BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14666 21. Wahlperiode 26.10.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Philipp Heißner (CDU) vom 18.10.18 und Antwort des Senats Betr.: Wohnungsbauprojekte am Eidelstedter Furtweg Im Immobilienangebot „Furtweg für ein Mehrfamilienhaus“ wurde von der LIG das Flurstück 7115-1 in der Gemarkung Eidelstedt angeboten. Die Grundstücksgröße beträgt circa 9.970 Quadratmeter; der Bau von 75 Wohneinheiten war vorgesehen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Wohnungen wurden auf dem Flurstück 7115-1 der Gemarkung Eidelstedt genehmigt? Es wurden 108 Wohneinheiten genehmigt. 2. Welche bauliche Ausnutzung wurde beantragt und genehmigt? Bitte Anzahl der Vollgeschosse, GRZ und GFZ angeben. Es wurden drei Vollgeschosse, ein Staffelgeschoss, eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,28 und eine Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,85 beantragt und genehmigt. 3. Gibt es Absprachen zwischen dem Eigentümer Fewa Grundstücksgesellschaft GmbH & Co. KG und der Freien und Hansestadt Hamburg für die Belegung der Wohnungen? Wenn ja, was haben diese zum Gegenstand? Es gelten die Regelungen der Konzeptausschreibung, der Grundstücksvergabe und der Anforderungen der Hamburgischen Investitions- und Förderbank AöR (IFB). Für die Belegung der 10 Prozent Sozialwohnungen mit WA-Bindung für vordringlich Wohnungssuchende hat das Bezirksamt ein Benennungsrecht. 4. Von wem wurden wann die Bedingungen der Ausschreibung für den Verkauf des Grundstücks festgelegt? Wer hat wann die Entscheidung getroffen, dass ausschließlich geförderter Wohnungsbau im 1. Förderweg errichtet werden soll? Weshalb wurde dies als Bedingung festgelegt ? Die Ausschreibungsbedingungen wurden in gemeinsamer Abstimmung der zuständigen Behörden, des Landesbetriebs Immobilienmanagement und Grundvermögen und des zuständigen Bezirksamtes in der Dispositionsrunde Wohnen am 12. Mai 2014 beschlossen, um die wohnungspolitischen Ziele zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums des Bezirkes zu erreichen. 5. Wie hoch war der erzielte Kaufpreis? Der Senat sieht zur Wahrung seiner Verhandlungsposition und der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse seiner Vertragspartner in ständiger Praxis grundsätzlich davon ab, Kaufpreise von Grundstücken zu veröffentlichen. Drucksache 21/14666 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 6. Beeinflusste die in Frage 4. genannten Bedingung der Ausschreibung, dass „ausschließlich geförderter Wohnungsbau im 1. Förderweg errichtet werden soll“ den Kaufpreis? Wie hoch wäre der Kaufpreis ohne diese Bedingung gewesen? Grundsätzlich ist es Sache des Investors, unter Berücksichtigung der Bedingungen, hier zum Beispiel für den geförderten Wohnungsbau im 1. Förderweg, einen Kaufpreis zu benennen. 7. Wie viele Angebote lagen für das Grundstück vor? Zwei. 8. Lagen Angebote vor, die über dem letztendlich erzielten Kaufpreis lagen? Wenn ja, weshalb entschied die Behörde sich für den letztendlichen Käufer? Nein.