BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14648 21. Wahlperiode 23.10.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Richard Seelmaecker (CDU) vom 17.10.18 und Antwort des Senats Betr.: Kinderpornografie und 2,2 Milliarden Euro Schaden durch Cybercrime Die Digitalisierung erfasst nahezu alle Lebens- und Wirtschaftsbereiche; sie beeinflusst dabei immer mehr unseren Alltag. Der technische Fortschritt birgt enorme Potenziale, bietet aber auch Kriminellen vielfältige Angriffsflächen – Kriminalität macht vor dem Internet leider nicht halt. Mittlerweile ist das Internet einer der größten Tatorte der Welt und die im Netz begangenen Straftaten steigen unaufhörlich. Laut der 2017 veröffentlichten Studie des Digitalverbandes BITKOM ist jeder zweite deutsche Internetnutzer in den (der Studie) vorangegangenen zwölf Monaten Opfer von Cybercrime geworden. In jedem zweiten Fall von Cybercrime ist ein finanzieller Schaden entstanden. Die ebenfalls 2017 durchgeführte Studie des amerikanischen IT-Sicherheitsunternehmens Norton by Symantec bestätigt die hohe Betroffenheit deutscher Internetnutzer durch Cybercrime (38 Prozent). In Deutschland soll hierbei ein Schaden von 2,2 Milliarden Euro entstanden sein. Dabei erfordert nicht nur der Bereich der Bekämpfung und Strafverfolgung von Cybercrime im engeren Sinne, also den Angriffen, die sich gegen das Internet, Datennetze, informationstechnische Systeme oder deren Daten richten, sondern auch die Verfolgung von Straftaten, bei denen das Internet „lediglich“ als Tatmittel eingesetzt wird, von den Mitarbeitern der Strafverfolgungsbehörden besondere Kenntnisse und Strategien. Hinzu kommt, dass die Taten meist grenzüberschreitende Bezüge aufweisen, Täter arbeitsteilig vorgehen und über verschlüsselte Kanäle, häufig sogar im Darknet, kommunizieren . Mehrere Bundesländer haben darauf bereits konkret reagiert und ihre Strafverfolgungsbehörden entsprechend fachlich und personell ausgestattet. Eine Vorreiterrolle bei der Bekämpfung der Internetkriminalität nimmt das Land Hessen ein. Dort wurde bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt die Zentralstelle zur Bekämpfung der Internet- und Computerkriminalität (ZIT) eingerichtet, die den örtlich zuständigen Staatsanwaltschaften sowie der Polizei als kompetenter Ansprechpartner in allen Fällen der Computer- und Internetkriminalität dient. „In Einzelfällen kann die ZIT als Task-Force Verfahren mit Internetbezug aus allen Bereichen des Strafrechts mit besonders hohen Anforderungen an die technische Beweisführung übernehmen und damit die Staatsanwaltschaften in komplexen Verfahren entlasten. Drucksache 21/14648 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Aus- und Fortbildung der Dezernentinnen und Dezernenten der örtlichen Staatsanwaltschaften ist ein weiterer wesentlicher Aufgabenbereich der Zentralstelle . Bei der ZIT sind derzeit zwei Stellen für Oberstaatsanwälte vorgesehen. Darüber hinaus sind aktuell drei weitere Vollzeitstellen im Wege zeitlich befristeter Abordnungen von Staatsanwältinnen und Staatsanwälten von den örtlichen Staatsanwaltschaften an die ZIT besetzt. Die Zentralstelle wird durch ein Sekretariat mit gegenwärtig drei Bediensteten unterstützt. Die Schaffung der ZIT korrespondiert mit der Einrichtung entsprechender Fachkommissariate bei der Polizei und optimiert dadurch die Zusammenarbeit der mit der Strafverfolgung befassten Behörden. Zudem ist die ZIT unmittelbarer Ansprechpartner für das Bundeskriminalamt und das Hessische Landeskriminalamt im Zusammenhang mit anlassunabhängigen Recherchen in Datennetzen, bei der Ermittlung unbekannter Opfer von über Internet verbreiteter Kinderpornografie sowie bei Verfahren größeren Umfangs wegen Internet- und Computerkriminalität.