BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14581 21. Wahlperiode 16.10.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 10.10.18 und Antwort des Senats Betr.: Günstig erworben und dann ausgesetzt – Was unternimmt der Senat gegen illegalen Welpenhandel? Das Geschäft mit Hundewelpen boomt und gerade in Kleinanzeigen und im Internet werden unzählige kleine Hunde zum Kauf angeboten. Oft stecken hinter diesem illegalen Welpenhandel Händlerringe mit mafiösen Strukturen, die die Welpen häufig aus Osteuropa nach Deutschland bringen. Für die illegalen Züchter ist der Welpenhandel ein lukratives Geschäft. Die Kosten für Aufzucht und Unterbringung sind meist sehr gering. Oftmals sind diese Tiere krank, was dem Käufer auf den ersten Blick nicht direkt auffällt. Die dann folgenden Tierarztkosten schrecken die Halter häufig ab und der Hund wird im Tierheim abgegeben oder direkt ausgesetzt. Häufig wird aber auch einfach die anfallende Arbeit unterschätzt und dann kommt es ebenfalls zur Abgabe oder Aussetzung der Tiere. Die Hamburger Tierheime und der Hamburger Tierschutzverein von 1841 e.V. machen hier eine sehr gute Arbeit. Diese gilt es weiterhin mit aller Kraft zu unterstützen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) hat mit dem Hamburger Tierschutzverein von 1841 (HTV) einen Vertrag zur Unterbringung von Fundtieren und sichergestellten Tieren für die FHH geschlossen. Darüber hinaus liegen dem Senat keine Informationen vor. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Hunde leben aktuell in den Hamburger Tierheimen? Bitte nach den einzelnen Tierheimen und Hunderassen aufschlüsseln. Im Tierheim des HTV leben aktuell 169 Hunde (Stand: 10.10.2018). Zu den einzelnen Hunderassen liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor, da diese Daten statistisch nicht erfasst werden. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 2. Wie hoch ist in den einzelnen Tierheimen die durchschnittliche Verweildauer der Hunde? Im HTV zwischen einer Woche und vier Monaten. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 3. Wie viele Hunde wurden im Jahr 2018 bisher in den einzelnen Tierheimen abgegeben? Bitte nach den einzelnen Tierheimen und Hunderassen aufschlüsseln. Im Tierheim des HTV sind ab dem 01.01.2018 bisher 800 Hunde aufgenommen worden . Davon wurden 203 Hunde im HTV abgegeben. Im Übrigen siehe Vorbemerkung und Antwort zu 1. Drucksache 21/14581 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4. Wie viele Hunde wurden in den Jahren 2011 bis 2017 in den einzelnen Tierheimen abgegeben? Bitte nach Jahren, den einzelnen Tierheimen und Hunderassen aufschlüsseln. Im HTV wurden: 2011 = 1.255 Hunde aufgenommen, davon 215 abgegeben; 2012 = 1.155 Hunde aufgenommen, davon 207 abgegeben; 2013 = 1.133 Hunde aufgenommen, davon 205 abgegeben; 2014 = 1.091 Hunde aufgenommen, davon 301 abgegeben; 2015 = 1.218 Hunde aufgenommen, davon 296 abgegeben; 2016 = 1.028 Hunde aufgenommen, davon 311 abgegeben; 2017 = 1.078 Hunde aufgenommen, davon 316 abgegeben. Im Übrigen siehe Vorbemerkung sowie Antworten zu 1. und zu 3. 5. Wie viele Hunde wurden im Jahr 2018 in Hamburg ausgesetzt und an die Tierheime übergeben? Bitte nach den einzelnen Tierheimen und Hunderassen aufschlüsseln. Nach den Erkenntnissen des HTV wurden im Jahr 2018 67 Hunde in Hamburg ausgesetzt und dort abgegeben. Im Übrigen siehe Vorbemerkung sowie Antworten zu 1. und zu 3. 6. Wie viele Hunde wurden in den Jahren 2011 bis 2017 ausgesetzt und an die Tierheime übergeben? Bitte nach den einzelnen Tierheimen und Hunderassen aufschlüsseln. Nach den Erkenntnissen des HTV wurden in den Jahren 2011 – 195, 2012 – 159, 2013 – 135, 2014 – 112, 2015 – 102, 2016 – 89 und 2017 – 88 Hunde in Hamburg ausgesetzt und dort abgegeben. Im Übrigen siehe Vorbemerkung sowie Antworten zu 1. und zu 3. 7. Welches waren die Gründe für die Abgabe der unter Fragen 3. und 4. aufgeführten Hunde? Die Gründe für die Abgabe werden nicht erfasst. 