BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14673 21. Wahlperiode 26.10.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christel Nicolaysen (FDP) vom 18.10.18 und Antwort des Senats Betr.: Freiwillige Ausreisen in Hamburg (2) Bezugnehmend auf meine Schriftlichen Kleine Anfrage vom 16.10.2018 ergeben sich weitere Fragen. Hamburg unterstützte die Ausreisen zwischen 2015 und 2017 mit insgesamt 2,6 Millionen Euro, die über Flüchtlingszentrum, Einwohner-Zentralamt oder als Beteiligung an Bundesprogrammen (REAG/GARP) eingesetzt wurden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Zu der Frage der freiwilligen Ausreisen beziehungsweise der geförderten Rückkehr sowie Art und Umfang der Unterstützungsleistungen hat der Senat bereits mehrfach berichtet. Zum Beispiel Drs. 21/14641, 21/14611, 21/14533, 21/14063, 21/14040, 21/11580, 21/11375, 21/10179 oder 21/5547. Darüber hinaus finden sich ausführliche und grundsätzliche Informationen zu der Entstehung der Programme, deren Unterschiede und Weiterentwicklungen unter http://germany.iom.int/de, https://www.returningfromgermany.de/de/, http://www.bamf.de/DE/Rueckkehr/ rueckkehr-node.html, https://www.fz-hh.de/, oder https://www.hamburg.de/ innenbehoerde/freiwillige-ausreise/. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie entwickelte sich die Bearbeitungszeit von Asylanträgen und Rechtsmittelverfahren in den vergangenen drei Jahren? Wie sind die aktuellen Bearbeitungs-/Entscheidungszeiten beim BAMF und den Verwaltungsgerichten ? Dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wurde die vorliegende Anfrage mit der Bitte um Beantwortung zugeleitet. Das BAMF hat daraufhin mitgeteilt, dass aufgrund der derzeit sehr hohen Arbeitsbelastung im Bundesamt und der Beantwortungszeit eine Beantwortung nicht möglich sei. Darüber hinaus unterliege das BAMF als Bundesbehörde nicht der parlamentarischen Kontrolle durch die Hamburgische Bürgerschaft. Im Übrigen siehe Drs. 21/14611. 2. Wie wirken sich aus Sicht des Senats höhere Prämien als Anreiz für eine Rückkehr in das Heimatland aus? a. Unterscheidet sich die Annahme der Programme bei Familien und Einzelpersonen? (Bitte begründen.) b. Unterscheidet sich die Höhe der finanziellen Zuwendung nach dem Land in das die freiwillige Ausreise erfolgen soll? (Bitte begründen.) c. Welche anderen Anreize kann Hamburg anbringen, um den Entschluss eine freiwillige Ausreise zu bekräftigen? Drucksache 21/14673 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Der Senat trifft hierzu keine spekulativen Aussagen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 3. Wie viele Personen, die seit 2014 eine finanzielle Rückkehrförderung erhalten haben, sind danach trotzdem wieder nach Deutschland eingereist ? Bitte aufschlüsseln nach Herkunftsländern. Seit dem 01.09 2017 werden beim Einwohner-Zentralamt (EZA) diejenigen Personen erfasst, gegen die eine Rückforderung der Fördermittel nach Wiedereinreise erhoben wurde. Die folgende Darstellung bezieht sich auf den Zeitraum 01.09.2017 bis 30.09.2018: Herkunftsland Personen Albanien 16 Bosnien 5 Mazedonien 21 Kosovo 1 Russland 2 Serbien 3 Eritrea 1 Ghana 2 Libyen 1 Guinea 1 Somalia 2 Iran 2 Syrien 1 Gesamt 58 Darüber hinaus erfolgt keine weitere statistische Erfassung von Wiedereinreisen von Ausländerinnen und Ausländern. 4. Gibt es die Möglichkeit mehrfach von der finanziellen Unterstützung der Rückkehrprogramme zu profitieren (beispielsweise bei erneuter Einreise )? Wie oft ist dies seit 2014 vorgekommen? 5. Welches Länderprogramm bietet Hamburg neben den Bundesprogrammen an? 6. Seit wann genau gibt es die im Vortext genannten und gegebenenfalls weitere Bundesprogramme? a. Wie haben sich die tatsächliche und finanzielle Unterstützung der Ausreisewilligen, für jedes der Programme, weiterentwickelt? b. Das Programm „Starthilfe Plus“, soll im Februar 2017 gestartet sein. Das Bundesinnenministerium soll eine „Weiterentwicklung“ des Programms gegenwärtig vorbereiten.1 Welchen Sachstand hat der Senat diesbezüglich? Wann läuft dieses Programm aus? Was soll danach geregelt werden? Wie schätzt der Senat den Erfolg dieses Programmes ein? 7. In welcher Mittel-Höhe unterstützt Hamburg bis jetzt die freiwillige Ausreise ? Welche Mittel sollen zukünftig noch bereitgestellt werden? Siehe Drs. 21/14000. Darüber hinaus sind die Beratungen über den Haushaltsplan 2019/2020 noch nicht abgeschlossen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 8. Welche Planungen hat der Senat für die Zukunft (gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit dem Bund), um freiwillige Ausreisen zu fördern? Der Senat hält an der Vorrangigkeit der freiwilligen Ausreise fest und entwickelt die Förderung und Programme in Zusammenarbeit mit den Ländern und dem Bund weiter . Im Übrigen sind die Planungen noch nicht abgeschlossen. 1 https://www.tagesspiegel.de/politik/rueckkehrerprogramm-starthilfeplus-knapp-12-000- fluechtlinge-haben-deutschland-gegen-praemie-verlassen/22770166.html.