BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14577 21. Wahlperiode 16.10.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Daniel Oetzel (FDP) vom 10.10.18 und Antwort des Senats Betr.: Hat der Senat eine Strategie gegen den Engpass beim studentischen Wohnen? Aus den Medien lässt sich entnehmen, dass die Anspannung auf dem studentischen Wohnungsmarkt nach wie vor groß ist. Nach Informationen des Studierendenwerks warten noch über 2.000 Bewerber auf einen Wohnheimplatz . Zudem sind die Mieten für Studentenwohnungen seit dem Jahr 2010 um circa 32 Prozent gestiegen.1 Dieser Entwicklung und der Mangelversorgung mit Wohnheimplätzen muss dringend entgegengewirkt werden, wenn Hamburg auch in Zukunft ein attraktiver Studien- und Wissenschaftsstandort sein soll. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die zuständige Behörde engagiert sich sowohl bei der Sanierung der Bestandswohnheime , die sie konsequent fort- und umsetzt, als auch bei der Errichtung neuer Wohnanlagen für Studierende. In den Jahren 2016 bis 2018 förderte die zuständige Behörde 15 Sanierungsmaßnahmen bei den gemeinnützigen Trägern und dem Studierendenwerk Hamburg mit einem Zuwendungsvolumen von insgesamt 4,6 Millionen Euro. Dazu gehören zum Beispiel die Dachsanierung beim Wohnheim Harburg, die Sanierung der Kellerwände im Wohnheim Unnastraße, die energetische Erneuerung und der Fassadenanstrich beim Wohnheim Armgartstraße des Studierendenwerks genauso wie die Erneuerung der elektrischen Leitungen beim Christophorus-Haus, die Fassaden - und Balkonsanierung beim Franziskus-Kolleg oder die Dachsanierung beim Wohnheim Überseekolleg der Carl-Malsch-Stiftung. Sanierungsmaßnahmen in den Bestandsbauten führen dazu, dass bestehender Wohnraum mit günstiger Miete erhalten werden kann. Die zuständige Behörde wird auch zukünftig bei der Campusentwicklung die Infrastruktur des Studierendenwerks bedarfsorientiert weiterentwickeln, sowohl bei Neubau als auch bei Campuserweiterungsmaßnahmen. So laufen beispielsweise derzeit Vorüberlegungen zum Ausbau der Infrastruktur in Harburg vor dem Hintergrund des Aufwuchses der Technischen Universität Hamburg und in Bahrenfeld . Eine weitere Schwerpunktsetzung der zuständigen Behörde ist neben der Förderung der Sanierungsmaßnahmen von Bestandswohnheimen die Errichtung von neuen Wohnanlagen für Studierende (siehe Drs. 20/13533). Im Jahre 2017 eröffnete das Sophie-Schoop-Haus des Studierendenwerks Hamburg mit 266 neuen Wohnheimplätzen und dieses Jahr folgte das Helmut-Schmidt-Studierendenhaus mit weiteren 128 Plätzen. Derzeit laufen die Planungen zur Wohnanlage in der Dratelnstraße, die nach Fertigstellung 2021/2022 insgesamt 300 bis 350 Studierenden preisgünstigen 1 https://www.abendblatt.de/hamburg/article215525595/2000-Studenten-suchen-noch-Platz-in- Hamburger-Wohnheimen.html (Stand: 10.10.2018). Drucksache 21/14577 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Wohnraum zu sozial verträglichen Mieten bieten werden. Im Rahmen der Wohnraumförderungsprogramme des Senats wird der Neubau von Studierendenwohnheimen bereits umfänglich gefördert. In den letzten zehn Jahren wurden für insgesamt 1.866 Wohnheimplätze Fördermittel bewilligt und damit bezahlbarer Wohnraum für Studierende geschaffen (Quelle: Hamburgische Investitions- und Förderbank, Stand: 11. Oktober 2018). Die höchstzulässige monatliche Anfangsmiete beträgt für den Förderjahrgang 2018 bei Einzelapartments 238 Euro nettokalt beziehungsweise bei Zwei- Personen-Apartments 450 Euro nettokalt. Bei Wohngemeinschaften in Wohnheimen beträgt die zulässige monatliche Nettokaltmiete 218 Euro/Platz. Stand Wintersemester 2017 liegen die Bruttowarmmieten beim Studierendenwerk je nach Lage der Wohnungen zwischen 233 Euro und 386,50 Euro. Die zuständige Behörde geht von einer Steigerung von derzeit 5.589 Wohnheimplätzen in 2018 (siehe auch Drs. 21/14108) auf 5.721 Plätze in 2019/2020 auf 5.921 Plätze für Studierende in 2021/2022 aus. Der zahlenmäßig größte Anbieter ist das Studierendenwerk mit 4.351 Wohnplätzen, darüber hinaus gibt es aber auch Plätze in privater Trägerschaft. Damit wird eine prognostizierte Versorgungsquote der Studierenden von 8,3 Prozent erreicht. Gleichzeitig hat die Sozialerhebung ergeben, dass nur 6 Prozent der Studierenden in Hamburg gerne in einem Wohnheim leben würden. Studierende suchen häufig auch nach Wohnmöglichkeiten auf dem allgemeinen Wohnungsmarkt. Die Nachfrage nach Zimmern in den Wohnanlagen des Studierendenwerks ist saisonal zu Beginn des Wintersemesters besonders hoch, allerdings reduziert sich die Zahl der Bewerber und Bewerberinnen erfahrungsgemäß nach Semesterbeginn im September/ Oktober. