälle nach spezifischen Klassen, insbesondere der Internationalen Vorbereitungsklassen (IVK) und Basisklassen, findet nicht statt. 2. Wie viele der von den Schulen in den Schuljahren 2017/2018 gemeldeten Fälle von gefährlicher Körperverletzung haben sich durch Untersuchungen der Polizei bestätigt? Von den 124 Meldungen, die als „gefährliche Körperverletzung“ dokumentiert wurden, konnte die Polizei Hamburg nur bei 64 Datensätzen den Verdacht einer gefährlichen Körperverletzung bestätigen. 3. Wie viele Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher, Sozialpädagogen und sonstige Bedienstete an Hamburgs Schulen wurden im Schuljahr 2017/2018 bereits Opfer schwerer oder leichter Körperverletzung? Die für Bildung zuständige Behörde erfasst in den Meldungen Geschädigte. Bei einer Gesamtzahl von 112 Meldungen wurden insgesamt 127 Personen als Geschädigte angegeben. Dabei waren 61 Schülerinnen und 59 Schüler die Geschädigten der dokumentierten Gewalttaten. Insgesamt wurden eine männliche und sechs weibliche Fachkräfte aus dem Schulpersonal geschädigt, hierbei handelt es sich ausschließlich um Lehrkräfte. 4. Wie häufig wurde im Schuljahr 2017/2018 bei Gewaltmeldungen jeweils die Beratungsstelle Gewaltprävention hinzugezogen? Bitte in absoluten und prozentualen Zahlen angeben. Schulen haben in 47 Fällen (in 42 Prozent aller Meldungen) eine Unterstützung erbeten . Diese erfolgte unter anderem in Form von telefonischen Beratungen, der Teilnahme an Runden Tischen oder Unterstützung bei der Einzelhilfe (Case-Management ). Hinzu kommen 45 Vorfälle (40 Prozent aller Meldungen), bei denen die meldenden Schulen eine schulinterne Bearbeitung angegeben hatten, die Beratungsstelle aber aufgrund des Schweregrades der Tat dennoch aktiv wurde. Bei zwei Vorfällen (1,8 Prozent der Vorfälle) waren Kriseninterventionen als Folge von Gewaltvorfällen notwendig und wurden durch das Bereitschaftsteam der Beratungsstelle Gewaltprävention in Kooperation mit den zuständigen ReBBZ geleistet. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14576 5 5. Wie viele Fälle wurden im Schuljahr 2017/2018 vom Case Management bearbeitet? Mit Stand Ende September 2018 wurden 240 Kinder, Jugendliche und Heranwachsende im schulischen Case-Management betreut. 6. Wie viele Cop4U gibt es aktuell an Hamburgs Schulen? a) Wie viele Veranstaltungen wurden von den Cop4U im Schuljahr 2017/2018 durchgeführt und wie war die Inanspruchnahme? b) Wie viele Sprechzeiten wurden von den Cop4U im Schuljahr 2017/2018 durchgeführt und wie war die Inanspruchnahme? Die Polizei setzt zurzeit 238 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als Cop4U in Schulen ein. Im Schuljahr 2017/2018 haben die Cop4U an 528 schulischen Veranstaltungen teilgenommen und 1.119 Sprechzeiten durchgeführt. Umfang und Art der Inanspruchnahme variieren je nach Schulform und konkretem Bedarf an den jeweiligen Schulen; eine detaillierte Auswertung diesbezüglich findet nicht statt. 7. Seit Sommer 2008 sollen verbindlich und flächendeckend in allen Schulen in den Klassenstufen 5 bis 8 zwei Doppelstunden pro Schuljahr Präventionsunterricht von Polizeibeamten gegeben werden. a) Wie viele Unterrichtsstunden Präventionsunterricht wurden an wie vielen Schulen im Schuljahr 2017/2018 durchgeführt? Es wurden an 130 Schulen insgesamt 5.210 Unterrichtsstunden durchgeführt. b) Welche Ergebnisse liegen für das Feedbackverfahren der Lehrer an die Polizeibeamten aus den vergangenen Schuljahren vor? Siehe Drs. 21/5677 und 21/10344. 