BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14600 21. Wahlperiode 19.10.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Rath (CDU) vom 12.10.18 und Antwort des Senats Betr.: Wann bekommt Hamburg endlich ein weiteres Frauenhaus? Schon seit einigen Jahren zeichnet sich ab, dass Hamburg ein weiteres Frauenhaus benötigt. So offenbart beispielsweise Drs. 21/13481 (Anlage 3), dass es im Jahr 2017 Monate gab, in denen bei einzelnen Frauenhäusern die Auslastung bei über 100 Prozent lag. Über das gesamte Jahr 2017 lag die Auslastung bei allen fünf Häusern mit ihren 194 Plätzen bei 91,55 Prozent . Regelmäßig müssen hilfesuchende Frauen samt ihren Kindern auf andere Bundesländer verteilt werden, weil in Hamburg kein Platz mehr frei ist. Umso erfreulicher ist es, dass es nun heißt, dass ein weiteres Frauenhaus geplant werde und die Suche nach Räumlichkeiten bereits begonnen habe. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Der Berichterstattung war zu entnehmen, dass der Bund Mittel in Aussicht gestellt habe. a) In welcher Höhe sollen vom Bund insgesamt Mittel zur Verfügung gestellt werden? b) Ist schon bekannt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um Mittel in welcher Höhe über welchen Zeitraum vom Bund zu erhalten ? c) Hängt die Eröffnung eines weiteren Frauenhauses vom Erhalt der Bundesmittel ab oder wird der rot-grüne Senat auch ohne Bundesmittel ein weiteres Frauenhaus im angekündigten Umfang von 30 Plätzen eröffnen? Die Einrichtung eines weiteren Frauenhauses in Hamburg ist nicht vom Erhalt von Bundesmitteln abhängig. Dennoch wird sich Hamburg bemühen, entsprechende finanzielle Zuschüsse vonseiten des Bundes zu erhalten. Einzelheiten zu den Fördervoraussetzungen und zur möglichen Höhe sind derzeit noch unbekannt. Die Planungen des zuständigen Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) sind insoweit noch nicht abgeschlossen. 2. Es heißt, der Landesbetrieb Immobilienmanagement (LIG) sei bereits mit der Suche nach einem passenden Grundstück beauftragt worden. a) Welche Vorgaben müssen hier erfüllt werden? b) Seit bald zwei Jahren sucht f & w fördern und wohnen AöR vergeblich nach einem Ersatz für die Tagesaufenthaltsstätte Hinrichsenstraße. Ist die Suche nach einem Frauenhaus ähnlich zeitintensiv? Drucksache 21/14600 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht? 3. Wann entscheidet welche Stelle, wer Träger des zusätzlichen Frauenhauses werden soll? Die Suche orientiert sich insbesondere an der anvisierten Zahl von 30 Plätzen und entsprechenden Gemeinschaftsflächen (Innen- und Außenbereich) für die Frauenhausbewohnerinnen , Büro- und Beratungsräume sowie an der möglichen strukturellen Anbindung (Nahverkehr, Kita, Schule). Eine Orientierungshilfe bieten die bereits bestehenden drei Hamburger Frauenhäuser mit je 30 Plätzen. Die für die Förderung der Frauenhäuser zuständige Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration ist hierzu im Gespräch mit dem Landesbetrieb Immobilienmanagement (LIG). Angesichts der bestehenden Immobiliensituation ist allen Beteiligten – auch den Hamburger Frauenhäusern – bewusst, dass die gemeinsame Suche zeitintensiv ist. Im Übrigen sind die Planungen noch nicht abgeschlossen. 4. Sind im Haushaltsplan-Entwurf 2019/2020 bereits Mittel für ein weiteres Frauenhaus eingeplant? Wenn ja, in welchem Umfang? Wenn nein, warum nicht, obwohl der Bedarf sich schon seit Jahren abzeichnet? Siehe Drs. 21/14000. Darüber hinaus sind die Beratungen über den Haushaltsplan 2019/2020 sind noch nicht abgeschlossen.