BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14627 21. Wahlperiode 23.10.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Sudmann (DIE LINKE) vom 15.10.18 und Antwort des Senats Betr.: Rahmenplanung Steilshoop-Nord (2) Im Mai 2018 hatte ich nach dem Stand der Planungen rund um den nördlichen Teil des Stadtteils Steilshoop gefragt. Die Senatsantworten (Drs. 21/13121 vom 29.5.2018) blieben sehr unkonkret, sodass weitere Informationen erforderlich sind. Zudem widersprechen die Auskünfte in erheblichem Umfang den Verfahrensfestlegungen der beteiligten Behörden, die der Linksfraktion vorliegen. In der betreffenden Drucksache wurden unter anderem folgende Auskünfte erteilt: „Die durch diese Verlagerung von Schul- und Sportflächen frei werdenden Grundstücke sollen für eine Wohnungsbauentwicklung zur Verfügung gestellt werden. (…) Es ist vorgesehen, dass die SAGA die sich aus der Variante A2 ergebenden Grundstücke vom Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) erwirbt. Die SAGA hat sich verpflichtet , zunächst einen städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerb durchzuführen , in den – neben den Vertretern der Behörden – der Planungsausschuss der Bezirksversammlung Wandsbek in die Vorbereitung und Durchführung eingebunden wird. Auch eine Information der Öffentlichkeit im Rahmen des Wettbewerbsverfahrens ist vorgesehen. Die Vorbereitungen hierzu laufen. Das Wettbewerbsergebnis bildet die inhaltliche Grundlage für die anschließenden Bebauungsplanverfahren, in denen konkret die Art und das Maß der baulichen Nutzung festgesetzt werden. (…) Der Planungsausschuss und die Bezirksversammlung werden zu wesentlichen Verfahrensschritten der Bebauungsplanverfahren befasst und die Öffentlichkeit gemäß der Vorgaben des BauGB beteiligt werden. Der zurzeit geltende Bebauungsplan Steilshoop 5 wird durch zwei vorhabenbezogene Bebauungspläne ersetzt. Die Bebauungsplanverfahren werden starten, sobald das Wettbewerbsergebnis vorliegt.“ Seither sind viereinhalb Monate vergangen und die Bezirksversammlung Wandsbek sowie die Koordinierungskonferenz Steilshoop haben sich ausführlich mit den Themen „alternative Wohnformen“ und „Flächenentwicklung in Steilshoop“ befasst, unter anderem mit diesen Beschlüssen: So hat die Bezirksversammlung Wandsbek am 7. Juni beschlossen, die Fachbehörde möge bei „Ausschreibungen von städtischen Wohnbauflächen Elemente von gemeinschaftlichen und generationsübergreifenden Wohnformen stärker (…) berücksichtigen und entsprechende Wohnprojekte durch geeignete Maßnahmen besonders (…) unterstützen“ (https://sitzungsdienst-wandsbek.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR= 1008505). Drucksache 21/14627 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die Koordinierungskonferenz Steilshoop hat auf ihrer Sitzung am 20. August, bezogen auf das Schulgelände am Borchertring, unter anderem beschlossen: „Gerade in diesem Gebäude könnte in nahezu idealer Weise die Forderung der Bezirksversammlung nach gemeinschaftlichem und generationsübergreifendem Wohnen verwirklicht werden, wobei man sich auch parallele gemischte Nutzungen vorstellen könnte, etwa indem man noch emissionsfreies oder -armes Kleingewerbe mit aufnimmt“. Dies Aussagen des Senats zum Verfahren in der oben angeführten Drucksache widersprechen zudem den im behördlichen „LoI Campus Steilshoop“ vom Mai 2013 nach langen Verhandlungen verbindlich vereinbarten Verfahrensschritten . Dieser Letter of Intent (unterzeichnet von den Verantwortlichen der Behörde für Schule und Berufsbildung, der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration, der Finanzbehörde (Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen ; Landesbetreib Schulbau mit Gebäudemanagement Hamburg GmbH) sowie des Bezirksamts Wandsbek) legt in den Punkten 8 und 9. fest: „8. Aufgrund der besonderen städtebaulichen Konfiguration des Stadtteils Steilshoop als symmetrisch konfigurierte Gesamtanlage mit den nördlich dem Wohngebiet vorgelagerten Gemeinbedarfs- und Sportnutzungen wird für den Planungsraum im Anschluss an die Rahmenplanung ein vertiefender städtebaulich -freiraumplanerischer Wettbewerb durchgeführt werden. Hieraus wird sich der konkrete Rahmen für die Grundstücksentwicklung und die bauleitplanerischen Verfahren ergeben. 