BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14612 21. Wahlperiode 23.10.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dennis Gladiator und Birgit Stöver (CDU) vom 15.10.18 und Antwort des Senats Betr.: Kein Barrierefreies Lernen garantiert ohne Aufzug für die Stadtteilschule Bergedorf Die Stadtteilschule Bergedorf „GSB“ ist eine Schwerpunktschule für Kinder mit Behinderungen und dennoch nicht barrierefrei. Die Klassenräume in den oberen Stockwerken könnten durch einen außen angebauten Fahrstuhl auch für Rollstuhlfahrer erreichbar gemacht werden. SBH | Schulbau Hamburg und der Senat wollen die bereits vorliegende Planung jedoch bis auf weiteres nicht umsetzen. Es seien zwar nicht alle Räume, aber alle schulischen Funktionen barrierefrei erreichbar und damit sei den Vorgaben der DIN 18040-1 genüge getan. Dies rechtfertigt nicht, dass trotz eines Sanierungsvolumens von 5,7 Millionen Euro ein zusätzlicher Aufzug für etwa 200.000 Euro nicht einkalkuliert wurde. Dies kritisieren auch Schülervertretung und Lehrkräfte der betroffenen Schule sowie die Volksinitiative „Gute Inklusion“; insbesondere vor dem Hintergrund, dass in den nächsten Jahren das „rote Haus“ umgebaut und dadurch teilweise nicht für Schülerinnen und Schüler zur Verfügung stehen wird. Denn gerade im Roten Haus befindet sich ein großer Teil der jetzt zur Verfügung stehenden barrierefreien Räume. Während der Baumaßnahmen müsste auf das nicht barrierefreie „gelbe Haus“ ausgewichen werden . Betroffen sind nicht nur Schülerinnen und Schüler, sondern ebenso Lehrerinnen und Lehrer und Eltern, die keine Treppen steigen können. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Die Freie und Hansestadt Hamburg wird gemäß der Einigung mit der Volksinitiative „Gute Inklusion“ in den kommenden zehn Jahren rund 100 Millionen Euro allein in den Ausbau barrierefreier Schulen investieren, davon mindestens 35 Millionen Euro für Verbesserungen in den Bestandsgebäuden (siehe Drs. 21/11428). Dabei sind Grundlage aller Sanierungsplanungen die Richtlinien zum Schulbau (Technischen Richtlinien zum Bau und zur Errichtung Hamburger Schulen und die Leistungsvereinbarung Bau), die die DIN 18040-1 berücksichtigen. Bei diesen Vorgaben ist zwischen den Anforderungen an Neubauten und Sanierungsmaßnahmen von Bestandsgebäuden zu unterscheiden. Im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen ist sicherzustellen, dass alle schulischen Funktionen den Anforderungen der DIN 18040-1 genügen, nicht aber alle schulischen Räume. Das bedeutet, dass ausreichend Klassen- und Fachräume an der Schule barrierefrei zur Verfügung stehen müssen, um eine barrierefreie Beschulung der Schülerinnen und Schüler in angemessenen Räumen zu gewährleisten. Die Stadtteilschule Bergedorf verfügt bereits über vier Fahrstühle, sodass zahlreiche Klassen- und Fachräume barrierefrei erreichbar sind. Sie ist damit deutlich besser ausgestattet als viele andere Schulen. Um bei allen Schulen Verbesserungen umzusetzen und auch in anderen Schulen Barrierefreiheit herzustellen, achtet die für Bil- Drucksache 21/14612 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 dung zuständige Behörde in Zusammenarbeit mit SBH I Schulbau Hamburg auf einen sinnvollen und gerechten Einsatz der Baumittel. Unter dieser Maßgabe ist es im Sinne aller Schülerinnen und Schüler sowie aller Lehrkräfte gerechter und vernünftiger, die Mittel auf alle Schule angemessen zu verteilen und nicht die Stadtteilschule Bergedorf und ihrer ohnehin überdurchschnittlichen guten Ausstattung weiter zu bevorzugen. Keinesfalls müssen sämtliche Klassen- und Fachräume barrierefrei erschlossen sein, siehe auch Drs. 21/12621. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Warum wird im Rahmen der ohnehin geplanten Baumaßnamen im GSB kein Fahrstuhl ins gelbe Haus eingebaut und wie verträgt sich das mit dem bestehenden Inklusionsschwerpunkt am Schulstandort? 2. Im Zuge der Einigungen mit der Volksinitiative „Gute Inklusion“ sind ebenfalls Vereinbarungen über die Barrierefreiheit in Neubau (100 Millionen Euro in zehn Jahren) sowie Sanierung (35 Millionen Euro im Gebäudebestand) getroffen worden. Warum werden diese Vereinbarungen für die GBS nicht genutzt beziehungsweise umgesetzt? 3. Wie kann es sein, dass der Behördensprecher der Auffassung ist, dass Barrierefreiheit sich nicht über alle Gebäude erstrecken muss? Siehe Vorbemerkung sowie Drs. 21/12621. 4. Ist dem Senat beziehungsweise der zuständigen Behörde und/oder Schulbau Hamburg bewusst, dass ohne den Fahrstuhlbau Eltern ihre körperlich behinderten Schulkinder an der GSB teilweise in die Klassenräume tragen müssen? Der für Bildung zuständigen Behörde liegen keine Hinweise der Schulleitung vor. Die Schule verfügt über ausreichend Klassenräume, die barrierefrei erreichbar sind. 5. Wo werden die Schülerinnen und Schüler während der Sanierung des roten Hauses untergebracht? Sind darunter auch Schülerinnen und Schüler mit Behinderung? Wie wird Sorge getragen, dass diese ihre Klassenräume auch erreichen können? Die Schülerinnen und Schüler werden im blauen Haus untergebracht. Barrierefrei zugängliche Räume stehen im Erdgeschoss in ausreichender Anzahl zur Verfügung und werden von der Schulleitung dem Bedarf entsprechend belegt. 6. Wie viel würde der Einbau eines Fahrstuhles im gelben Haus im Zuge der ohnehin dort beabsichtigten Umbaumaßnahmen kosten? 7. Welche Mehrkosten entstehen durch eine etwaige gesonderte Planung und den Einbau eines Fahrstuhles ins gelbe Haus nach Abschluss der Umbauarbeiten? 8. Inwieweit wären die Kosten eines Fahrstuhleinbaus durch den derzeitigen Haushaltsplan gedeckt? 9. Wann ist mit dem Einbau eines Fahrstuhles ins gelbe Haus frühestens zu rechnen? Im gelben Haus sind aktuell keine Baumaßnahmen geplant, entsprechend ist auch kein Einbau eines Fahrstuhls geplant. Daher können auch keine Kosten genannt werden .