“ https://staatsanwaltschaften.hessen.de/staatsanwaltschaften/gsta-frankfurtam -main/aufgabengebiete/zentralstelle-zur-bek%C3%A4mpfung-der-0. An der bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg eingerichteten Zentralstelle Cybercrime Bayern unterstützen IT-Fachkräfte die Arbeit der Staatsanwälte mit ihrem technischen Wissen. Vor rund fünf Jahren führte die damalige Behörde für Justiz und Gleichstellung ein Symposium zum Thema „Cyber Crime: vom Computerhacker bis zum digitalen Dieb!“ durch. http://www.rechtsstandort-hamburg.de/uploads/ media/Symposium-zum-Thema-Cyber-Crime_2013-02-25.pdf.pdf. Es stellt sich die Frage, was sich seitdem in Anbetracht der gestiegenen Bedrohung und der deutlichen Zunahme von Straftaten im Netz, die Wirtschaft und Bürger gleichermaßen schädigen, bei der Staatsanwaltschaft Hamburg getan hat. In Hamburg ist laut Organigramm der Staatsanwaltschaft die Abteilung 74 der Hauptabteilung VII für Computerstrafsachen zuständig. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Bekämpfung von Cybercrime hat seit Jahren eine hohe und steigende Bedeutung. Auch die Justizministerkonferenz beschäftigt sich regelmäßig mit der Bekämpfung von Cybercrime: Vergleiche die Beschlüsse: Kinder vor Gefahren des Cyber-Gromming wirksam schützen (2013) Beleidigung im Internet/Cybermobbing (2014) Eintreten gegen fremdenfeindliche Hetze im Internet (2015) Beschleunigte Sicherung von digitalen Beweismitteln (2016) Hasskriminalität – Maßnahmen zur Effektivierung der Strafverfolgung von „Hate Speech“ (2016) Digitale Agenda für das Straf- und Strafprozessrecht (2016) „Hate Speech“ im Internet effektiv unterbinden – Stärkung der Position der von Hasskriminalität betroffenen Nutzer (2016) Effektivität strafrechtlicher Ermittlungen in getarnten Computernetzwerken sogenanntes Darknet (2016) Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14648 3 Sicherstellung rechtskonformer Postauslieferungen und werktäglicher Zustellungen per Post zur Gewährleistung rechtssicherer (Justiz-)Verfahren (2017) Erleichterung der Verfolgung schwerer Straftaten im Darknet (2017) Verfolgen statt nur Löschen – Rechtsdurchsetzung im Internet (2017) Grenzüberschreitende Sicherung elektronischer Beweismittel – Vorschläge der Kommission zur Verbesserung des grenzüberschreitenden Zugangs zu elektronischen Beweismitteln in Strafsachen („E-Evidence“) (2018) Effektive Verfolgung und Verhinderung von Kinderpornographie und Kindesmissbrauch im Darknet durch die ausnahmsweise Zulassung von sogenannten Keuschheitsproben für Verdeckte Ermittler (2018) Strafrechtlicher Schutz von Kindern gegen Übergriffe bei Entführungen (Kindesentführung ) und sexuellen Annäherungen im Internet (2018) Strafbarkeit der Volksverhetzung durch Handlungen aus dem Ausland sicherstellen (2018). Die jeweiligen Beschlüsse können über die Website http://www.jm.nrw.de/JM/ jumiko/beschluesse/index.php abgerufen werden. Die zuständige Behörde war in der durch die Justizministerkonferenz eingesetzten Länderarbeitsgruppe „Digitale Agenda für das Straf- und Strafprozessrecht“ vertreten, deren Auftrag die Prüfung war, ob und inwieweit aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung des gesellschaftlichen und privaten Lebens gesetzgeberischer Handlungsbedarf im Bereich des Straf- und Strafprozessrechts besteht. Dies betrifft insbesondere den Bereich der sogenannten Cyber -Kriminalität. Ein entsprechender Abschlussbericht wird der Justizministerkonferenz am 15. November 2018 vorgelegt. Das neue Recht der Vermögensabschöpfung (Drs. 21/6980) bietet auch auf diesem Gebiet neue Möglichkeiten, um die Kriminalität wirksam durch repressive Maßnahmen auch präventiv zu bekämpfen. Da auch Surrogate des Gewinns aus Straftaten nunmehr nicht nur in Fällen der organisierten Kriminalität abgeschöpft werden dürfen, kann dem Täter durch entsprechende gerichtliche Einziehungen deutlich gemacht werden, dass sich Straftaten nicht lohnen. Schwerpunktstaatsanwaltschaften sind in Flächenländern mit mehreren Staatsanwaltschaften verbreitet. In Stadtstaaten mit nur einer Staatsanwaltschaft ist das Äquivalent zur Schwerpunktstaatsanwaltschaft die Spezialabteilung beziehungsweise die Sonderzuständigkeit . Allen diesen Organisationsformen ist gemeinsam, dass bestimmte Delikte nicht mehr in der Fläche von allen Staatsanwältinnen und Staatsanwälten bearbeitet, sondern einem kleinen Kreis besonders erfahrener und geschulter Bediensteter zugeordnet werden. Für Cybercrime ist das in Hamburg die Abteilung 74 der Staatsanwaltschaft. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Für die Bearbeitung welcher Deliktsbereiche ist die Abteilung 74 der Hauptabteilung VII im Einzelnen zuständig? Werden hier nur Ermittlungsverfahren im Hinblick auf Cybercrime-Taten im engeren Sinn oder auch Ermittlungsverfahren, bei denen das Internet als Tatmittel dient, geführt? Die Abteilung 74 der Staatsanwaltschaft Hamburg ist nach dem Jahresgeschäftsverteilungsplan 2018 für die Bearbeitung folgender Straftaten zuständig, auch soweit sich die Verfahren gegen Jugendliche oder Heranwachsende richten: Straftaten, bei denen ein besonderes Maß an kommunikationstechnischer Beweisführung erforderlich ist oder das Internet als Tatmittel eingesetzt wurde und zu deren Bearbeitung besondere Kenntnisse der elektronischen Datenverarbeitung oder elektronischen Kommunikation erforderlich sind, insbesondere Verfahren gemäß der §§ 202a, 202b, 202c, 263a, 269, 270, 274 Absatz 1 Nummer 2, Absatz 2, 303a, 303b StGB, Drucksache 21/14648 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Verfahren wegen § 261 Absatz 1 Nummer 4a StGB bei einer Vortat nach § 263a StGB aus dem Bereich des Finanzverkehrs, Verfahren wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen (§ 201a StGB), Verfahren wegen Verbreitung gewaltverherrlichender, pornographischer und anderer jugendgefährdender Schriften. Im Bereich des Cybercrime im engeren Sinne bearbeitet die Abteilung 74 insbesondere : Angriffe auf oder Ausspähen von informationstechnische/n Systeme/n, zum Beispiel durch den Einsatz von Botnetzen, Dialern, DDoS-Attacken und Schadprogrammen (Viren, Trojaner, Exploits), Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechnik zur Erlangung rechtswidriger Vermögensvorteile (zum Beispiel erpresserische Verschlüsselung von Datenträgern, Einsatz von „gefälschten“ E-Mail-Adressen), erhebliche Straftaten unter Nutzung der Anonymität sogenannter Undergroundforen (zum Beispiel dem Darknet), Einsatz von Skimmingtechnik zum Ausspähen von Konto- oder Kreditkartendaten einschließlich der Verwertungstaten, soweit