BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14670 21. Wahlperiode 26.10.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Sudmann (DIE LINKE) vom 18.10.18 und Antwort des Senats Betr.: Bewohnerparken St. Pauli/Altona-Altstadt – Wo bleiben die kleinen, inhaberbetriebenen Einzelhandelsgeschäfte (II)? Der Senat hat, aus welchen Gründen auch immer, in meiner ersten Schriftlichen Kleinen Anfrage (Drs. 21/14353) zum Bewohnerparken auf St. Pauli viele Fragen unbeantwortet gelassen oder ausweichend reagiert. Anscheinend gibt es immer noch keine Lösung für die kleinen inhaberbetriebenen Einzelhandelsgeschäfte, die mehrmals am Tag auf die Nutzung ihres Firmenfahrzeugs angewiesen sind. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Im Rahmen der Beantwortung der Drs. 21/14353 wurde bereits erörtert, dass eine Bevorrechtigung durch Parkausweise grundsätzlich nur für die Bewohner eines ausgewiesenen Bewohnerparkgebietes rechtlich vorgesehen ist. Die Bewirtschaftung der Bewohnerparkgebiete erfolgt im Mischprinzip (siehe Drs. 20/7125), sodass eine Erreichbarkeit des Einzelhandels erhalten bleibt. Eine Erteilung von Parkausweisen an Handwerker/Gewerbetreibende ist überdies durch Ausnahmegenehmigung nach Einzelfallprüfung möglich (siehe Drs. 21/14353). Im Zusammenhang mit der Einrichtung der Bewohnerparkgebiete auf St. Pauli hat es außerdem vorab Gespräche mit der Interessengemeinschaft St. Pauli, der Handels- und der Handwerkskammer gegeben (siehe Drs. 21/14562). Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Die Fragen 1. a. bis 1. c. der Drs. 21/14353 wurden vom Senat nicht beantwortet. Vielmehr wurden auf die konkreten Fragen, die ich anhand der Prüfkriterien für Ausnahmegenehmigungen für Gewerbetreibende gestellt habe, nur diese Kriterien wiederholt. Deshalb bitte ich erneut um die Beantwortung der Fragen: a. Kann ein Betriebsablauf inhaberbetriebener Einzelhandelsgeschäfte mit Anlieferung von Ware vor Geschäftsöffnung im Firmenfahrzeug, Lagerung von Ware tagsüber im Firmenahrzeug, bis sie im Ladengeschäft gebraucht werden beziehungsweise Platz vorhanden ist, verschiedentlichen Auslieferungsfahrten von Waren am Tage, mit Abtransport von Ware nach Geschäftsschluss ein wichtiges Kriterium oder gar alleiniges Kriterium für eine Ausnahmegenehmigung sein? Drucksache 21/14670 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Falls nein, weshalb nicht? b. Nach welchen Kriterien wird die Menge der zu transportierenden Gegenstände/Produkte beurteilt, zum Beispiel bei Obst und Gemüse ; bei anderen Lebensmitteln; bei Blumen oder bei Getränken? c. In welcher Entfernung werden die nächsten ohne Ausnahmegenehmigung nutzbaren Parkmöglichkeiten als zumutbar angesehen? Bitte sowohl in Wegelänge als auch in Wegezeit (zu Fuß) angeben. Ausschlaggebend ist, ob der betriebliche Ablauf die ständige Verfügbarkeit des Fahrzeuges am Betriebssitz erfordert. Im Übrigen siehe Drs. 21/14353. 