BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14665 21. Wahlperiode 26.10.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Jens Wolf (CDU) vom 18.10.18 und Antwort des Senats Betr.: Umgestaltung von Eppendorfer Marktplatz und Eppendorfer Landstraße Der Eppendorfer Marktplatz und die Eppendorfer Landstraße sollen in naher Zukunft umgestaltet werden, wobei vor allem der Bus- und Radverkehr im Fokus stehen soll (vergleiche https://via-bus.hamburg.de/ beteiligungsprozess-eppendorfer-marktplatz/). Hinsichtlich der Eppendorfer Landstraße wird erwogen, diese zur „autofreien Zone“ zu erklären, wodurch sich von den Verantwortlichen eine größere „Aufenthaltsqualität“ erhofft wird (https://www.abendblatt.de/hamburg/article214664445/Teil-der-Eppendorfer- Landstrasse-soll-autofreie-Zone-werden.html). Vorangegangen sind beziehungsweise noch folgen sollen hinsichtlich der beiden Vorhaben zudem umfassende Beteiligungen der Anwohner (siehe nur Bezirksversammlung Hamburg-Nord, Drs. 20-5807). Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Umgestaltung des Eppendorfer Marktplatzes erfolgt im Rahmen des Busoptimierungsprogramms . Zur Vorbereitung der Umgestaltung wurde ein Beteiligungsverfahren für interessierte Bürgerinnen und Bürger durchgeführt, das im Mai des Jahres 2018 abgeschlossen wurde. Die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens erarbeitete Lösungsvariante ist Grundlage für das begonnene formelle Planungsverfahren. Ausgehend von den Ergebnissen dieses Beteiligungsverfahrens gibt es im Bezirk Hamburg -Nord Bestrebungen, ergänzend und in eigener Zuständigkeit einen Teil der Eppendorfer Landstraße umzugestalten. Auch für diese Umgestaltung ist ein Beteiligungsverfahren vorgesehen. Für ein Beteiligungsverfahren zur Umgestaltung der Eppendorfer Landstraße liegt ein erstes Konzept vor. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Welche Beteiligungsveranstaltungen wurden hinsichtlich der Umgestaltung des Eppendorfer Marktplatzes und der Eppendorfer Landstraße bereits durchgeführt und welche weiteren sind geplant? Im Rahmen des abgeschlossenen Beteiligungsverfahrens zur Umgestaltung des Eppendorfer Marktplatzes fanden insgesamt vier öffentliche Veranstaltungen sowie eine mehrtägige öffentliche Befragung vor Ort und Gespräche mit den lokalen Interessensgruppen statt. Darüber hinaus ist eine öffentliche Informationsveranstaltung rechtzeitig vor Baubeginn vorgesehen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 2. Wie wurden die Beteiligungsangebote in absoluten Zahlen oder (wenn solche nicht vorliegen) nach der Einschätzung des Senats bisher angenommen ? Das Beteiligungsangebot zur Umgestaltung des Eppendorfer Marktplatzes wurde nach Einschätzung der zuständigen Behörde sehr gut angenommen. An den öffentlichen Beteiligungsveranstaltungen des Verfahrens zur Umgestaltung des Eppendorfer Drucksache 21/14665 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Marktplatzes haben jeweils zwischen 60 und 100 Personen teilgenommen. Im Zuge der Befragung vor Ort waren es 216 Personen. Es wurden 21 Gespräche mit lokalen Interessensgruppen geführt. 