BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14607 21. Wahlperiode 19.10.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Rath (CDU) vom 12.10.18 und Antwort des Senats Betr.: Winternotprogramm 2017/2018 – Wieso ist Zahl der eingelösten Rückfahrtickets fast um die Hälfte zurückgegangen? Mitte Juli ließ die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration den Bericht zum Winternotprogramm 2017/2018 an die Mitglieder des Sozialausschusses verteilen, statt ihn wie sonst bereits vor der Sommerpause dort persönlich vorzustellen. Der aufschlussreiche Bericht zeigt Entwicklungen auf, erläutert diese aber nicht näher. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wieso kommt der Bericht zum Winternotprogramm 2017/2018 erst so spät und wurde erst in der Sommerpause an die Mitglieder des Sozialausschusses verschickt und nicht im Fachausschuss zeitnah thematisiert ? Die Zuleitung des Auswertungsberichts an die Präsidentin der Bürgerschaft erfolgte am 19. Juli 2018 (Vorjahr: 28. Juni 2017). Dem gingen umfangreiche nachlaufende Arbeiten zum Winternotprogramm einschließlich der Auswertung von Belegungsdaten sowohl bei f & w fördern und wohnen AöR (f & w) als auch bei den Kirchengemeinden und übrigen teilnehmenden Einrichtungen voraus. Mit der Zuleitung wurde die Bitte um entsprechende Information des Sozialausschusses verbunden. Auf die Zeitläufe einer etwaigen Selbstbefassung des zuständigen Ausschusses hat die zuständige Behörde keinen Einfluss. 2. Die Gesamtauslastung lag im WNP 2017/2018 bei 80 Prozent bei insgesamt vorhandenen 873 Plätzen, im Vorjahr waren es 91 Prozent bei vorhandenen 940 Plätzen. Wie erklärt der Senat die gesunkene Inanspruchnahme ? 3. Vor allem der Anteil der Rumänen sank von zuvor 20 Prozent auf nur noch 12 Prozent. Wie erklärt der Senat diese Entwicklung, zumal es bei den anderen beiden großen Gruppen aus Osteuropa, den Polen und Bulgaren, keinen vergleichbar großen Rückgang gab? Die Nutzung des niedrigschwelligen Winternotprogramms ist neben dem objektiven Vorliegen einer Notlage auch von persönlichen Einstellungen, Motiven und Verhaltensweisen potenzieller Nutzerinnen und Nutzer abhängig. Aussagen zu den erfragten Sachverhalten können daher nicht gemacht werden. 4. Zugleich stieg der Anteil der Afrikaner von 20 auf 29 Prozent. Gleichzeitig heißt es, dass zahlreiche Afrikaner auch abgewiesen wurden, da sie nicht kooperiert hätten. Was bedeutet dieses Nicht-Kooperieren konkret? Wann sind Afrikaner anspruchsberechtigt zur Teilnahme am WNP und wann sind sie es nicht? Drucksache 21/14607 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die Anspruchsberechtigung im Winternotprogramm ergibt sich ausschließlich aus dem Vorliegen einer tatsächlichen Gefahrenlage und der daraus folgenden staatlichen Schutzverpflichtung. Auch im zurückliegenden Winternotprogramm ist keine um Schutz ersuchende Person abgewiesen worden. Sofern eine gefahrenrechtlich notwendige Aufklärung der tatsächlichen Gefahrenlage mangels Mitwirkung der Betroffenen nicht möglich war, ist der Aufenthalt in der Wärmestube angeboten worden. 5. f & w fördern und wohnen AöR hat aktuell nur 21 eingelöste Rückfahrtickets verbuchen können (Vorjahr 117) und plata Anlaufstelle für wohnungslose EU-Bürger 276 (gegenüber 404 im Vorjahr). a) Wie viele Rückfahrtickets haben f & w und plata jeweils vergeben? b) Wie ist dieser extreme Rückgang zu erklären und welche Konsequenzen sind daraus für das künftige WNP zu ziehen? Durch f & w sind im Winternotprogramm 2017/2018 insgesamt 495 Rückreisehilfen angeboten worden. Diese wurden in 31 Fällen angenommen und davon in 21 Fällen tatsächlich eingelöst. Von Plata sind im Zeitraum 1.10.2017 bis 31.03.2018 neben den 276 eingelösten Rückfahrtickets 33 Rückfahrtickets nicht eingelöst worden. Im Übrigen siehe Antwort zu 2. und 3. 6. 377 Personen, davon 212 mit Wohnraum im Herkunftsland, wurden in Wärmestube verwiesen, aber nur 117 haben diese genutzt. Liegen den Mitarbeitern von f & w oder plata Informationen aus den Gesprächen vor, wo die Personen, die nicht die Wärmestube genutzt haben, untergekommen sein könnten? Nein. 7. 139 Personen haben die Beratung verweigert und wurden daher auf die Wärmestube verwiesen, wo sie aber häufig nicht ankamen. Die Behörde vermutet hier das Vorliegen eines unsicheren Aufenthaltsstatus. Was sind die Folgen, wenn auf der Straße von der Polizei ein hier lebender Obdachloser mit einem sogenannten unsicheren Aufenthaltsstatus angetroffen wird? Bitte erläutern. Obdachlosigkeit an sich ist kein Überprüfungsgrund für die Polizei. Wenn die Polizei aus verschiedenen Einsatzanlässen obdachlose Personen mit ungeklärtem Aufenthaltsstatus antrifft, werden die erforderlichen Maßnahmen zur Klärung des Sachverhaltes wie beispielsweise Identitätsfeststellung und Kontaktaufnahme mit den zuständigen Behörden getroffen.