BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14650 21. Wahlperiode 23.10.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein (FDP) vom 17.10.18 und Antwort des Senats Betr.: Brand in einer Zelle in der Untersuchungshaft – Wie war dies möglich? Nach aktuellen Meldungen ist am 16.10.2018 eine Zelle der Untersuchungshaftanstalt Hamburg in Brand geraten. Ein Inhaftierter wurde leicht verletzt. Nach ersten Erkenntnissen hatte eine Matratze Feuer gefangen. Unklar ist, wie es zu dem Feuer kommen konnte. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Am 16. Oktober erfolgte gegen 23 Uhr eine Alarmmeldung aufgrund von Rauchentwicklung in einer Zelle. Unmittelbar nach der Alarmauslösung wurden Feuerwehr und Notarzt verständigt. Die Gefangenen der Station wurden evakuiert und es wurde unverzüglich mit den Löscharbeiten begonnen. Der Anstaltsarzt begann bereits vor dem Eintreffen des Notarztes mit der medizinischen Versorgung der Gefangenen. Mit dem Eintreffen der Feuerwehr übernahm diese die Leitung der Brandbekämpfung. Die zuständige Behörde wurde am 17. Oktober 2018 um 1 Uhr informiert. Die polizeilichen Ermittlungen dauern an. Der Gefangene befand sich zum Zeitpunkt des Ereignisses in seinem Haftraum unter Verschluss. Eine abschließende Bewertung des Ereignisses kann erst nach Abschluss der polizeilichen Untersuchungen und nach Abschluss der noch andauernden anstaltsinternen Ermittlungen erfolgen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie konnte das Feuer in der Zelle ausbrechen? a. Hat der Inhaftierte der in Brand geratenen Zelle das Feuer entfacht? b. Wenn ja, womit hat der Inhaftierte das Feuer entfacht? c. Wenn ja, wann hat der Inhaftierte das Feuer gelegt und von wem wurde dann der Brand entdeckt? d. Wenn nein, wodurch und von wem wurde der Brand verursacht? e. Welche Maßnahmen zur Bewachung haben gegebenenfalls nicht gegriffen? (Bitte aus Sicht und nach Kenntnissen der zuständigen Behörde darstellen .) 2. Wann wurde die zuständige Behörde vom dem Vorfall informiert und welche Schritte wurden dann eingeleitet? Siehe Vorbemerkung. 3. Inwieweit wurde die in Brand geratene Zelle untersucht? Wenn ja, was wurde dort zum Tathergang gefunden? Die Brandermittler waren vor Ort. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. Drucksache 21/14650 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4. Zeigten sich Auffälligkeiten im Verhalten bei dem Inhaftierten der in Brand geratenen Zelle? Wenn ja, seit wann und durch wen wurden diese dokumentiert? Bis zum Haftraumbrand verhielt sich der Gefangene unauffällig. 5. Welche konkreten Schäden in welcher Höhe sind in der Untersuchungshaftanstalt Hamburg durch den Brand entstanden? Die Ermittlungen zur Schadenshöhe dauern an. 6. Wie viele vergleichbare Fälle kamen in den Jahren 2016 bis Oktober 2018 in der Untersuchungshaftanstalt Hamburg vor? Die Feuerwehr musste im November 2017 aufgrund eines Matratzenbrandes gerufen werden. Der Brand konnte jedoch vor Eintreffen der Feuerwehr mit eigenen Mitteln gelöscht werden. Schäden sind nicht entstanden. Im Übrigen nein. 7. Wie viele Stellen sind in der Untersuchungshaftanstalt Hamburg derzeit nicht besetzt? Gibt es dazu Abweichungen gegenüber den Jahren 2016 und 2017? Wenn ja, welche und warum? Aufgrund der Wiedereröffnung des B-Flügels, der Aufstockung des Gerichtsservice im Zusammenhang mit der Drs. 21/12324 „Stärkung der Strafjustiz“ und der Einrichtung eines Dienstpostens „Zahnarzt“ im Zentralkrankenhaus (alle Maßnahmen in 2018) wurde der Personalbedarf in der Untersuchungshaftanstalt in 2018 insgesamt um 14,9 VZÄ aufgestockt. Am Stichtag 30. September 2018 waren in der Untersuchungshaftanstalt von 417,27 Stellen 34,16 VZÄ vakant (über alle Laufbahnen). Am 30. September 2016 waren von 402,37 Stellen 35,65 VZÄ und am 30. September 2017 von 402,37Stellen 43,07 VZÄ vakant (über alle Laufbahnen). 8. Inwieweit werden Stellen in der Untersuchungshaftanstalt mit Personal aus anderen JVAs besetzt? Wenn ja, wie viele Stellen betrifft dies seit 2016? Welche Auswirkungen hat dies auf die Personalsituation der JVAs? Die Stellen der Untersuchungshaftanstalt werden nicht mit Personal aus anderen Justizvollzugsanstalten besetzt. 9. Wie hoch ist der Krankenstand bezogen auf die Vollzeitäquivalente und die Teilzeitstellen bei der Untersuchungshaftanstalt Hamburg? (Bitte die tatsächlichen Zahlen und in Prozenten für den Zeitraum 2016 bis Oktober 2018 darstellen.) Was sind die Hauptursachen für gegebenenfalls den Anstieg des Krankenstandes/der Krankenquote? 2016 Teilzeit Vollzeit Anstalt Fehlzeiten- quote Fehltage absolut Fehlzeitenquote Fehltage absolut Fehlzeitenquote Fehltage absolut UH 12,9% 754,6 11,1% 9.592,0 11,3% 10.346,6 2017 Teilzeit Vollzeit Anstalt Fehlzeiten- quote Fehltage absolut Fehlzeitenquote Fehltage absolut Fehlzeitenquote Fehltage absolut UH 13,0% 712,3 10,6% 9.052,0 10,7% 9.764,3 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14650 3 2018 (bis einschließlich Juli) Teilzeit Vollzeit Anstalt Fehlzeiten- quote Fehltage absolut Fehlzeitenquote Fehltage absolut Fehlzeitenquote Fehltage absolut UH 10,7% 309,9 12,7% 5.546,0 12,6% 5.855,9 Die hier ausgewiesenen Daten sind erst nach Ablauf von drei Monaten valide, sodass die Fehlzeitenquoten nur bis zum Juli 2018 vorliegen. Die Entwicklung der Fehlzeitenquote wird von der zuständigen Behörde sehr genau beobachtet und auffällige Entwicklungen werden mit der Anstalt erörtert. Im Übrigen siehe Drs. 21/8096.