BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14598 21. Wahlperiode 19.10.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dirk Nockemann (AfD) vom 12.10.18 und Antwort des Senats Betr.: Schießerei am Einkaufszentrum Quarree Am 10.10.2018 kam es am Einkaufszentrum Quarree zu einem polizeilichen Großeinsatz. Hintergrund soll eine Auseinandersetzung zwischen mehreren Männern aus dem Drogenmilieu gewesen sein, bei der einem der Beteiligten ins Bein geschossen wurde. „Die Bild“-Zeitung1 schreibt: „Ein Beinschuss gilt im Milieu als letzte Warnung.“. Der Verletzte ist polizeibekannt und bei ihm selbst wurden eine scharfe Pistole und Drogen gefunden. Als Täter beschrieben Zeugen drei Männer südländischen Aussehens, die in den U-Bahn-Tunnel geflüchtet sein könnten. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie stellt sich der Tathergang nach Kenntnisstand des Senats dar? Siehe Pressemitteilung der Polizei Hamburg vom 11. Oktober 2018 unter https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/6337/4084975. Der Senat sieht darüber hinaus im Hinblick auf die Möglichkeit der Beeinträchtigung von Ermittlungen von einer Antwort ab. 2. Wann hat die Polizeidienstelle einen Notruf erhalten und von wem wurde dieser abgesetzt? Der Notruf ging am 10. Oktober 2018 um 17.07 Uhr bei der Polizeieinsatzzentrale ein; Anrufer war eine Privatperson. 3. Welche polizeilichen Maßnahmen wurden danach ergriffen? Die Polizei hat folgende Maßnahmen getroffen: ‒ Erste-Hilfe-Maßnahmen beim verletzten Opfer, ‒ Fahndungsmaßnahmen, ‒ Befragung des Geschädigten, ‒ Durchführung von Spurensicherungsmaßnahmen und Sicherstellung von Beweismitteln , ‒ Zeugenvernehmung, ‒ Sicherstellung des Tatfahrzeugs, ‒ Sicherstellung von Videomaterial, ‒ Zeugensuche. 1 https://www.bild.de/regional/hamburg/hamburg-aktuell/nach-schuessen-am-einkaufszentrumtaeter -weiter-auf-der-flucht-57763074.bild.html. Drucksache 21/14598 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Darüber hinaus betrifft die Fragestellung die Ermittlungstaktik der Polizei, zu der aus grundsätzlichen Erwägungen keine Angaben gemacht werden. 4. Bei der Auseinandersetzung erlitt ein Beteiligter einen Beinschuss. Welchen aufenthaltsrechtlichen Status hat der Betroffene? a. Hat er ein Asylverfahren durchlaufen? Falls ja, mit welchem Ergebnis? b. Ist er womöglich ausreisepflichtig? Nach den der Hamburger Ausländerbehörde vorliegenden Erkenntnissen ist der Betroffene im Besitz einer bis zum 30. Januar 2023 gültigen griechischen Aufenthaltserlaubnis , mit der er sich gemäß Artikel 21 des Schengener Durchführungsübereinkommens bis zu 90 Tage je Zeitraum von 180 Tagen frei im Hoheitsgebiet der anderen Mitgliedsstaaten bewegen darf. 5. Der Betroffene gilt als polizeibekannt. Was genau lag gegen ihn vor? a. Ist er vorbestraft? Im Hinblick auf das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen sieht der Senat davon ab, mitzuteilen, ob gegen ihn Ermittlungsverfahren anhängig sind oder waren und ob mitteilungsfähige Eintragungen im Bundeszentralregister vorliegen. 6. Welche Drogen wurden beim Betroffenen gefunden und in welcher Menge ? 5 Gramm Marihuana. 7. Welches Modell hat die scharfe Pistole, die der Betroffene zum Zeitpunkt des Verbrechens mit sich führte? a. Auf wen ist die scharfe Pistole registriert? Siehe Antwort zu 1.