3. Welche Behörden und externen Dienstleister sind an den beiden Verfahren bisher beteiligt und/oder sollen noch beteiligt werden? Welche Kosten sind dabei für welche erbrachten Leistungen entstanden beziehungsweise werden bereits absehbar noch entstehen? Weshalb konnten beziehungsweise können die Leistungen nicht durch die Exekutive erbracht werden? Das Beteiligungsverfahren zur Umgestaltung des Eppendorfer Marktplatzes wurde vom Landesbetrieb für Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) koordiniert, durchgeführt und technisch begleitet. Als Behörden waren fachlich in das Beteiligungsverfahren die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation, die Behörde für Kultur und Medien (Denkmalschutzamt), die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (Landesplanung ), das Bezirksamt Hamburg-Nord, das zuständige Polizeikommissariat sowie die Verkehrsdirektion involviert. Es sind Kosten für externe Dienstleistungen für ein verkehrstechnisches Ingenieurbüro für rund 43.000 Euro brutto und ein Gutachterbüro für rund 8.000 Euro brutto angefallen . Weiterhin sind Kosten in Höhe von rund 62.000 Euro für Moderations- und Kommunikationsleistungen angefallen. Die Anforderungen an ein professionelles Beteiligungsverfahren sowie die notwendigen technischen und gutachterlichen Leistungen setzen Spezialwissen voraus, welches nicht regelhaft im LSBG vorgehalten wird. Zudem ist es für die Akzeptanz bei der jeweiligen Zielgruppe erforderlich, dass einige Leistungen (hier insbesondere die Veranstaltungsbegleitung) durch einen neutralen Akteur erfolgen. Mit der Konzepterstellung für ein mögliches Beteiligungsverfahren zur Umgestaltung der Eppendorfer Landstraße wurde der LSBG vom Bezirksamt Hamburg-Nord für rund 1.500 Euro beauftragt. 4. Gibt es bereits Planungen beziehungsweise ist bereits absehbar, wann die Verfahren des Umbaus des Eppendorfer Marktplatzes und der Eppendorfer Landstraße abgeschlossen sein werden? Welche weiteren Schritte sollen beziehungsweise müssen zu welchem (ungefähren) Zeitpunkt noch jeweils durchgeführt werden? Das weitere Planungsverfahren für den Umbau des Eppendorfer Marktplatzes baut auf dem im Jahr 2018 beendeten Beteiligungsverfahren auf und schließt sich an dieses an. Eine bauliche Umsetzung ist derzeit vorbehaltlich unter anderem der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen und einer verkehrlichen Koordinierung im Jahr 2020 vorgesehen. Für das ausstehende Beteiligungsverfahren zur Umgestaltung der Eppendorfer Landstraße liegen noch keine konkreten Pläne vor. 5. Gibt es bereits Schätzungen, welche Gesamtkosten für das Verfahren „Umbau des Eppendorfer Marktplatzes“ und den Umbau selbst und das Verfahren „Umbau der Eppendorfer Landstraße“ und den betreffenden Umbau jeweils anfallen werden? Eine Kostenschätzung für die Baukosten liegt noch nicht vor, da diese erst in der technischen Ausarbeitung der Planung erstellt wird. Erste Kostenschätzungen für ein mögliches Beteiligungsverfahren zur Umgestaltung der Eppendorfer Landstraße liegen in vergleichbarer Höhe. Im Übrigen siehe Antwort zu 3. 6. Gab es bereits Beschwerden beziehungsweise Kontaktaufnahmen durch Ladeninhaber/-betreiber, die hinsichtlich der möglichen Sperrung der Eppendorfer Landstraße für den Autoverkehr in Sorge um ihren regulären Geschäftsbetrieb waren? Wenn ja wann und wie viele? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14665 3 Eine Beschwerde wurde seitens der zuständigen Bezirksamtsleitung am 23.08.2018 schriftlich beantwortet. Im Übrigen führt das zuständige Bezirksamt hierüber keine Statistik. 7. Sieht der Senat in dem Gesamtprojekt oder in einem der beiden Projekte ein „gesamtstädtisches Interesse“ begründet? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht? Der Senat verfolgt das Ziel für die gesamte Freie und Hansestadt Hamburg (FHH), die Infrastruktur zu sanieren und damit den vielfältigen Ansprüchen an einen funktionsfähigen Straßenraum zu genügen. Beide Projekte sollen dazu beitragen, die Situation für die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer zu verbessern. Insofern dienen beide Projekte dieser Zielerfüllung.