8. Wie viele Hunde wurden im Jahr 2018 bisher in den einzelnen Tierheimen vermittelt? Bitte nach den einzelnen Tierheimen und Hunderassen aufschlüsseln. Der HTV hat im Jahr 2018 bisher 345 Hunde vermittelt. Im Übrigen siehe Vorbemerkung sowie Antworten zu 1. und zu 3. 9. Wie viele Hunde wurden in den Jahren 2011 bis 2017 in den einzelnen Tierheimen vermittelt? Bitte nach Jahren, den einzelnen Tierheimen und Hunderassen aufschlüsseln. Nach den Erkenntnissen des HTV wurden in den Jahren 2011 – 483 Hunde, 2012 – 476 Hunde, Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14581 3 2013 – 433 Hunde, 2014 – 468 Hunde, 2015 – 505 Hunde, 2016 – 482 Hunde und 2017 – 419 Hunde vermittelt. Im Übrigen siehe Vorbemerkung sowie Antworten zu 1. und zu 3. 10. Wie viele Fälle von illegalem Welpenhandel hat die Polizei im Jahr 2018 in Hamburg registriert? 11. Wie viele Fälle von illegalem Welpenhandel hat die Polizei in den Jahren 2011 bis 2017 in Hamburg registriert? Bitte nach Jahren aufschlüsseln. 12. Wie viele Welpen aus illegalem Handel wurden im Jahr 2018 in Hamburg sichergestellt? Wie viele dieser Hunde sind an welches Tierheim übergeben worden und wie viele dieser Hunde mussten aufgrund von Krankheiten eingeschläfert werden? 13. Wie viele Welpen aus illegalem Welpenhandel wurden in den Jahren 2011 bis 2017 in Hamburg sichergestellt? Wie viele dieser Hunde sind an welches Tierheim übergeben worden und wie viele dieser Hunde mussten aufgrund von Krankheiten eingeschläfert werden? Der Begriff „illegaler Welpenhandel“ unterliegt keiner legalen Definition. Grundsätzlich sind Zucht und Veräußerung von Hunden nach dem Tierschutzgesetz unter Einhaltung bestimmter Vorgaben und Erlaubnispflichten möglich. Die Rechtsvorgaben betreffen Vorschriften des Tierschutzgesetzes, tierschutzrechtliche Transportvorschriften , Vorschriften der Tierschutz-Hundeverordnung und tierseuchenrechtliche Vorschriften . Der Begriff „illegaler Welpenhandel“ lässt sich nicht auf einen bestimmten Verstoß anwenden und Verstöße beim Handel mit Hunden können gegen verschiedene Rechtsvorschriften begangen werden. Vor diesem Hintergrund werden Verstöße von den Vollzugsbehörden nicht mit einer entsprechenden Zuordnung zum Begriff „illegaler Welpenhandel“ erfasst. Sofern beim Handel mit Welpen der Verdacht einer Straftat nach § 17 Tierschutzgesetz (TierSchG) besteht, wird ein Strafverfahren eingeleitet. Die Polizei erfasst Straftaten gemäß dem Straftatenkatalog der Richtlinien für die Erfassung und Verarbeitung der Daten in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). In der PKS werden sämtliche Straftaten nach dem TierSchG registriert, eine weitere Differenzierung nach einzelnen Delikten sieht der Straftatenkatalog nicht vor. Darüber hinaus werden Statistiken im Sinne der Fragestellung bei der Polizei nicht geführt. Zur Beantwortung wäre eine Durchsicht aller Hand- und Ermittlungsakten des erfragten Zeitraums bei der für diese Delikte zuständigen Fachdienststelle Verbraucherschutzdelikte der Wasserschutzpolizei (WSP 512) erforderlich. Die Auswertung von mehreren Hundert Akten ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 14. Was unternehmen die zuständigen Behörden bisher, um den illegalen Welpenhandel in Hamburg einzuschränken? In einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe, in der auch Hamburg vertreten war, ist ein Leitfaden für die Kontrolle von innergemeinschaftlichen Hunde- und Katzentransporten auf der Straße für die Vollzugsbehörden erstellt worden, der diesen als Unterstützung bei der Beurteilung dienen und die Kontrolltätigkeiten verbessern soll. Anlassbezogen wird konkreten Hinweisen und Anfragen nachgegangen und entsprechende werden Maßnahmen ergriffen. Dies kann auch stichprobenweise Überprüfungen des Internet-Angebots für Hundewelpen umfassen. Werden Verstöße festgestellt, werden diese entsprechend dem Verschulden geahndet.