BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14622 21. Wahlperiode 23.10.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 15.10.18 und Antwort des Senats Betr.: Abschiebegewahrsam in Hamburg im 3. Quartal 2018 Hamburg hat als erstes Bundesland einen Abschiebegewahrsam eingerichtet und am 21. Oktober 2016 der Öffentlichkeit vorgestellt. Auf einem eigens dafür hergerichteten Gelände am Hamburger Flughafen können nun bis zu 20 Personen und sogar Familien mit Kindern gegen ihren Willen festgehalten werden. Dieser Freiheitsentzug gilt nicht etwa Menschen, die nicht verurteilte Straftäter /-innen sind, sondern den Geflüchteten, die der Aufforderung zur freiwilligen Ausreise nicht (oder noch nicht) nachgekommen sind und geäußert haben, dass sie nicht ausreisen möchten. Seit Februar 2017 werden im Ausreisegewahrsam am Hamburger Flughafen auch in Abschiebehaft-Genommene inhaftiert. Seit April 2018 existiert dafür auch ein entsprechendes Gesetzes zum Vollzug der Abschiebehaft in Hamburg . Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Menschen befanden sich im vergangenen Quartal im Abschiebegewahrsam am Hamburger Flughafen? Bitte aufschlüsseln nach Alter der ausreisenden Personen (in Sechsjahresschritten, null – sechs, sechs – zwölf Jahre et cetera), a. Geschlecht, Im 3. Quartal 2018 befand sich ein 51-jähriger Mann im Ausreisegewahrsam nach § 62b Aufenthaltsgesetz. b. Anfangs- und Enddatum der Ingewahrsamnahme, c. Grund für die Freiheitsentziehung, Die Ingewahrsamnahme erfolgte im Zeitraum vom 6. August 2018 bis zum 8. August 2018 zur Sicherung der Durchführbarkeit der Abschiebung. d. Zielland der Abschiebung, Das Zielland der Abschiebung war Ägypten. e. Anzahl der Familien im Ausreisegewahrsam. Keine. 2. Wie viele der unter 1. genannten Menschen wurden in welche Länder abgeschoben und welcher Staatangehörigkeit waren sie jeweils? Drucksache 21/14622 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Siehe Antwort zu 1.d. Die Staatsangehörigkeit stimmt mit dem Zielland der Abschiebung überein. a. Wie viele wurden aus welchen Gründen wieder freigelassen? b. Wie viele wurden in welche Straf- oder Abschiebehaftanstalten überstellt? Keine.