sich das Verfahren gegen eine bekannte Person richtet, organisierte Verstöße gegen das Urheberrecht, soweit diese mittels Tauschbörsen oder Undergroundforen begangen werden, Straftaten nach dem 13. Abschnitt des Strafgesetzbuches, soweit der Täter ausschließlich mittels moderner Kommunikationsmittel auf das Opfer einwirkt („Cybergrooming“). In den Bereich des Cybercrime im weiteren Sinne können die Verfahren nach § 201a StGB eingeordnet werden. Soweit im Geschäftsbereich der Abteilung 74 Kapazitäten bestehen, werden dort auch Verfahren bearbeitet, die Fälle des sogenannten Internetbetrugs (§§ 263a, 269 StGB) im Zusammenhang mit Verkaufsplattformen im Internet (zum Beispiel eBay) zum Gegenstand haben. 2. Wie hat sich die personelle Situation in der Abteilung 74 seit dem Jahr 2014 entwickelt? Bitte jeweils zum Stichtag 1. Januar und 1. Juli in Stellen -Soll und Besetzungsumfang (VZÄ) darstellen. Falls dies nicht möglich ist, wie stellt sich die personelle Situation in der Abteilung 74 aktuell dar? Um die Daten zum 1. Juli eines jeden Jahres festzustellen, müssten die wöchentlichen Geschäftsverteilungen des jeweiligen ersten Halbjahres ausgewertet werden. Dies ist im Rahmen der zur Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Ausweislich der Jahresgeschäftsverteilungspläne 2014 bis 2018 waren folgende Stellen (Angaben in VZÄ) zum 01.01. des jeweiligen Jahres für die Abteilung 74 vorgesehen: 2014: Abteilungsleiter 1,0 Dezernentenstellen 3,5 Besetzt waren 4,5 2015: Abteilungsleiter 1,0 Dezernentenstellen 4,25 Besetzt waren 4,5 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14648 5 2016: Abteilungsleiter 0,51 Dezernentenstellen 3,75 Besetzt waren 3,35 2017: Abteilungsleiter 0,52 Dezernentenstellen 3,75 Besetzt waren 3,85 2018: Abteilungsleiter 1 Dezernentenstellen 3,65 Besetzt waren 3,75 Aktuell sind 4,75 Stellen besetzt. 3. In welchen sonstigen Abteilungen der Staatsanwaltschaft Hamburg werden Ermittlungsverfahren wegen a. Cybercrime-Taten im engeren Sinn und b. Taten, bei denen das Internet als Tatmittel dient, bearbeitet? Siehe Antwort zu 1. Im Übrigen umschreibt Cybercrime Kriminalitätsformen, die nicht an konkreten Straftatbeständen, sondern am betroffenen Tatmittel orientiert sind. Daher sind im Einzelfall auch an andere Abteilungen der Staatsanwaltschaft mit Fällen von Cybercrime befasst. 4. Verfügt die Staatsanwaltschaft Hamburg über IT-Fachkräfte, die die Dezernenten bei ihrer Ermittlungsarbeit unterstützen? a. Falls ja, seit wann werden diese wo eingesetzt und wie viele IT- Fachkräfte gibt es aktuell? (Stellen-Soll und VZÄ.) b. Falls ja, welchen Entgeltgruppen des TV-L sind sie zugeordnet? c. Falls nein, inwiefern hält die zuständige Behörde den Einsatz von IT-Fachkräften im Bereich der Bekämpfung von Cybercrime und Internetkriminalität für erforderlich? Welche Planungen bestehen hier? Der Einsatz von IT-Fachkräften bei der Staatsanwaltschaft ist für den Ermittlungsbereich nicht erforderlich. Die Abteilung 74 arbeitet insoweit eng mit dem Landeskriminalamt 541 zusammen, das die IT-Fachkräfte aus dem dortigen Bereich einbindet. 