BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14594 21. Wahlperiode 19.10.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 12.10.18 und Antwort des Senats Betr.: Gästehaus des Senats: Treffpunkt für Krisentreffen der rot-grünen Koalition oder für besondere Gäste und Veranstaltungen? Mit dem vom Landesbetrieb Rathaus-Service verwalteten Gästehaus zwischen Feenteich und Außenaster verfügt der Senat über eine repräsentative Liegenschaft in bester Lage. Ursprünglich war das 1965 als Gästehaus eingerichtete Gebäude in erster Linie für die Unterbringung hochrangiger Gäste vorgesehen. Aber insbesondere auch für Ehrungen und Empfänge zu besonderen Anlässen bietet es den geeigneten Rahmen. Der erste rot-grüne Senat führte dazu 1999 folgendes aus (siehe Drs. 16/2751): „Die gediegene Atmosphäre des Martin-Haller-Baus und die Exklusivität der hamburgischen Kaufmannsvilla vermitteln Gästen und Nutzern die traditionelle Bedeutung und das handelspolitische Gewicht der Stadt wie auch das Bewußtsein dafür, daß der Senat mit seiner Einladung in die Schöne Aussicht gegenüber ihnen, einem kleinen Kreise, eine besondere Geste der Wertschätzung erweisen möchte.“ Ich frage den Senat: 1. Welche Regelungen und Vorgaben gibt es für die Nutzung des Gästehauses im Einzelnen? Das Gästehaus des Senats bietet zum einen Übernachtungsmöglichkeiten für die Gäste des Senats. Zum anderen werden Veranstaltungen unterschiedlichen Formats durchgeführt, deren Genehmigung abhängig von folgenden Kriterien ist: ‒ Gastgeber von Senatsveranstaltungen ist immer der Erste Bürgermeister oder ein anderes Mitglied des Senats oder des Staatsrätekollegiums. ‒ Grundsätzlich darf kein kommerzieller Charakter entstehen oder darf keine Werbung für ein bestimmtes Produkt oder Unternehmen gemacht werden. ‒ Die Veranstaltung muss einem Schwerpunkt der Senatspolitik oder der Förderung bestimmter Projekte dienen oder zu Ehren eines bestimmten Anlasses/einer bestimmten Person stattfinden. ‒ Andere als 100-jährige Jubiläen finden grundsätzlich nur Berücksichtigung, wenn mindestens zehn Jahre Abstand zum letzten Empfang liegen, es sich um zehn, 25, 50 oder 75 Jahre (und so weiter) handelt und die Vereine, Firmen, Institutionen et cetera darüber hinaus mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen: ist von hamburgweitem oder bundespolitischem Interesse, steht in einem direkten Zusammenhang mit den Schwerpunkten der Senatspolitik , Drucksache 21/14594 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 verfolgt einen Benefizzweck/gemeinnützigen Zweck, der mindestens hamburgweit von besonderem Interesse ist. ‒ „Fremde“ Preisverleihungen sollen in der Regel nur einmalig als Auftaktveranstaltung stattfinden. ‒ Tagungen und Konferenzen sind grundsätzlich erst ab Ministerebene möglich. ‒ Auf bauliche Notwendigkeiten muss Rücksicht genommen werden. Die oben genannten Regelungen schließen Sitzungen unter Leitung eines Mitglieds des Senats ein. 2. Nutzung des Gästehauses: a. Wie viele Veranstaltungen fanden jeweils in den einzelnen Jahren seit 2014 im Gästehaus des Senats statt? b. Wie viele Übernachtungen fanden jeweils in den einzelnen Jahren seit 2014 im Gästehaus des Senats statt? c. An wie vielen Tagen wurde in den einzelnen Jahren seit 2014 das Gästehaus jeweils genutzt? Siehe Anlage. d. In welchem Umfang und aus welchen Anlässen wird das Gästehaus für verwaltungs-, senats- oder koalitionsinterne Veranstaltungen genutzt? Im Gästehaus des Senats finden ausschließlich Senatsveranstaltungen statt. Art und Anzahl der Veranstaltungen ergeben sich aus der Anlage. 3. Baulicher Zustand: a. Wie werden derzeit der bauliche Zustand sowie der Zustand der Infrastruktur und Einrichtung des Gebäudes im Einzelnen eingeschätzt ? b. Welche Investitions- und Sanierungsmaßnahmen sind in den kommenden Jahren im Einzelnen geplant oder notwendig? Das Gästehaus ist ein Gebäude aus dem Jahr 1868, das denkmalgeschützt ist und in den Jahren 1986 ‒ 1987 grundsaniert wurde. Um das Gebäude an die heutigen Anforderungen der energetischen Standards anzupassen, werden in nächster Zeit Erhaltungsmaßnahmen erforderlich. Konkrete belastbare Planungen hierzu liegen aktuell noch nicht vor. c. Wie hoch waren im Jahr 2017 die Kosten für die Bauunterhaltung und Instandhaltung von Gebäude und Grundstück sowie für größere Anschaffungen oder Renovierungen? Im Jahr 2017 beliefen sich die Kosten für die Bauunterhaltung und Instandhaltung von Grundstück und Gebäude auf 108.403,42 Euro. d. In welcher Höhe sind in den Jahren 2018 und 2019 jeweils Mittel für die Bauunterhaltung und Instandhaltung von Gebäude und Grundstück , größere Anschaffungen oder Renovierungen vorgesehen? Für die Bauunterhaltung im Aufgabenbereich 203 des Einzelplans 1.1 standen im Jahr 2018 für alle Hamburger Gebäude insgesamt 550.000 Euro zur Verfügung. Für das Haushaltsjahr 2019 wurde im Haushaltsplan-Entwurf entsprechend geplant. Im Jahr 2018 werden davon für das Gästehaus voraussichtlich rund 40.000 Euro benötigt. Im Übrigen siehe Antwort zu 3. a. und b. Zu 2 a. Veranstaltungen 2014 - 15.10.2018 Jahr Sitzungen/ Tagungen Senatsempfänge Essen (SF) Veranstaltungen gesamt 2014 18 28 15 61 2015 16 27 14 57 2016 14 27 24 65 2017 26 33 30 89 2018 15 24 17 56 Zu 2 b. Übernachtungen 2014 - 15.10.2018 Jahr Anzahl Übernachtungsanläss e Belegungstage 2014 14 47 2015 7 23 2016 7 22 2017 10 33 2018 4 10 Zu 2 c. Nutzungen Gästehaus gesamt Jahr Anzahl genutzter Tage 2014 95 2015 75 2016 75 2017 105 2018 60 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14594 3 Anlage 14594ska_Text 14594ska_Antwort_Anlage1 Tabelle1