BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14641 21. Wahlperiode 23.10.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christel Nicolaysen (FDP) vom 16.10.18 und Antwort des Senats Betr.: Freiwillige Ausreisen in Hamburg In den Jahren 2014 bis 2017 sind insgesamt 2.402 abgelehnte Asylbewerber oder Flüchtlinge ohne Bleibeperspektive aus Hamburg im Rahmen von Rückkehrprogrammen freiwillig in ihre Heimatländer zurückgekehrt.1 Der Bund fördert die Rückkehr im Rahmen der Programme, REAG/GARP, Starthilfe Plus und ZIRF-Counselling.2 In Hamburg reisten im Jahr 2015 über das Flüchtlingszentrum noch 854 Menschen freiwillig aus, 2016 waren es nur noch 562 und 2017 lediglich 220. Aufgrund dieses Trends wurden neue Ausreiseprämien zwischen Dezember 2017 und Februar 2018 als Anreize für eine freiwillige Rückkehr von Menschen ohne Bleibeperspektive auch in Hamburg gewährt. Eine freiwillige Rückkehr hat Vorteile. So werden bei einer freiwilligen Rückkehr die Reisekosten übernommen. Zusätzlich kann eine Summe Geld als Starthilfe gewährt werden. Darüber hinaus lässt sich eine zwangsweise Rückführung vermeiden, deren Kosten vollständig selbst gezahlt werden müssen.3 Zudem ist eine freiwillige Ausreise, die 1.240 Euro kosten soll (von denen Hamburg lediglich die Hälfte selbst zu finanzieren hat), im Vergleich günstiger als eine zwangsweise Rückführung. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Zu der Frage der freiwilligen Ausreisen beziehungsweise der geförderten Rückkehr sowie Art und Umfang der Unterstützungsleistungen hat der Senat bereits mehrfach berichtet. Zum Beispiel in Drs. 21/14063, 21/14040, 21/14533, 21/11580, 21/11375 oder 21/10179. Aufgrund der Kürze der für die Beantwortung der Frage zur Verfügung stehenden Zeit konnten nicht alle Zahlenangaben abschließend qualitätsgesichert werden. Die Antworten beruhen in Teilen auf Angaben der Zentrale Information und Beratung für Flüchtlinge gGmbH (Flüchtlingszentrum) und der Bundesagentur für Arbeit. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Beratungen über eine Rückkehrförderung haben zwischen Januar und September 2018 im Flüchtlingszentrum und Einwohner- 1 Vergleiche https://www.abendblatt.de/hamburg/article213295035/Immer-weniger-Fluechtlingereisen -freiwillig-aus-Hamburg-aus.html. 2 https://www.returningfromgermany.de/de/programmes#title. 3 Vergleiche https://www.hamburg.de/fluechtlinge/rueckkehr/. Drucksache 21/14641 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Zentralamt stattgefunden? Bitte aufschlüsseln nach Monaten, Herkunftsländern , Geschlecht. Monat/2018 Anzahl Beratungsgespräche Januar 762 Februar 594 März 673 April 524 Mai 478 Juni 523 Juli 502 August 544 September 471 Eine weitere Differenzierung der Daten nach Herkunft und Geschlecht wird nicht durchgehend erhoben. 2. Wann und auf welche Art und Weise erfahren die Ausreisepflichtigen von den Anreizen einer freiwilligen Ausreise? Welche Voraussetzungen führen zum Ausschluss einer freiwillig organisierten Ausreise? Bei wie vielen Ausreisepflichtigen in Hamburg sind diese Ausschlussgründe erfüllt? Alle Rückkehrinteressierten können sich jederzeit bei Bedarf wahlweise an das Einwohner -Zentralamt oder die Zentrale Information und Beratung für Flüchtlinge gGmbH wenden, um individuell und umfassend über den aufenthaltsrechtlichen Status und die Rückkehr- und Reintegrationsprogramme informiert zu werden. Jeder Asylantragsteller oder jede Asylantragstellerin, der/die nach der Verteilentscheidung in Hamburg verbleibt, erhält bereits im Ankunftszentrum erste Informationen über die Förderungsmöglichkeiten einer freiwilligen Ausreise. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 3. Wie viele freiwillige Rückkehrer sind zwischen Januar und September 2018 in ihre Herkunftsländer zurückgekehrt? Bitte aufschlüsseln nach Monaten Herkunftsländern, Geschlecht. a. Wie lange war der Voraufenthalt dieser Menschen in Deutschland? b. Welche Zeit verging zwischen Einreise in Deutschland, Antragstellung und Entscheidung des BAMF und tatsächlicher Ausreise (wenn keine genaue Angabe möglich ist, reicht auch ein Mittelwert aus)? Siehe Anlage und Vorbemerkung. Eine darüber hinausgehende Differenzierung würde die Einzelauswertung von Akten für mehr als 400 Personen erforderlich machen. Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. c. Wie wird überprüft, dass die freiwillige Ausreise tatsächlich erfolgt ist? Siehe Drs. 21/14533. 4. Wie entwickelt sich die Zahl der freiwilligen Ausreisen im Vergleich zu den vergangenen drei Jahren? 2016 (Jan.-Dez.) 2017 (Jan.-Dez.) 2018 (Jan.