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen auf der Grundlage von Auskünften des Studierendenwerks Hamburg wie folgt: 1. Wie viele Personen haben sich in diesem Jahr auf das durch das Studierendenwerk organisierte studentische Wohnen beworben? Bewerbungen auf Wohnheimplätze des Studierendenwerks gehen im Laufe des Jahres kontinuierlich ein mit einem deutlichen saisonalen Höhepunkt zum jeweiligen Wintersemester . In der Anlage 1 wird diese Entwicklung verdeutlicht, die nach dem Bewerbungshöhenpunkt auch wieder zu einem Rückgang der Bewerberzahlen führt. 2. Wie viele Wohnheimplätze hat es in Hamburg zu Beginn des neuen Semesters (Stichtag 01.10.18) gegeben? Wie viele dieser Plätze werden /wurden zum Beginn des Wintersemesters 2018/2019 neu vergeben ? Das Studierendenwerk Hamburg verfügt über 4.351 Wohnplätze in 25 Wohnanlagen. Da die Durchführung von umfassenden Modernisierungs- und Sanierungsarbeiten nur im leeren Zustand möglich ist, stehen solche in Sanierung befindlichen Plätze nicht zur Verfügung und reduzieren so das verfügbare Angebot. In 2018 betraf dies die Wohnanlagen Armgartstraße, Harburger Häuser und Rudolf-Laun-Haus. Die Wohnanlage Armgartstraße (94 Plätze) wurde inzwischen wieder bezogen, die Harburger Häuser wurden teilbezogen (50 Plätze), das Rudolf-Laun-Haus (182 Plätze) steht voraussichtlich im Dezember wieder zur Verfügung. Neu bezogen wurde das Helmut- Schmidt-Studierendenhaus (128 Plätze). Zum 1. Oktober 2018 standen rund 4.000 Wohnplätze zur Verfügung. Zum Wintersemester 2018/2019 (1. September beziehungsweise 1. Oktober 2018) konnte das Studierendenwerk Hamburg insgesamt rund 650 Wohnplätze neu vergeben. 3. Wie viele Bewerber stehen aktuell noch auf der diesbezüglichen Warteliste ? Derzeit gibt es 1.672 Bewerbungen zum November 2018. 4. Bestehen vonseiten des Senats oder der zuständigen Behörde Pläne, das studentische Wohnen auszubauen? Wenn ja, inwiefern? Wenn nein, warum nicht? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14577 3 Das studentische Wohnen in Hamburg erfolgt in unterschiedlichsten Wohnformen: Studierende wohnen zum allergrößten Teil in Wohnungen des allgemeinen Wohnungsmarktes , davon viele auch in öffentlich gefördertem Wohnraum, in öffentlich geförderten Wohnheimen des Studierendwerks, in Wohnanlagen gemeinnütziger Anbieter, in einzelnen öffentlich geförderten Wohnheimen von privaten Anbietern, in Wohnraum mit öffentlich subventionierten Mieten für Studierende und Auszubildende in Stadtteilen mit besonderem Entwicklungsbedarf. Das studentische Wohnen in öffentlich geförderten Wohnheimen des Studierendenwerks soll weiter ausgebaut werden. In Wilhelmburg ist ein Neubau mit 300 bis 350 Plätzen geplant. Auch plant das Studierendwerk, im Rahmen von Sanierungen/ Modernisierungen durch Nachverdichtung bei Bestandswohnheimen weitere Wohnheimplätze zu schaffen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 5. Bestehen vonseiten des Senats oder der zuständigen Behörde Pläne, die eine zusätzliche Unterstützung der Studierenden bei der Wohnung vorsehen? Wenn ja, bitte erläutern. Wenn nein, warum nicht? Die Schwerpunktsetzung der zuständigen Behörde bezieht sich auf die Sanierung von Bestandswohnheimen und die Errichtung von neuen Wohnanlagen. Der Ausbau der individuellen Förderung, die bereits jetzt schon durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), Stipendien und Wohngeld erfolgt, ist derzeit nicht geplant. Das Studierendenwerk Hamburg bietet Studierenden eine individuelle Beratung zu den Themen BAföG, Stipendien, Studienkrediten sowie eine Unterstützung bei der Klärung von sozialen, persönlichen und wirtschaftlichen Fragen an, um individuell maßgeschneiderte Lösungen zu finden. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. Drucksache 21/14577 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Anlage Stand der Bewerberliste zum 1. November 2018