BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14688 21. Wahlperiode 30.10.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Philipp Heißner (CDU) vom 22.10.18 und Antwort des Senats Betr.: GPS-Standortdaten von Fahrzeugen der Freien und Hansestadt Hamburg (II) Mit der permanenten Versendung der Standortdaten des Fuhrparks der Behörden und Unternehmen der Freien und Hansestadt Hamburg ist auch eine permanente Überwachung verbunden. In diesem Zusammenhang geben die Antworten des Senats in Drs. 21/12880 Anlass zu Nachfragen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften der Stadtreinigung Hamburg (SRH) sowie der GMH Gebäudemanagement Hamburg GmbH wie folgt: 1. Von wie vielen Fahrzeugen der Stadtreinigung Hamburg, Gebäudemanagement Hamburg und Landesbetrieb Schulbau Hamburg werden die Standortdaten ermittelt? 2. Seit wann? Zur Tourenplanung werden bei der Stadtreinigung Hamburg (SRH) Standortdaten von insgesamt 135 Fahrzeugen ermittelt. Dabei handelt es sich um Großkehr-und Gerätekehrmaschinen sowie speziell im Winterdienst eingesetzte Fahrzeuge. Aufgezeichnet werden ausschließlich die gefahrenen Strecken, ohne die Angabe von Uhrzeiten. Bei SBH | Schulbau Hamburg werden seit 2014 bei drei und bei GMH | Gebäudemanagement Hamburg seit 2015 bei einem Fahrzeug die Standortdaten ermittelt. 3. Zu welchen Zwecken wird das digitale Fahrtenbuch erstellt? Wie lange wird dieses gespeichert? Zu welchen Zeitpunkten werden Standortdaten erfasst und im digitalen Fahrtenbuch gespeichert? Bei der SRH wird kein digitales Fahrtenbuch erstellt. Bei SBH und GMH wird durch die digitale Datenermittlung die Führung des Fahrtenbuches für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vereinfacht. Nach den allgemeinen Kraftfahrzeugbestimmungen der Freien und Hansestadt Hamburg vom 08. Januar 2014 (zuletzt geändert am 08. Januar 2018) werden die Daten drei Jahre aufbewahrt. Start- und Zielort werden jeweils erfasst und gespeichert. 4. Liegt eine Stellungnahme des Personalrats zur permanenten Versendung der Standortdaten vor? Wenn ja, welchen Datums und welchen Inhalts? Bei der SRH besteht eine Dienstvereinbarung zur Erfassung der Telematikdaten, siehe dazu auch Antwort zu 1. Diese Dienstvereinbarung ist mit dem Personalrat abgestimmt und wurde am 25. September 2015 unterzeichnet. Drucksache 21/14688 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 SBH und Personalrat haben 2014 eine Dienstvereinbarung über die Führung eines elektronischen Fahrtenbuchs geschlossen. Die Dienstvereinbarung regelt unter anderem , dass eine permanente Versendung der Standortdaten im Sinne einer Echtzeitbeobachtung der Fahrzeuge durch die Dienststelle ausgeschlossen ist.