BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14578 21. Wahlperiode 16.10.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein (FDP) vom 10.10.18 und Antwort des Senats Betr.: Wer betreut die Internetseiten und sozialen Medien der Hamburger Schulen? Die Hardware ist nicht das einzige Element, das im Rahmen der Digitalisierung an den Hamburger Schulen regelmäßig überprüft und betreut werden muss. Auch die Webseiten und die sozialen Medien der Schulen müssen regelmäßig in Bezug auf IT-Sicherheit, ihre Funktionalität sowie die Aktualität der Informationen überprüft werden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Grundsätzlich sind Schulen in Hamburg als selbstverantwortete Schulen auch für ihre Webauftritte zuständig. Die Verantwortung für die Vertretung der Schule nach außen liegt nach § 89 Absatz 2 Hamburgisches Schulgesetz (HmbSG) bei der Schulleiterin oder dem Schulleiter. Bereits seit 2008 stellt die für Bildung zuständige Behörde den Hamburger allgemeinund berufsbildenden Schulen zur Erstellung und Gestaltung ihrer Webauftritte ein leistungsstarkes Redaktionssystem zur Verfügung, seit 2013 als Multisite-Instanz auf Basis des Open-Source Content-Management-Systems (CMS) WordPress. Gegenwärtig nutzen 206 Schulen und Bildungseinrichtungen das Schul-CMS. Die Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit des Hamburger Instituts für Berufliche Bildung veranstaltet einen jährlichen Arbeitskreis Öffentlichkeitsarbeit als Fortbildungsveranstaltung und Austauschforum für die Öffentlichkeitsbeauftragten der berufsbildenden Schulen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Inwiefern und durch wen werden die Websites und sozialen Medien an den Hamburger allgemeinbildenden Schulen und Berufsschulen in Hinblick auf IT-Sicherheit, ihre Funktionalität und die Aktualität der Informationen überprüft? Bitte ohne Nennung des Namens der zuständigen Person, aber unter Nennung der Qualifikation und der betreuten Websites beziehungsweise sozialen Medien für allgemeinbildende Schulen und Berufsschulen tabellarisch darstellen. Das Schul-CMS wird administrativ von der Stabstelle Kommunikation in der für Bildung zuständigen Behörde betreut. Das System sowie die Domain ((schulname ).hamburg.de) werden beim Stadtportal hamburg.de beziehungsweise bei Dataport gehostet. Dienstleister sind die hamburg.de GmbH & Co. KG, Dataport AöR, MCS GmbH und POLYPLANET GmbH. Das Schul-CMS entspricht allen üblichen IT-Sicherheitsstandards. Die Funktionalitäten des CMS werden regelmäßig upgedatet, modernisiert und angepasst. Drucksache 21/14578 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die allgemein- und berufsbildenden Schulen, die das Schul-CMS nicht nutzen, sorgen eigenverantwortlich mit der Beauftragung eines Dienstleisters für IT-Sicherheit ihrer Webpräsenz und für angepasste Funktionalitäten ihrer Website. Für die Aktualität der Inhalte und für die Form der inhaltlichen Betreuung der schulischen Website sind die allgemein- und berufsbildenden Schulen selbst verantwortlich. Diese Daten werden von der für Bildung zuständigen Behörde nicht zentral erfasst und können in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht erhoben werden. 2. Ist mit der Zuständigkeit für die Betreuung der schulischen Websites und sozialen Medien auch das Erfordernis einer stetigen Fortbildung verbunden ? Wenn ja, wie ist die Art der Fortbildung organisiert und in den Arbeitsalltag der Zuständigen integriert? Wenn nein, warum nicht? Für die Fortbildungsplanung der Schule im Rahmen der Verpflichtung der Lehrkräfte zur Fortbildung sorgt die Schulleiterin oder der Schulleiter gemäß § 89 Absatz 3 HmbSG. Die Administratoren des Schul-CMS einer jeden allgemein- und berufsbildenden Schule können fakultativ praxisbezogene WordPress-Workshops besuchen. Diese Workshops werden von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stabstelle Kommunikation der für Bildung zuständigen Behörde veranstaltet. Lehrkräfte der allgemein - und berufsbildenden Schulen können diese auf ihre jährliche Fortbildungsverpflichtung gemäß § 88 Absatz 4 HmbSG anrechnen. Darüber hinaus gibt es diverse frei zugängliche Anleitungen für WordPress im Internet. Schulen, die das Schul-CMS nicht nutzen, sorgen selbst für die nötige Fort- und Weiterbildungen. 3. Stehen die für die Betreuung der Websites beziehungsweise sozialen Medien zuständigen Personen auch bei diesbezüglichen Fragen aus dem Lehrerkollegium zur Verfügung? Ja. 4. Bestehen vonseiten des Senats oder der zuständigen Behörde Pläne, die Betreuung der Websites und sozialen Medien an den allgemeinbildenden Schulen und den Berufsschulen zu professionalisieren? Wenn ja, inwiefern? Wenn nein, warum nicht? Mit dem Schul-CMS steht den allgemein- und berufsbildenden Schulen bereits ein einfach zu bedienendes, etabliertes und leistungsstarkes Werkzeug zur professionellen Erstellung von Webauftritten zur Verfügung. Im Übrigen siehe Vorbemerkung sowie Antworten zu 1. und zu 2.