BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14623 21. Wahlperiode 23.10.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Schneider und Sabine Boeddinghaus (DIE LINKE) vom 15.10.18 und Antwort des Senats Betr.: Von der Schulbank in den Flieger. Abschiebungen von Kindern aus Hamburg im 3. Quartal 2018 Die Zahl der Menschen, die aus Hamburg abgeschoben werden, nimmt weiter zu. Unter ihnen sind auch Kinder, die in Hamburger Schulen gingen, Sportvereine besuchten und Freundschaften zu anderen Kindern pflegten. Seit der Änderung des Asylrechts vom Oktober 2015 sollen Abschiebungen nicht mehr angekündigt werden. Das führt dazu, dass Kinder von einem Tag auf den anderen aus Hamburg verschwinden. In einer Pressemitteilung der Schulsprecher/-innen der Stadtteilschule St. Pauli heißt es: „Unsere Mitschüler/-innen werden abgeschoben. Immer wieder erfahren wir viel zu spät: Sie werden mit Eltern und Geschwistern nachts aus dem Schlaf gerissen, aus ihrem Zuhause geholt und zum Flughafen gefahren.“ 2017 wurden 54 Kinder im schulpflichtigen Alter abgeschoben. Die Zahl der Kinder, die ausreisen mussten, liegt noch einmal deutlich höher. Viele dieser Kinder lebten seit vielen Jahren in Hamburg. Das geht aus unseren Schriftlichen Kleinen Anfragen (Drs. 21/8683, 21/10203, 21/10644, 21/11644, 21/12540 und 21/14065) hervor. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Zu den Grundsätzen der Durchsetzung von Ausreisepflichten siehe Drs. 21/8682. Freiwillige Ausreisen erfolgen aus unterschiedlichen, oft sehr individuellen Gründen der Betroffenen und stehen keineswegs zwingend in einem Zusammenhang mit der Ausreiseaufforderung. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Personen, die im letzten Quartal rückgeführt wurden, waren schulpflichtig? Bitte aufschlüsseln jeweils auch nach sogenannter freiwilliger Ausreise und Abschiebung: Im 3. Quartal 2018 reisten 15 Personen im schulpflichtigen Alter freiwillig aus. 20 schulpflichtige Personen wurden abgeschoben. a. Wie viele davon sind in Hamburg geboren? b. Wie viele davon in Deutschland? Eine. c. Wie viele davon lebten zwischen zwei und vier Jahre in Hamburg? Eine Person im schulpflichtigen Alter lebte 886 Tage in Hamburg. Drucksache 21/14623 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 d. Wie viele davon lebten zwischen zwei und vier Jahre in Deutschland ? Siehe Antwort zu 1.c. e. Wie viele davon lebten länger als vier Jahre in Hamburg? f. Wie viele davon lebten länger als vier Jahre in Deutschland? Keine. 2. Wie viele Jugendliche wurden im letzten Quartal rückgeführt, die zwar nicht mehr schulpflichtig waren, aber eine Hamburger Schule besuchten ? Bitte aufschlüsseln nach Abschiebung und sogenannter freiwilliger Ausreise. 3. Wie viele Kinder und Jugendliche aus Hamburg, die eine (Berufs-) Schule besucht haben, wurden im letzten Quartal rückgeführt? Bitte aufschlüsseln jeweils auch nach sogenannter freiwilliger Ausreise und Abschiebung: a. Wie viele davon sind in Hamburg geboren? b. Wie viele davon in Deutschland? c. Wie viele davon lebten zwischen zwei und vier Jahre in Hamburg? d. Wie viele davon lebten zwischen zwei und vier Jahre in Deutschland ? e. Wie viele davon lebten länger als vier Jahre in Hamburg? f. Wie viele davon lebten länger als vier Jahre in Deutschland? Siehe Drs. 21/3453. 4. Welche Staatsangehörigkeit hatten die in 1.,2. und 3. genannten Kinder und Jugendlichen? a. Wohin wurden sie rückgeführt? Die freiwilligen Ausreisen erfolgten nach Serbien, Bosnien und Herzegowina, Mazedonien , in den Iran, nach Indien, Italien, Griechenland und Norwegen. Die Betroffenen waren bis auf die freiwillig Ausgereisten nach Italien, Griechenland und Norwegen im Besitz der entsprechenden Staatsangehörigkeit. Die Staatsangehörigkeit der freiwillig nach Italien ausgereisten Person war mazedonisch, der freiwillig nach Griechenland ausgereisten zwei Personen albanisch und der freiwillig nach Norwegen ausgereisten Person äthiopisch. Die abgeschobenen Personen hatten folgende Staatsangehörigkeiten: afghanisch, albanisch, georgisch, ghanaisch, mazedonisch und russisch. Die Abschiebungen erfolgten nach Albanien, Georgien, Ghana, Mazedonien, in die Niederlande und nach Polen.