2. In welchen Straßen ober Straßenabschnitten befinden sich nach Auffassung des LBV/BIS ohne Ausnahmegenehmigung nutzbare Parkmöglichkeiten in zumutbarer Entfernung von der a. Paul-Roosen-Straße, Abschnitt zwischen Großer Freiheit und Talstraße , Adresse Art Entfernung Fußweg Louise-Schroeder-Straße öffentlicher Parkraum 700 Meter Simon von Utrecht Straße 65 Parkhaus 600 Meter Millerntorplatz 1 Parkhaus 900 Meter b. Paul-Roosen-Straße/Clemens-Schultz-Straße, Abschnitt zwischen Talstraße und Detlev-Bremer Straße? Adresse Art Entfernung Fußweg Seewartenstraße öffentlicher Parkraum 1000 Meter Glacischaussee öffentlicher Parkraum 800 Meter Simon von Utrecht Straße 65 Parkhaus 350 Meter Millerntorplatz 1 Parkhaus 700 Meter Bitte jeweils die genaue Belegenheit (Straßennamen beziehungsweise bei Teilabschnitten Straßenname mit Hausnummern) angeben. 3. Auch diese Frage wurde nicht konkret beantwortet, deshalb jetzt erneut: Auf welcher Grundlage (zum Beispiel Umsatz, Gewinn, Steuern, …) wird beurteilt, ob die Anmietung eines Kfz-Stellplatzes zumutbar ist? Die Möglichkeit der Anmietung eines in zumutbarer Entfernung freien Stellplatzes schließt die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung grundsätzlich aus. Wirtschaftliche Gründe finden im Rahmen der Prüfung keine Berücksichtigung. Im Übrigen siehe Drs. 21/14353. 4. Wann hat der Senat seit 2011 welche Beschlüsse getroffen beziehungsweise welche Senatsdrucksachen erstellt zum Thema „Anwohner-/ Bewohnerparken“? Bitte das jeweilige Datum, den Anlass beziehungsweise das konkrete Thema und den jeweiligen Fundort/Veröffentlichungsort angeben (Transparenzportal, Parlamentsdatenbank mit Drucksachennummer et cetera). Einschlägige Drucksachen sind in der Vorbemerkung erwähnt. Beschlüsse und Drucksachen können im öffentlich zugänglichen Transparenzportal sowie der Parlamentsdatenbank recherchiert werden. 5. In Hamburg gibt es – teilweise schon seit vielen Jahren – mehrere Anwohner-/Bewohnerparkgebiete. a. Wie viele Ausnahmegenehmigungen wurden in diesen Gebieten bisher erteilt? Bitte für jedes Gebiet einzeln die jeweilige Anzahl angeben. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14670 3 2014 2015 2016 2017 2018 M100 „Großneumarkt“ 19 17 11 8 6 M101 „Schaarmarkt“ 14 11 7 6 7 M102 „Cremon“ 9 9 8 6 3 M103 „Kontorhausviertel“ 3 5 5 3 1 M200 „St. Pauli“ 7 5 4 5 1 MA201 „Wohlers Park“ / / / / 1 MA202 „Paulinenplatz“ / / / / 3 MA203 „Spielbudenplatz“ / / / / 0 MA204 „Hein-Köllisch-Platz“ / / / / 0 N100 „Flughafen“ 0 0 0 0 1 _____________________________________________________ Gesamt 52 47 35 28 23 b. Wie viele der unter 5. a. genannten Ausnahmegenehmigungen betrafen inhaberbetriebene Einzelhandelsgeschäfte? Bitte auch differenziert nach Geschäftszweig (Lebensmittel, Blumen, Getränke, …) aufführen. c. Wie viele der unter 5. a. genannten Ausnahmegenehmigungen betrafen Handwerksbetriebe? Statistiken im Sinne der Fragestellung werden beim Landesbetrieb Verkehr nicht geführt. 6. Wie viele Ausnahmegenehmigungen für inhaberbetriebene Einzelhandelsgeschäfte wurden bisher für das neue Bewohnerparkgebiet St. Pauli/ Altona-Altstadt erteilt? Siehe Antwort zu 5. 7. Wie viele Anträge auf Ausnahmegenehmigung von inhaberbetriebenen Einzelhandelsgeschäften wurden dort bisher abgelehnt? 8. Wie viele Widerspruchsverfahren gegen abgelehnte Ausnahmegenehmigungen gibt es dort bisher? Keine. 9. Wie viele Anträge aus Ausnahmegenehmigung wurden dort noch nicht abschließend entschieden? Derzeit befinden sich 28 Anträge in der Bearbeitung.