BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14595 21. Wahlperiode 19.10.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Rath (CDU) vom 12.10.18 und Antwort des Senats Betr.: Wie weit ist die Umsetzung des Konsens mit der Volksinitiative „Hamburg für gute Integration!“ vorangekommen? (VI) Drs. 21/14261 gibt Anlass zu weiteren Fragen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften des Betreibers f & w fördern und wohnen AöR (f & w) wie folgt: 1. Als Pilotprojekt können Flüchtlinge im Mittleren Landweg einen „Mietführerschein “ machen und erhalten danach eine Bescheinigung, um so bei künftigen Vermietern Wissen zu belegen und ihre Chancen am Wohnungsmarkt zu verbessern. a) Welcher Träger bietet den Mietführerschein an? Die Koordination und Organisation der Schulungen erfolgt von f & w fördern und wohnen AöR (f & w) in Kooperation mit der Verbraucherzentrale Hamburg e.V. „Mieter helfen Mietern“ und der Stadtreinigung Hamburg (hier: mit dem Schwerpunkt Müllentsorgung ). b) Wie viele Unterrichtsstunden umfasst der Kurs? Das Schulungsangebot umfasst circa zehn Stunden. c) Wie viele Teilnehmer hatte der Kurs bisher? Bisher haben an den stattgefundenen Schulungen rund 300 Personen teilgenommen. d) Wie hoch sind die Kosten für das Kursangebot? e) Welche Stelle trägt die Kosten für das Kursangebot? Das Angebot für die Kursteilnehmer ist kostenlos. Es sind ausschließlich Kosten in Form von Aufwandsentschädigungen für die Mitarbeiterinnen von „Mietern helfen Mietern “ angefallen. Die Höhe beträgt für alle Schulungen insgesamt 540 Euro, die von f & w getragen werden. f) Ist geplant, das Pilotprojekt auszuweiten? Wenn ja, in welchem Umfang? Wenn nein, warum nicht? Die Ausweitung ist vorgesehen und die weitere Umsetzung (Standorte, Anzahl der Kurse und so weiter) befinden sich in Planung. 2. Es heißt, die zuständige Fachbehörde habe „einmalige Benennungsrechte für vordringlich wohnungssuchende Haushalte mit Dringlichkeitsbestätigung als Ausgleich für die vorzeitige Freigabe von Wohnungen an Drucksache 21/14595 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 diesen Standorten verhandelt“. Da zahlreiche Flüchtlinge zugleich auch vordringlich wohnungssuchende Haushalte sind: Wäre es theoretisch möglich, dass dieselben Personen in den Wohnungen wohnen bleiben und nur ihren Status vom Bewohner einer öffentlich-rechtlichen Unterkunft in vordringlich Wohnungssuchender wechseln? In der Nutzung als öffentlich-rechtliche Unterkunft sind die Wohnungen wesentlich enger belegt als es eine Wohnnutzung zulassen würde. Eine Umwandlung mit identischer Bewohnerstruktur erfolgt schon deshalb nicht. Der Senat und die beteiligten Wohnungsunternehmen haben darüber hinaus ein hohes Interesse daran, dass an den Standorten der Unterkünfte mit der Perspektive Wohnen vielfältige Quartiere mit stabilen und heterogenen Bewohnerstrukturen entstehen. Diesem Ziel dienen insbesondere die zwischen der zuständigen Fachbehörde, den beteiligten Wohnungsunternehmen und unterschiedlichen Berufsgruppen abgeschlossenen Kooperationsvereinbarungen . Unter Einhaltung dieses Ziels ist es in Einzelfällen möglich, dass Haushalte im Zuge der Versorgung mit Wohnraum auch am Standort im Rahmen eines privatrechtlichen Mietverhältnis verbleiben. Hierüber entscheidet der jeweilige Vermieter. Im Übrigen ist darüber hinaus ausdrücklich vereinbart, dass die Integration in Wohnraum über die einmaligen Belegungsrechte im Gesamtbestand der Wohnungsunternehmen erfolgt. 3. Die Berufsqualifizierung für die Gruppe der 18- bis 25-Jährigen wurde zum 3. Quartal von 400 auf 600 Plätze aufgestockt. Wie viele Plätze sind aktuell belegt? Es sind zum Stichtag 5. Oktober 2018 425 Plätze belegt und 17 Personen befinden sich im Aufnahmeverfahren. 4. Am 1. Oktober 2018 startete „Wege in Ausbildung und Arbeit für bildungsbenachteiligte junge Geflüchtete (Ü18) – WAA“, also quasi AvM- Dual für die Gruppe der 18- bis 25-Jährigen, mit 84 Plätzen. a) Wie viele davon sind bereits belegt? Das Pilotprojekt „Wege in Ausbildung und Arbeit für bildungsbenachteiligte junge Geflüchtete (Ü18) – WAA“, startet zum 15. Oktober 2018 auf der Grundlage einer Genehmigung der Agentur für Arbeit mit insgesamt 84 Plätzen. Davon sind zum Beginn der Maßnahme circa 55 Teilnehmerplätze belegt. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden zunächst an den Schulen BS 24 (Berufliche Schule Eidelstedt), BS 07 (Berufliche Schule Wirtschaft, Verfahrenstechnik und Berufsvorbereitung – Bergedorf), BS 15 (Berufliche Schule für medizinische Fachberufe auf der Elbinsel Wilhelmsburg) und der BS 04 (Berufliche Schule Stahl- und Maschinenbau) aufgenommen . b) Welche Stelle führt wie häufig das begleitende Monitoring der Eintritte und Austritte, der jeweiligen Austrittsgründe mit differenzierter Betrachtung des Verbleibs durch? Die Daten werden durch das Hamburger Institut für Berufliche Bildung im Auftrag der Agentur für Arbeit erhoben. Im Übrigen sind die Überlegungen noch nicht abgeschlossen . c) Warum gibt es beim regulären AvM-Dual kein vergleichbares Monitoring ? Das Monitoring für „Wege in Ausbildung und Arbeit für bildungsbenachteiligte junge Geflüchtete (Ü18) – WAA“ erfolgt gemäß der Vorgaben der Agentur für Arbeit. Das Monitoring für AvM-Dual erfolgt analog zu AvDual und umfasst folgende Daten: Eintritt , Austritt, Verbleib. Qualitätsgesicherte Daten werden jeweils im Zuge der Schulstatistik veröffentlicht. d) Werden die Praktika im Zeitablauf genauso wie bei AvM-Dual durchgeführt? Wenn es Änderungen gegenüber AvM-Dual gibt, warum? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14595 3 Es ist im Konzept vorgesehen, die Praktika im Zeitablauf analog zu AvM-Dual durchzuführen .