8. Wie viele Meldungen und Einträge wurden seitens der Schulen im Schuljahr 2017/2018 im Zentralen Schülerregister (ZSR) wegen andauernder Schulpflichtverletzungen vorgenommen? Eine solche Auswertung lässt das ZSR aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht zu. 9. Welche Gewaltpräventionsangebote und Trainingsmaßnahmen wurden im Schuljahr 2017/2018 für welche Zielgruppen jeweils durchgeführt? a) Wie viele Plätze standen für die einzelnen Programme jeweils zur Verfügung und wie viele Kinder und Jugendliche haben jeweils teilgenommen ? b) Inwiefern ist seitens der zuständigen Behörden eine Ausweitung oder Veränderung von entsprechenden Angeboten und Trainingsmaßnahmen geplant? Die Beratungsstelle Gewaltprävention aktualisiert die Anzahl der beteiligten Schulen an den komplexeren Präventionsprogrammen regelmäßig. Die letzte Aktualisierung fand im September 2018 statt. Da es sich im Schwerpunkt um schulische Maßnahmen handelt, die auf mehreren Ebenen die Schulgemeinschaft berühren, ist hier nur die Anzahl der Schulen abgebildet . Die Programme unterscheiden sich deutlich in der Reichweite und der präventiven Ausrichtung (universelle, selektive, indizierte Präventionsansätze). Viele universelle Präventionsprogramme richten sich an vollständige Klassenverbände („Gegen den Strich“, „Mobbingfreie Schule“, „Trau Dich“, „Ferdi“, teilweise auch das „Soziale Kompetenztraining“), andere wenden sich an interessierte Schülerinnen und Schüler mehrerer Klassenstufen (zum Beispiel „Streitschlichtung“, „Prefects“), die dann Angebote für die Schülerschaft der gesamten Schule vorhalten. Manche Trainings werden als selektive beziehungsweise indizierte Programmangebote verstanden (zum Beispiel „Cool in School“, „Koole Kerle, Lässige Ladies“), die mit Kleingruppen (fünf – acht Teilnehmende) arbeiten. Die Qualifizierung zur schulischen Kinderschutzfach- Drucksache 21/14576 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 kraft, zur „BeOS“-Fachkraft und Fachkraft zum Tatausgleich (TAG) kommt allen betroffenen Kindern und Jugendlichen zugute. Genaue Zahlen der erreichten Schülerinnen und Schüler für sämtliche Programme der beteiligten Schulen liegen der für Bildung zuständigen nicht vor. Bei den Programmen des Handlungskonzepts „Handeln gegen Jugendgewalt“ werden jährliche Controlling-Berichte mit Platzkontingenten verfasst und in den Drucksachen (siehe Drs. 18/7296, Drs. 19/8174, Drs. 20/5972) beziehungsweise im Transparenzportal veröffentlicht. Eine fortlaufende Ausweitung ist geplant (siehe Tabelle): Name des Präventionsprojekts Anzahl der bisher beteiligten Schulen Beginn und jährliche Ausbauoption „Gegen den Strich“ (Mobbingprävention in der Grundschule 55 Grundschulen 6 Stadtteilschulen 4 ReBBZ (plus 1 SO) 2013 pro Jahr ca. 20 neue Schulen Aktion Mobbingfreie Schule „Gemeinsam Klasse sein“ 110 Schulen (SEK I-Schulen) 2007 pro Jahr ca. 10 neue Schulen, inzwischen von vierzehn Bundesländern übernommen Streitschlichtung 140 Schulen (alle Schulformen) 1999 pro Jahr ca. 8 neue Schulen Prefect-Projekt 21 Schulen (SEK I und