BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14579 21. Wahlperiode 16.10.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein (FDP) vom 10.10.18 und Antwort des Senats Betr.: Wird die IT-Ausstattung der Hamburger Berufsschulen fachmännisch betreut? Die Digitalisierung der Hamburger Berufsschulen kommt nur schleppend voran, doch auch die bereits vorhandene IT-Ausstattung der Berufsschulen muss in Hinblick auf IT-Sicherheit, Aktualität der Software und Instandhaltung der Technik fachmännisch betreut und gewartet werden. Eine fachmännische Betreuung von IT-Anlagen findet in der Regel durch Systemadministratoren statt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die berufsbildenden Schulen in Hamburg sind im Ländervergleich hervorragend mit IT ausgestattet. Dazu gehört ein schneller Internetanschluss als Standardausstattung aller staatlichen Schulen. Die berufsbildenden Schulen sind sämtlich an das Glasfasernetz der Freien und Hansestadt Hamburg angeschlossen. Weiterhin stehen über 17.200 digitale Endgeräte in den staatlichen berufsbildenden Schulen zur Verfügung. Der 2013 beschlossene Schulentwicklungsplan für die berufsbildenden Schulen wird durch zahlreiche Neu-, Um- und Zubauten an den Schulen flankiert. Insgesamt investiert der Senat 720 Millionen Euro, um die berufsbildenden Schulen zukunftsfähig auszustatten . Alle Baumaßnahmen werden regelhaft zum Anlass für eine erweiterte und modernisierte IT-Ausstattung genommen; so werden grundsätzlich alle Unterrichtsräume mit Smartboards oder Active Panels ausgestattet und es wird eine umfassende Versorgung mit Netzwerkbuchsen und WLAN, soweit möglich, realisiert und für darüber hinausgehende Ausbaustufen vorbereitet. Bereits 2016 wurde ein Ausstattungskonzept für aktive und passive Netzwerkkomponenten erstellt, das den Akteuren vor Ort Planungshilfe gibt und wesentliche Voraussetzungen für eine zukunftsfähige Netzinfrastruktur ist. Die staatlichen berufsbildenden Schulen haben aufgrund ihres spezifischen Bildungsauftrags und der damit verbundenen Notwendigkeit, sich schnell und flexibel an durch die Digitalisierung bedingte Veränderungen in der Arbeitswelt anzupassen, einen unterschiedlichen Bedarf an Endgeräten und Fachraumausstattung. Eine umfangreiche und fachspezifische IT-Ausstattung ist notwendig, um die Entwicklungen der Ausbildungsinhalte im schulischen Angebot zukunftsweisend abzubilden. Aus dem gleichen Grund bilden sich schulische Systemadministratoren an berufsbildenden Schulen stetig und bedarfsgerecht, gegebenenfalls branchenspezifisch, fort. Das Hamburger Institut für Berufliche Bildung (HIBB) sichert eine umfangreiche und flexible Ausstattung mit IT-Infrastruktur für seine Schulstandorte und gewährleistet eine umfassende Beratung, unter anderem zur Umsetzung wirksamer Administrations - und Sicherheitskonzepte, siehe hierzu auch Drs. 21/11206 sowie Drs. 21/7633. Drucksache 21/14579 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Inwiefern und durch wen wird die IT-Ausstattung an den Hamburger Berufsschulen in Hinblick auf IT-Sicherheit, Aktualität der Software und Instandhaltung der Technik betreut? Bitte ohne Nennung des Namens der zuständigen Person, aber unter Nennung der Qualifikation für jede Berufsschule tabellarisch darstellen. Über den Support der schulischen IT-Geräte entscheiden die Berufsschulen im Rahmen ihrer Selbstverantwortung. Hierzu setzen sie schuleigenes Personal sowie bei Bedarf externe Dienstleister ein. Die für Bildung zuständige Behörde erfasst diese Daten nicht. Die Durchführung einer Schulabfrage war aufgrund der Hamburger Herbstferien nicht möglich. 2. Ist mit der Zuständigkeit für die Wartung und Betreuung der schulischen IT-Ausstattung das Erfordernis einer stetigen Fortbildung verbunden? Wenn ja, wie ist die Art der Fortbildung organisiert und in den Arbeitsalltag der Zuständigen integriert? Wenn nein, warum nicht? Die Fortbildungen der Systemadministratoren erfolgen eigenverantwortlich und maßgeblich in Form von Selbststudium, Netzwerkarbeit oder durch anlassbezogene Klärung . Ansonsten siehe Vorbemerkung. 3. Stehen die für die Wartung der IT zuständigen Personen auch bei Fragen bezüglich der IT-Ausstattung aus dem Lehrerkollegium beziehungsweise zur fachlichen Einweisung der Lehrer bezüglich der IT-Anlagen zur Verfügung? Ja, grundsätzlich organisiert jede staatliche berufsbildende Schule eine Kommunikation für Supportfälle. Notwendige Einweisungen erfolgen immer durch fachkundige Personen, die in die schulische IT-Systembetreuung regelhaft eingebunden sind. Die Schulen organisieren diese Abläufe eigenverantwortlich. 4. Bestehen vonseiten des Senats oder der zuständigen Behörde Pläne, die fachmännische Betreuung der IT-Ausstattung an den Berufsschulen zu professionalisieren? Wenn ja, inwiefern? Wenn nein, warum nicht? Das Hamburger Institut für Berufliche Bildung betreibt für die IT-Ausstattung der staatlichen berufsbildenden Schulen kontinuierlich eine umfangreiche Konzeptarbeit. Darin werden derzeit insbesondere Fragen der Servicequalität bearbeitet. Aus Sicht des HIBB wird die weitere Professionalisierung in der IT-Systembetreuung maßgeblich durch Klärung und Dokumentation wiederkehrender Prozesse sowie die Standardisierung von Aufträgen und Abnahmekriterien gefördert.