5. Welche Fortbildungsveranstaltungen im Bereich Cybercrime und Internetkriminalität wurden jährlich seit 2014 für Staatsanwälte und Richter angeboten und wie viele Personen haben jeweils daran teilgenommen? Es werden zum einen durch die zuständige Behörde landesinterne Fortbildungen im Bereich Cybercrime und Internetkriminalität für Staatsanwaltschaft und Richterschaft angeboten. Zum anderen können die Richterinnen und Richter und Staatsanwältinnen und Staatsanwälte im Rahmen des Hamburg zur Verfügung stehenden begrenzten Platzkontingents an den Fortbildungen der Deutschen Richterakademie (DRA) teilnehmen . Darüber hinaus werden insbesondere seitens der Staatsanwaltschaft auch bundesweit angebotene Veranstaltungen genutzt, die nicht vollständig statistisch erfasst sind. Nachfolgend sind die Fortbildungsveranstaltungen aufgeführt, die seit 2014 nachvollziehbar wahrgenommen wurden. 1 Die damalige Abteilungsleiterin war mit einem Stellenanteil von 0,5 mit dem Vorprojekt zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Aktenführung der Staatsanwaltschaft sowie mit der Betreuung des MESTA Schreibwerks befasst. 2 siehe Fn 1. Drucksache 21/14648 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 2014: Tagung der DRA 16d/2014 „Der Kampf ums Urheberrecht im Digitalzeitalter“, 25.05. – 28.05.2014 // 1 TN (nachfolgend: TN) Tagung der DRA 22c/2014 „Aktuelle Entwicklungen in Kriminalistik und Strafrechtspflege “, 28.08. – 05.09.2014 // 1 TN Tagung der DRA 23a/2014 „Erscheinungsformen der Internetkriminalität und ihre Bekämpfung“, 07.07. – 11.07.2014 // 2 TN Tagung der DRA 30c/2014 „Strafrecht und Internet“, 26.10. – 31.10.2014 // 1 TN Tagung der DRA 38b/2014 „Ermittlungsmaßnahmen im Bereich der Telekommunikation “, 14.12. – 19.12.2014 // 2 TN „Kinderpornografie in digitalen Netzen“ // 1 TN “Die Hacker kommen“ // 2 TN 2015: Grundlagen der Internetkriminalität // 27 TN Tagung der DRA 8b/2015 „Erscheinungsformen der Internetkriminalität und ihre Bekämpfung“, 16.03. – 20.03.2015 // 2 TN Tagung der DRA 31c/2015 „Ermittlungsmaßnahmen im Bereich der Telekommunikation “, 25.10. – 30.10.2015 // 2 TN „Organized crime and cybercrime“ // 1 TN 2016: Internetkriminalität // 30 TN Tagung der DRA 5d/2016 „Ausgewählte Fragen des Strafrechts und des Strafverfahrens“, 07.02. – 13.02.2016 // 3 TN Tagung der DRA 20a/2016 „Ermittlungsmaßnahmen im Bereich der Telekommunikation “, 26.06. – 01.07.2016 // 1 TN Tagung der DRA 23c/2016 „Aktuelle Entwicklungen in Kriminalistik und Strafrechtspflege “, 03.07.-09.07.2016 // 1 TN Tagung der DRA 34c/2016 „Erscheinungsformen der Internetkriminalität und ihre Bekämpfung“, 31.10. – 04.11.2016 // 1 TN Tagung der DRA 38d/2016 „Strafrecht und Internet“, 27.11. – 02.12.2016 // kein TN „Cybercrime“ // Anzahl TN nicht mehr nachvollziehbar „Die Welt des Darknets“ // 14 TN „Einführung in die verschiedenen Erscheinungsformen der Computerkriminalität “ // 28 TN 2017: Internetkriminalität für Assessoren // 14 TN Tagung der DRA 8b/2017 „Ermittlungsmaßnahmen im Bereich der Telekommunikation “, 05.03. – 10.03.2017 // 2 TN Tagung der DRA 9c/2017 „Ausgewählte Fragen des Strafrechts und des Strafverfahrens “, 12.03. – 18.03.2017 // 2 TN Tagung der DRA 17a/2017 „Aktuelle Entwicklungen im Strafrecht“, 28.05. – 02.06.2017 // 1 TN Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14648 7 Tagung der DRA 23d/2017 „Aktuelle Entwicklungen in Kriminalistik und Strafrechtspflege “, 09.07. – 15.07.2017 // 3 TN Tagung der DRA 35c/2017 „Strafrecht und Internet“, 19.11. – 24.11.2017 // 2 TN Tagung der DRA 36a/2017 „Erscheinungsformen der Internetkriminalität und ihre Bekämpfung“, 04.12. – 08.12.2017 // 1 TN „Seminar zur Bekämpfung von Kinder- und Jugendpornografie im Internet“ // 2 TN „Hassrede im Internet“ // 3 TN 2018: Ermittlung in digitalen Medien // 19 TN Tagung der DRA 1b/2018 „Aktuelle Entwicklungen im Strafrecht“ vom 14.01. – 19.01.2018 // 2 TN Tagung der DRA 9b/2018 „Ermittlungsmaßnahmen im Bereich der Telekommunikation “, 18.03. – 23.03.2018 // 2 TN Tagung der DRA 17d/2018 „Beweisgewinnung und Beweisverwertung bei Ermittlungen im Internet („e-evidence“), 14.05. – 17.05.2018 // kein TN Tagung der DRA 19d/2018 „Aktuelle Entwicklungen in Kriminalistik und Strafrechtspflege “, 27.05. – 02.06.2018 // 1 TN Tagung der DRA 22b/2018 „Strafrecht und Internet“, 19.08. – 24.08.2018 // 2 TN Tagung der DRA 26b/2018 „Grundlagen des Wirtschaftsstrafrechts (2)“, 16.09. – 21.09.2018 // 3 TN Tagung der DRA 31a/2018 „Internationale Zusammenarbeit in strafrechtlichen Angelegenheiten“, 22.10. – 26.10.2018 // 2 TN „Seminar zur Bekämpfung von Kinderpornografie“ // 3 TN „Computer- und Internetdelikte“ – ZOK Celle // 1 TN Darüber hinaus sind in der Abteilung 74 der Staatsanwaltschaft Veranstaltungen im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Kinderpornografie durch den Verein Dunkelziffer e.V. sowie die folgenden Weiterbildungen in Erinnerung: 2015 und 2016 hat das Landeskriminalamt 54 Workshops aus dem Bereich Cybercrime angeboten, die von der überwiegenden Zahl der Dezernentinnen und Dezernenten der Staatsanwaltschaft besucht wurden. 2016 hat die Abteilung 74 der Staatsanwaltschaft in Kooperation mit dem Landeskriminalamt 541 vier Workshops zu verschiedenen Themen aus dem Bereich Cybercrime und Ähnliches angeboten // etwa 100 TN. 2018 waren 13 Mitarbeiter/-innen der Staatsanwaltschaft zu einem Vortrag beim Landeskriminalamt 541 zum Thema „Erfolgreich Handeln im Darknet“ angemeldet. Schließlich nimmt die Leitung der Abteilung 74 der Staatsanwaltschaft teil an den jährlichen Arbeitstreffen der Zentralstellenleiterinnen und -leiter zur Bekämpfung gewaltverherrlichender , pornografischer und sonstiger jugendgefährdender Schriften sowie zur Bekämpfung der Kinderpornografie, Arbeitstreffen der IuK-Zentralstellen und IuK-Koordinatoren und ressortübergreifenden Arbeitstagungen zu Fragen der Internet- und Computerkriminalität der ZOK Celle (mit dem Schwerpunkt auf der organisierten Kriminalität). 6. Welche Schlussfolgerungen wurden von der zuständigen Behörde aus den Erkenntnissen des Symposiums zum Thema Cybercrime am 25. Februar 2013 gezogen und welche Maßnahmen wurden seitdem eingeleitet ? Bitte detailliert erläutern. Drucksache 21/14648 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 Siehe Vorbemerkung. 7. Wie beurteilt die zuständige Behörde in Anbetracht der Zunahme der Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Internet begangen werden (Cybercrime und Internetkriminalität), die personelle und sachliche Ausstattung der Staatsanwaltschaft und Gerichte einschließlich der erforderlichen Spezialkenntnisse der Dezernenten und Richter? Bestehen Planungen zur Ausweitung? Falls ja, welche? Falls nein, weshalb nicht? Nach Auffassung der zuständigen Behörde ist die personelle und sachliche Ausstattung der Staatsanwaltschaft und der Gerichte grundsätzlich ausreichend. Es ist allerdings eine dauerhafte Aufgabe, notwendige und in unterschiedlicher individueller Ausprägung vorhandene Spezialkenntnisse aktuell zu halten. Entsprechende Fortbildungsangebote stehen zum Beispiel bei der Deutschen Richterakademie zur Verfügung . Daneben überprüft und aktualisiert auch die zuständige Behörde ihre Angebote laufend. Im Übrigen siehe Antwort zu 5.