BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14656 21. Wahlperiode 26.10.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 19.10.18 und Antwort des Senats Betr.: Das Mittelalter möchte seinen (Internet-)Pranger zurück – Wie hält es der Senat mit der Veröffentlichung von Fotos wildfremder Autos im Rahmen der Kampagne #radwegparker? Zweite-Reihe-Parken ist kein Kavaliersdelikt, sondern brandgefährlich. Die CDU hat sich in der laufenden Wahlperiode mehrfach für ein härteres Vorgehen gegen das weit verbreitete Zweite-Reihe-Parken eingesetzt, unter anderem mit dem bereits im Mai 2016 veröffentlichten Radverkehrskonzept. Die vom Forum Verkehrssicherheit Hamburg und dem Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) aktuell aufgelegte Kampagne gegen Falschparken unter dem Motto „#radwegparker“ ist daher grundsätzlich zu begrüßen. Der vom ADFC in diesem Kontext anscheinend eigenmächtig gestartete Aufruf , Fotos von falsch geparkten Autos im Internet zu veröffentlichen, ist aber der vollkommen falsche Weg. Ein solcher Internetpranger fördert Denunziantentum und fügt dem ohnehin getrübten Verkehrsklima in Hamburg weiteren Schaden zu. Während sich die politischen Spitzen im Senat und den zuständigen Behörden bisher nicht zu dieser fragwürdigen Aktion geäußert haben, erklärte der im Landesbetrieb Verkehr (LBV) zuständige Fachgebietsleiter gegenüber dem „Hamburger Abendblatt“: „Unsere Verkehrssicherheitsarbeit zielt auf gegenseitiges Verständnis unter den Verkehrsteilnehmern ab, nicht auf eine zusätzliche Konfronation (sic!).“1 Den Aufruf zum Hochladen der Autofotos habe hingegen ausschließlich der ADFC zu verantworten. Polizei und LBV hingegen hätten die Aktion beziehungsweise Kampagne nur „thematisch “ unterstützt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Verkehrssicherheitsarbeit für den Radverkehr besitzt seit Jahren einen hohen Stellenwert im Rahmen der Arbeit des Forums Verkehrssicherheit, in dem themenbezogen verschiedene Akteure gemeinsame Verkehrssicherheitskampagnen und -aktionen konzipieren und durchführen. Der Arbeitskreis „Fahrrad“ des Forums hat wiederholt auch die richtige Nutzung von Radverkehrsanlagen beziehungsweise auch deren verbotswidrige Nutzung durch Falschparker thematisiert, so zuletzt im Jahr 2016 im Rahmen der Kampagne „Schon gecheckt“. Dies erfolgt vor dem Hintergrund, dass durch das verbotswidrige Halten oder Parken auf Radverkehrsanlagen erhebliche Gefahren für Rad Fahrende verursacht werden. Bei der Konzeption von Kampagnen verständigen sich die beteiligten Akteure unter Leitung des federführenden Landesbetriebs Verkehr (LBV) auf gemeinsame Werbe- 1 https://www.abendblatt.de/hamburg/article215595661/Massive-Kritik-an-ADFC-Aktiongegen -Hamburgs-Falschparker.html, letzter Zugriff: 18.10.18. Drucksache 21/14656 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 mittel, Plakatmotive und Druckerzeugnisse, wie Flyer und Broschüren. Darüber hinaus werden gemeinsame Pressetermine und vor Ort Aktionen durchgeführt. Über die Internetseite https://www.hamburg.de/verkehrssicherheit werden die gemeinsam konzipierten Inhalte publiziert. Davon unabhängig sind die Beteiligten frei, eigene Kommunikationswege zu nutzen, ohne dass hier eine Redaktion durch den LBV stattfindet. Die Kampagne „#radwegparker“ wurde durch den Allgemeinen Deutschen Fahrrad- Club (ADFC) Landesverband Hamburg e.V. in den Arbeitskreis Fahrrad eingebracht. Im Übrigen siehe Drs. 21/3358. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Befürworten der Senat beziehungsweise die zuständigen Behörden das Hochladen von Fotos vermeintlich rechtswidrig geparkter, wildfremder Kraftfahrzeuge (Kfz) im Rahmen der Kampagne #radwegparker? Wenn ja, a) wie genau trägt diese Maßnahme zur Verbesserung des Klimas zwischen den Verkehrsteilnehmern in Hamburg bei? b) warum heißen der Senat beziehungsweise die zuständigen Behörden damit eine Maßnahme gut, die erkennbar zur Konfrontation zwischen den Verkehrsteilnehmern in Hamburg beiträgt? Wenn nein, c) wie bewerten es der Senat beziehungsweise die zuständigen Behörden, dass ein Projektpartner, hier der ADFC, genau hierzu öffentlich aufruft? d) welche Schritte haben der Senat beziehungsweise die zuständigen Behörden unternommen, um das Hochladen von Fotos vermeintlich rechtswidrig geparkter, wildfremder Kraftfahrzeuge (Kfz) im Rahmen der Kampagne #radwegparker zu unterbinden? Nein. Die Veröffentlichung von Bildern verbotswidrig haltender oder parkender Fahrzeuge auf Radverkehrsanlagen wird nicht unterstützt. Sowohl der LBV als auch die Polizei hatten die Geschäftsführung des ADFC Landesverband Hamburg e.V. darauf hingewiesen. 2. Trifft es zu, dass ausschließlich der ADFC den Aufruf zum Hochladen der Autofotos zu verantworten hat? Wenn nein, was trifft dann zu? Ja. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 3. Welche Stellen welcher Behörden und/oder Landesbetriebe haben an der Erarbeitung der Kampagne #radwegparker in welcher Form mitgewirkt ? Siehe Vorbemerkung. 4. Welcher Stelle oblag die Federführung bei der Erarbeitung dieser Kampagne und welcher Stelle obliegt die Federführung bei der Durchführung dieser Kampagne? Die Federführung lag in beiden Fällen beim ADFC Landesverband Hamburg e.V. 5. Welche Stellen welcher Behörden und/oder Landesbetriebe wirken in welcher Form an der Durchführung der Kampagne #radwegparker mit? Die Polizei und der LBV überwachen zurzeit prioritär das verbotswidrige Halten oder Parken auf Radverkehrsanlagen und nahmen an dem Auftakt-Pressetermin teil. 6. Haben der Senat beziehungsweise die zuständigen Behörden oder sonstige Stellen der Freien und Hansestadt Hamburg die Kampagne #radwegparker finanziell unterstützt? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14656 3 Wenn ja, a) in welcher Höhe und für welche Zwecke genau? Die Kampagne „#radwegparker“ wurde vom LBV finanziell in Höhe von insgesamt 2.500 Euro für die Produktion und Verbreitung von Druckerzeugnissen unterstützt. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. b) warum wurde dann durch den Fachgebietsleiter des LBV behauptet, dass diese Kampagne von städtischer Seite nur thematisch unterstützt würde? Der Senat sieht in ständiger Praxis davon ab, zu Presseberichten Stellung zu nehmen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.