BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14680 21. Wahlperiode 26.10.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Sudmann (DIE LINKE) vom 19.10.18 und Antwort des Senats Betr.: Grundstücke vom Bund für Wohnungsbau in Hamburg Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) will bundeseigene Grundstücke günstig an Länder und Kommunen abgeben, damit dort Wohnungen gebaut werden können. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) wie folgt: 1. Welche bundeseigenen Grundstücke/Liegenschaften in Hamburg gelten bereits als entbehrlich? Bitte die jeweilige Adresse, den Bezirk und die derzeitige Nutzung sowie die frühestmögliche Beendigung dieser Nutzung angeben. 2. Welche der unter 1. genannten Grundstücke sind bereits an wen verkauft worden? 3. Für welche der unter 1. genannten Grundstücke führt die Freie und Hansestadt Hamburg bereits Verhandlungen über einen Kauf? 4. Für welche weiteren bundeseigenen Grundstücke/Liegenschaften wird derzeit geprüft, ob sie entbehrlich sind? Bitte die jeweilige Adresse, den Bezirk und die derzeitige Nutzung sowie die frühestmögliche Beendigung dieser Nutzung angeben. Aufgrund des aktuellen Bundesprogramms zur Ausweitung der Wohnungsfürsorge des Bundes für Bundesbedienstete wird die grundsätzliche Entbehrlichkeit von Bundesimmobilien derzeit durch die BImA neu bewertet. Diese Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen. Unabhängig davon führt die Stadt derzeit Verhandlungen mit der BImA zum Ankauf diverser Grundstücke. Im Übrigen sieht der Senat zur Wahrung seiner Verhandlungsposition in ständiger Praxis davon ab, zu laufenden strategischen Überlegungen oder Verhandlungen in Bezug auf etwaige Immobiliengeschäfte Stellung zu nehmen. 5. Welche Vorgaben des Bundes gibt es für die unter 1. bis 3. genannten Grundstücke zu a. der weiteren Nutzung (bei Wohnnutzung bitte auch angeben, ob beziehungsweise in welchem Umfang öffentlich geförderter Wohnungsbau gefordert wird)? b. dem Mindestkaufpreis? c. einem Weiterverkauf? Drucksache 21/14680 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Es bestehen grundsätzlich die Vorgaben der Bundeshaushaltsordnung sowie der ergänzenden rechtlichen Handlungsgrundlagen aus dem Bundeshaushaltsplan im Einzelplan 60, Kapitel 6004, Titel 121 01 ausgebrachten Haushaltsvermerk 60.3 die „Richtlinie der BImA zur verbilligten Abgabe von Grundstücken“ (VerbR). Die fallbezogene Ausgestaltung und Auslegung dieser Vorgaben liegen in der Sphäre der BImA, auf die der Senat keinen Einfluss hat.