BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14586 21. Wahlperiode 19.10.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus (DIE LINKE) vom 11.10.18 und Antwort des Senats Betr.: Umsetzung des Bürgerschaftsbeschlusses vom 20.12.2017: Maßnahmen zur Verbesserung der Inklusion an Hamburgs Schulen – Konsens mit den Initiatoren der Volksinitiative „Gute Inklusion“ (Drs. 21/11428) (2) In der Antwort des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/14448 heißt es: „Die Therapie- und Pflegestellen für die allgemeinen Schulen werden grundsätzlich speziellen Sonderschulen zugewiesen, die die Leistungserbringung für die Grund- und Stadtteilschulen übernehmen. … In der Anlage ist eine zum Stichtag 15. September 2018 aktualisierte Übersicht aller Ansprüche auf Therapie- und Pflegestellenanteile gemäß Drs. 21/11428 ausgewiesen.“ Aus dieser Anlage geht nicht hervor, in welchem Umfang an den genannten allgemeinen Schulen tatsächlich Therapie- und Pflegepersonal tätig ist Ich frage den Senat: 1. In welchem Stellenumfang waren zum Schuljahresbeginn 2018/2019 (16.8.2018) jeweils Physiotherapeuten, Ergotherapeuten und Sozialpädagogische Assistenz an den in der oben genannten Anlage genannten einzelnen allgemeinen Schulen tätig? 2. In welchem Stellenumfang waren zum Stichtag 15.9.2018 Physiotherapeuten , Ergotherapeuten und Sozialpädagogische Assistenz jeweils an den in der oben genannten Anlage genannten einzelnen allgemeinen Schulen tätig? Wie mit der Volksinitiative „Gute Inklusion“ verhandelt, wurde die neue Förderung zu Beginn des Schuljahres 2018/2019 eingeführt, siehe Drs. 21/11428. Die Stellenmehrbedarfe für die Therapie- und Pflegestellen der allgemeinen Schulen wurden dementsprechend den Sonderschulen zum 1. August 2018 zugewiesen – siehe Drs. 21/1448. Aussagekräftige Daten zum 16. August 2018 beziehungsweise 15. September 2018 liegen aufgrund des kurzen Zeitraums seit der Einführung der für Bildung zuständigen Behörde nicht vor. Die für Bildung zuständige Behörde wird, wie in den Drs. 21/14147 und 21/14448 angekündigt, ein Monitoring für diese neuen Bedarfspositionen durchführen und sich auch in diesem Rahmen mit der Frage beschäftigen, in welchem Umfang die Fachkräfte der Sonderschulen an den allgemeinen Schulen tätig sind. Überlegungen die konkrete Ausgestaltung des Monitorings sind noch nicht abgeschlossen. Drucksache 21/14586 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Wie viele unbesetzte Stellen gab es zum Stichtag 15.9.2018 jeweils im Bereich Physiotherapie, Ergotherapie und Sozialpädagogische Assistenz an den einzelnen in der oben genannten Anlage genannten zehn speziellen Sonderschulen? Zum Stichtag 15. September 2018 stellt sich der Stand der unbesetzten Stellen wie folgt dar: Schule unbesetzte Stellen Physiotherapie Ergotherapie Sozialpädagogische Assistenz Schule Marckmannstraße 0,51 0,36 2,77 Schule Hirtenweg 0,00 0,00 2,03 Schule Kielkamp 0,00 1,35 0,73 Schule Lokstedter Damm 1,96 2,73 0,15 Kurt-Juster-Schule 0,31 2,74 3,83 Schule Tegelweg 3,87 1,68 7,39 Schule Bekkamp 0,00 0,46 0,93 Schule Weidemoor 0,83 2,12 0,00* Schule Elfenwiese 2,01 2,55 0,79 Schule Nymphenweg 0,43 1,45 0,70 Summe(n): 9,92 15,44 19,32 Quelle: Daten der zuständigen Behörde * Die Schule Weidemoor hat von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Bedarfe der sozialpädagogischen Assistenz in einen Bedarf für Erzieherinnen und Erzieher umzuwandeln und entsprechend besetzt. Aufgrund der hohen Zahl zusätzlicher Stellen zum 1. August 2018 konnten seitdem nicht alle Stellen besetzt werden. Die Schulleitungen der Sonderschulen führen laufend Ausschreibungen durch, daher werden sich die unbesetzten Stellen schrittweise abbauen lassen. Teilweise wird der zugewiesene Stellenanspruch auch durch die Erhöhung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Teilzeit abgedeckt beziehungsweise die Bedarfe der sozialpädagogischen Assistenz können in einen Bedarf für Erzieherinnen und Erzieher umgewandelt und entsprechend, wie bei der Schule Weidemoor , besetzt werden. Außerdem kann es beispielsweise zu einer Lücke in der Stellenbesetzung kommen, weil die Schulleitung gezielt Stellen für Rückkehrerinnen und Rückkehrer aus der Beurlaubung, insbesondere der Elternzeit, freihält. Da hamburgweit ein hoher Bedarf an sozialpädagogischen Assistenten besteht, kann es hier zu Verzögerungen bei der Stellenbesetzung kommen.