SEK II) 2006 pro Jahr ca. 2 neue Schulen Kinderschutz-Qualifizierungen 62 Grundschulen (abgeschlossen ) und weitere 59 GS bis Ende 2019 abgeschlossen 31 weiterführende Schulen 4 ReBBZ 2012 pro Jahr ca. 2-3 Qualifizierungen für 20-30 Schulen 2018: 6-7 Qualifizierungen „Trau Dich“-Kampagne 54 Grundschulen 2015 pro Jahr ca. 4-6 Aufführungen für ca. 20 Schulen Verhaltenstraining in der Schule (Ferdi) 42 Grundschulen 62 Trainer aus 42 Grundschulen Seit September 2017 Ab 2018 3 Qualifizierungen pro Jahr Name des Interventionsprojekts (Drs. „Handeln gegen Jugendgewalt“) Anzahl der bisher beteiligten Schulen Beginn und jährliche Ausbauoption Soziales Kompetenztraining 153 Grundschulen und Stadtteilschulen, Gymnasien , ReBBZ- Abteilung-Bildung 2008 pro Jahr ca.10 neue Schulen und Umsetzung im regionalen Verbund bzw. in ReBBZ und den bezirklichen Jugendämtern . Seit 2017 nimmt der jährliche Ausbau etwas ab. Begleitung von Opfern in Schulen (BeOS) 66 Schulen 29 ReBBZ und 2 BBZ Seit 2013 pro Jahr ca. 12 neue Schulen, Stadtteilschulen, Gymnasien und Berufliche Schulen Cool in School® 36 Schulen (SEK I) 9 ReBBZ (Bildungsstandorte ) 2008 pro Jahr ca. 12 neue Schulen und Umsetzung im regionalen Verbund bzw. in ReBBZ und den bezirklichen Jugendämtern Koole Kerle, Lässige Ladies (Nordlicht e.V.) 69 Schulen (SEK I, SEKII, HIBB- 2008 pro Jahr ca. 7 neue Angebote, Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14576 7 Name des Interventionsprojekts (Drs. „Handeln gegen Jugendgewalt“) Anzahl der bisher beteiligten Schulen Beginn und jährliche Ausbauoption Schulen und ReBBZ) teilweise aber auch Wiederholung an denselben Standorten Tatausgleich 45 Schulen (alle Schulformen) 2014 pro Jahr ca. 1 Qualifizierung für bis zu 10 Schulen (bei zwei Moderatoren) Quelle: Interne Daten der zuständigen Behörde 10. Zu wie vielen Fällen von Vandalismus und Sachbeschädigung ist es im Schuljahr 2017/2018 gekommen? Bitte nach Bezirken, Schulformen sowie einzelnen Schulen aufschlüsseln und die jeweilige Schadenshöhe angeben. Siehe Drs. 21/14537. 11. In wie vielen Fällen von Vandalismus und Sachbeschädigung im Schuljahr 2017/2018 konnten die Täter ermittelt und die Taten aufgeklärt werden ? In der PKS werden lediglich absolute Fallzahlen zur Tatörtlichkeit „Schule“ erhoben, eine Differenzierung nach aufgeklärten Fällen erfolgt nicht. Daten im Sinne der Fragestellung werden daher in der standardisierten PKS-Auswertung nicht abgebildet. 12. Welche Maßnahmen haben die zuständigen Behörden zur Verhütung von Vandalismus und Sachbeschädigung an Hamburger Schulen im Schuljahr 2017/2018 durchgeführt? Zu fortlaufenden Maßnahmen siehe Drs. 21/425. 13. Wie bewertet die zuständige Behörde die Änderung der Melderichtlinien für Schulen bei Gewaltvorfällen? a) Welche Änderungen haben sich in der Meldepraxis ergeben? Sämtliche Vorfälle in Schulen werden weiterhin verantwortlich bearbeitet, auch wenn es sich nicht um melde- und anzeigepflichtige Vorfälle der Gewaltkriminalität handelt (siehe Vorbemerkung). b) Auf welche Weise werden Fälle leichter Körperverletzung erfasst? Siehe Vorbemerkung. c) Welche Kritik gibt es seitens Eltern- und Lehrervertreter? Aktuelle Kritikpunkte von Eltern- und Lehrervertreterinnen und -vertretern liegen der für Bildung zuständigen Behörde nicht vor.