BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14676 21. Wahlperiode 26.10.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Peter Lorkowski (AfD) vom 18.10.18 und Antwort des Senats Betr.: Osterfeuer am Elbstrand: Kostenübernahme durch Anwohner In den vergangenen beiden Jahren gab es großen Ärger rund um die Ausrichtung der traditionellen Osterfeuer am Elbstrand. 2016 durfte nur eines der vier großen Feuer entlang des Elbstrands abbrennen. 2017 genehmigte das Bezirksamt erst am Abend die Entzündung der Feuer. Ein weiterer Streitpunkt betraf zudem die Einsatzkosten der Feuerwehr durch Nachlöscharbeiten , an denen sich Anwohner möglicherweise beteiligen sollten.1 Vor Beginn der diesjährigen Osterfeuer sollen sich Vertreter der Anwohnerschaft mit Verantwortlichen des Bezirksamts, der Hamburg Port Authority sowie der Polizei und Feuerwehr auf einen Kosens geeinigt haben.2 Somit konnten die Veranstaltungen auch in diesem Jahr genehmigt werden und stattfinden. Bislang offen blieb hingegen, ob beziehungsweise inwieweit die Anwohner für die Einsatzkosten der Feuerwehr aufkommen mussten. Zur Aufrechterhaltung des alten Brauchtums, das jedes Jahr eine Vielzahl an Besuchern anlockt, braucht es angemessene und eindeutige Regelungen vonseiten der Hamburger Verwaltung. Hängepartien wie in den letzten Jahren sollten im Interesse aller Beteiligten verhindert werden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wurden Anwohner rund um die Veranstaltungsorte an den Kosten der Nachlöscharbeiten beteiligt? Falls ja: Wie viele Personen waren davon betroffen? Um welche Summe handelte es sich? 2. Wie hat sich der Sachverhalt in diesem Jahr dargestellt? Gab es erneut Nachlöscharbeiten der Feuerwehr, deren Einsatzkosten auf die Anwohnerschaft umgelegt wurden? Falls ja: Wie viele Personen waren davon betroffen? Um welche Summe handelte es sich? Es wurden keine Gebühren- und/oder Kostenerstattungsbescheide für Nachlöscharbeiten im Zusammenhang mit Osterfeuern an Anwohner ausgestellt. Im Übrigen: entfällt . 1 https://www.abendblatt.de/hamburg/elbvororte/article210295079/Osterfeuer-wer-bezahltfuer -Einsatz-der-Feuerwehr.html. 2 https://www.welt.de/regionales/hamburg/article175045458/Osterfeuer-an-der-Elbegenehmigt .html. Drucksache 21/14676 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Wie wird das Kostenübernahmeproblem infolge von Feuerwehreinsätzen bei Osterfeuern zukünftig gehandhabt? Wie bei anderen Großveranstaltungen in der Stadt auch, werden die Aufwendungen für den präventiven Einsatz der Sicherheitsorgane, der HPA und des Bezirksamtes von der Stadt getragen. Aufwendungen der Freiwilligen Wehren und im Sanitätsbereich hat das zuständige Bezirksamt bisher anteilig übernommen. 3.1 Da es bei den Osterfeuern am Elbstrand keinen offiziellen Veranstalter gibt: Wer haftet im Falle von Folgeschäden am öffentlichen oder privaten Eigentum? Bei Schäden am öffentlichen oder privaten Eigentum haftet grundsätzlich der Verursacher . 4. Welche Punkte umfasst das in „Der Welt“ erwähnte „Konsenspapier“ (vergleiche Fußnote 2)? Das Konsenspapier wurde nach intensiver Erörterung mit Polizei, Feuerwehr und den Feuerbauern vom Hauptausschuss der Bezirksversammlung Altona am 8. Februar 2018 zustimmend zur Kenntnis genommen (Drs. 20-4503): Der Konsens umfasst folgende Punkte: - Alle Beteiligten setzen sich dafür ein, dass die weit über Hamburg hinaus bekannte Tradition der Blankeneser Osterfeuer auch in den kommenden Jahren fortgeführt werden kann. - Alle Beteiligten sind sich über die genannten Risiken im Klaren und streben an, diese Risiken soweit wie möglich zu minimieren. - Das bedingt für den Aufbau der Feuerstapel einen strikten Verzicht auf kontaminiertes Brennmaterial. - Die Größenbegrenzung richtet sich nach den Richtlinien der Feuerwehr Hamburg für derartige Traditionsfeuer. - Bei einer unsicheren Entscheidungslage über die Machbarkeit der Feuer aufgrund der Windvorhersagen wird mit allen Beteiligten, auch zu verschiedenen Zeiten, besprochen. - Die endgültige Entscheidung über das Stattfinden der Osterfeuer liegt beim Bezirksamt. Dieses wird durch Polizei, Feuerwehr, HPA und die Vertreter der Feuerbauer fachlich unterstützt. - Für den Fall, dass die Feuerstapel „planmäßig“ abgebrannt werden können, werden von den Feuerbauern für jedes Feuer am Ostersonntag ab 9 Uhr ausreichend Helfer (Größenordnung sechs Personen) als Brandsicherheitswache gestellt. Ab 7.00 Uhr wird für jedes Feuer ein telefonischer Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Außerdem soll die Brandstelle und das Umfeld mit Magneten abgesucht werden, um – zur Vermeidung von Beschädigungen der Räumfahrzeuge – Nägel und Ähnliches zu entfernen. - Für den Fall, dass einzelne oder alle Feuer „nicht planmäßig“ abgebrannt werden können, werden von den Feuerbauern für die betroffenen Feuer in der Osternacht ausreichend Helfer bereitgestellt (Größenordnung sechs Personen), um ein Anzünden durch Dritte zu verhindern. Die Erreichbarkeiten aller Beteiligten werden im Vorwege sichergestellt. Am Ostersonntag werden die Feuerstapel dann abgeräumt und entsorgt. - Für die Osterfeuer werden seitens der Feuerbauer jeweils zwei Ansprechpersonen sowie deren Erreichbarkeiten benannt. Die Erreichbarkeiten aller Beteiligten – einschließlich Bezirksamt, Polizei, Feuerwehren, Hamburg Port Authority, Stadtreinigung Hamburg und eventuell beteiligten Hilfsorganisationen werden unter den Beteiligten ausgetauscht. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14676 3 5. Unter welchen Voraussetzungen wird das Osterfeuer auch in den nächsten Jahren vom Bezirksamt geduldet? Unter der Voraussetzung, dass die Punkte des Konsenspapieres weiterhin eingehalten werden.