-Sep.) Anzahl freiwilliger Ausreisen 2.476 486 472 5. Ist dem Senat bekannt, wie viele der freiwillig ausgereisten a. einen Integrationskurs, b. einen Deutschkurs (bitte nach BAMF und HH-Kurs differenzieren), c. eine Ausbildung absolviert haben, d. Schüler waren, Von den Personen, die eine Beratung in Anspruch genommen haben, haben in den Jahren 2015 bis 2018 48 Personen einen Integrationskurs im Rahmen des Projekts Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14641 3 „Deutschkurse für Flüchtlinge“ besucht. Nicht erfasst sind die Personen, die von dem seit Juni 2017 bestehenden Angebot der Erstorientierungskurse (EOK) Gebrauch gemacht haben. Eine darüber hinausgehende Differenzierung würde die Einzelauswertung von Akten für mehr als 3.000 Personen erforderlich machen. Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Im Übrigen siehe Drs. 21/3453. e. einer Erwerbstätigkeit nachgegangen sind, f. einer selbständigen Tätigkeit nachgegangen sind? (Bitte in geeigneter Form Zahlen aufschlüsseln.) Daten zum Personenkreis der „freiwillig aus Deutschland ausgereisten Personen“ können durch den Statistikservice der Bundesagentur für Arbeit nicht zur Verfügung gestellt werden.“ Im Übrigen siehe 21/3453. 6. Welche Kosten entstehen durch die Teilnahme an einem Deutschbeziehungsweise Integrationskurs sowie für einen Schulplatz? Die Teilnahme an einem Deutschkurs im landesfinanzierten Programm „Deutschkurse für Flüchtlinge“ ist für die Teilnehmenden kostenfrei. Den Kursträgern werden aus Landesmitteln pro Teilnehmenden und Unterrichtseinheit 3,90 Euro erstattet. Diese Summe entspricht dem aktuellen Kostenerstattungssatz des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Integrationskursangebot. Zur Systematik und Abgrenzung der Integrationskurse des BAMF zu den landesfinanzierten Sprachkursen siehe Drs. 21/9758. Die Kosten für einen Schulplatz unterscheiden sich nach Schulform, Schulstufe und Organisationsform. Für die Schülerkostensätze für Schülerinnen und Schüler an Hamburger Schulen siehe Drs. 21/14050. 7. Welche tatsächliche Unterstützung erhalten die Ausgereisten nach ihrer Ankunft im Heimatland? Ist dem Senat beispielsweise bekannt, ob die Personen eine Unterkunft haben oder wird das im Vorwege organisiert? Werden die Personen von Hilfsorganisationen in Empfang genommen? Erhält der Senat Rückmeldungen von den Ausgereisten? Wenn ja, welchen Inhaltes? Sofern Personen nicht selbständig ausreisen, werden die freiwillig Ausreisenden durch die Freie und Hansestadt Hamburg in Projekte der Internationalen Organisation für Migration (IOM) gesteuert. Die IOM hat die Aufgabe, die Ausreisenden beispielsweise bei der logistischen Organisation der Reise, der Vermittlung von Wiedereingliederungshilfe oder durch Informationen über die Situation im Heimatland zu unterstützen . Vor Ort unterstützt die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) als staatliche Entwicklungszusammenarbeitsorganisation des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) die Ausreisenden. Dabei handelt es sich um Beratungen und Informationen zum Einstieg in den lokalen Arbeitsmarkt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten individuell und können zum Beispiel gezielt Qualifizierungsmaßnahmen und Unterstützung zur Gründung eines eigenen Unternehmens vor Ort vermitteln. Hierbei werden unter anderem Integrationslotsen eingesetzt. Dieses Angebot wird ausgebaut. Drucksache 21/14641 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Anlage Anzahl der freiwilligen Ausreisen Aufgeschlüsselt nach Ausreise in die jeweiligen Herkunftsländer Herkunfts-land Personenzahl in Jahr 2018 Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Afghanistan 3 3 1 4 2 4 Ägypten 1 2 1 Albanien 4 11 6 23 13 16 10 7 14 Algerien 2 1 4 2 Armenien 4 0 4 2 6 1 4 1 Äthiopien 1 Bangladesch 1 Bosnien- Herzegowina 0 12 0 1 1 0 6 0 10 Brasilien 2 0 0 0 2 0 0 0 0 China (VR) 0 0 0 0 0 2 0 4 0 Cote d' Ivoire 1 Ecuador 1 1 Eritrea 1 Gambia 2 2 Georgien 3 2 0 7 3 Ghana 1 7 3 5 5 0 4 9 Guinea 1 4 2 Guinea-Bissau 3 Honduras 2 Indien 1 4 4 1 Indonesien 2 2 Irak 13 5 12 5 2 3 5 3 1 Iran 2 9 4 4 2 7 8 13 2 Kolumbien 5 12 Kosovo 8 3 2 2 Kroatien 1 Libyen 2 4 1 Mali 2 1 Mazedonien 1 2 14 16 7 40 3 8 Mexiko 2 Moldau 2 2 12 6 2 Montenegro 2 2 Nepal 2 1 Niger 1 Nigeria 2 1 2 2 1 Palästina 1 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14641 5 Herkunfts-land Personenzahl in Jahr 2018 Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Peru 2 Philippinen 2 Polen 2 Rumänien 3 1 Russische Föderation 9 4 10 7 2 4 Saudi-Arabien 1 6 2 Senegal 1 Serbien 3 9 1 12 14 11 2 6 Somalia 1 1 1 Syrien 5 5 4 1 2 1 Thailand 4 4 1 2 Togo 1 Tunesien 2 Türkei 6 12 5 2 7 1 2 Ukraine 4 4 8 2 2 Ungeklärt 1 Vereinigte Staaten von Amerika 2 2 Vietnam 3 2 1 2 1