9. Nach Anhandgabe bzw. Veräußerung der künftigen Wohnungsbauflächen (im Wege einer Konzeptvergabe) an einen Erwerber soll dieser im Einvernehmen mit den städtischen Dienststellen auf eigene Kosten einen Realisierungswettbewerb durchführen, mit dem die Art und Gestaltung des Wohnungsbaues genauer spezifiziert werden. Die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Wohnungsbau sollen danach durch ein vom Erwerber zu finanzierendes vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren – ggf. einschließlich der Änderung vorbereitender Planungsebenen – geschaffen werden .“ Dies vorangestellt frage ich den Senat: Im vorgenannten „Letter of Intent“ haben die Unterzeichner aus der Sicht des Jahres 2013 untereinander gemeinsame Annahmen und Absichten zur Entwicklung am Nordrand von Steilshoop erklärt. Diese nicht rechtsverbindliche Erklärung hat damit notwendige gemeinsame Zielperspektiven der Unterzeichner formuliert, die sich gleichwohl im Verfahrensfortgang weiterentwickeln können und der notwendigen Konkretisierung und Umsetzung bedürfen. Insoweit ist der Inhalt des Letter of Intents nicht geeignet, um daraus abschließende Verfahrensfestlegungen zu treffen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften der SAGA wie folgt: 1. Welche Behörde/Einrichtung der Freien und Hansestadt Hamburg oder ihrer Unternehmen ist mit Datum 1. Oktober 2018 Eigentümer/in der fraglichen Grundstücke? Die in Rede stehenden Grundstücke sind einerseits Teil des Sondervermögens Schulimmobilien und befinden sich im Übrigen im Verwaltungsvermögen des Bezirksamtes Wandsbek. 2. Wann genau (bitte das Datum nennen) erfolgt der Start des städtebaulich -freiraumplanerischen Wettbewerbs? Dieser sollte laut „LoI Campus Steilshoop“ vom Mai 2013 vor einer Veräußerung erfolgen, um einen Rahmen für die Grundstücksentwicklung zu erhalten. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14627 3 Das genaue Datum der Auslobung des städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerbs durch die Ausloberin SAGA steht noch nicht fest. Das Wettbewerbsverfahren wird derzeit mit dem Bezirksamt Wandsbek und der fachlich zuständigen Behörde abgestimmt. 3. Für die Anhandgabe/Veräußerung ist vorab eine Konzeptvergabe festgelegt . Wer führt das Konzept-Vergabeverfahren wann genau durch (bitte die konkrete Verantwortlichkeit mit Datum nennen)? 3.1. Welche Kriterien für das Konzept wird es geben? 3.2. Wer wird diese Kriterien formulieren und festlegen? Eine Konzeptvergabe im Sinne einer Konzeptausschreibung ist inzwischen nicht mehr vorgesehen. 4. Wie ist die Bewohner-/-innenbeteiligung bei dem städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerbsverfahren vorgesehen? 4.1. Wann startet das Beteiligungsverfahren? 4.2. Wer wird beteiligt? 4.3. Welche Entscheidungskompetenzen sind bei diesem Beteiligungsverfahren geplant? Über eine mögliche Beteiligung am Wettbewerbsverfahren entscheidet die Ausloberin unter Beachtung der geltenden Regelwerke im Rahmen der Auslobung. Diese liegt noch nicht vor. 5. Wie wird der Senat den Beschluss der Bezirksversammlung Wandsbek zur bevorzugten Förderung gemeinschaftlichen und generationsübergreifenden Wohnens in das Wettbewerbs- und Konzept-Vergabeverfahren einbinden? Siehe Antwort zu 2. 6. Ist dem Senat die Initiative zur Förderung gemeinschaftlichen Wohnens in Steilshoop bekannt, die unter anderem dem Planungsausschuss des Bezirksamts bereits ihre Überlegungen für eine Grundstücks-Nachnutzung vorgelegt hat? Wenn ja, seit wann? Die Initiative ist seit August 2018 bekannt. 6.1. Wie wird der Senat dafür Sorge tragen, das aus Steilshoop erwachsende Potenzial zur Durchmischung der Bewohnerschaft im Sinne gelingender Quartiersentwicklung zu nutzen? Die SAGA wird auch hier auf eine ausgewogene Belegung der Wohnungen im Sinne einer gelingenden Quartiersentwicklung und der Vermeidung von überforderten Nachbarschaften achten. 7. Welche konkreten Senats(kommissions)beschlüsse gibt es zu dem fraglichen Gebiet? Bitte sämtliche Dokumente anhängen. Keine.