BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14691 21. Wahlperiode 30.10.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Harald Feineis (AfD) vom 22.10.18 und Antwort des Senats Betr.: Anteil von Vätern mit Elterngeldbezug Aktuellen Medienberichten zufolge nimmt die Zahl von Vätern mit Elterngeldbezug in Deutschland kontinuierlich zu.1 Der gegenwärtige Spitzenreiter ist Bayern, wo in der Gruppe der Väter, deren Kinder 2014 geboren wurden, insgesamt 41,7 Prozent eine Elternzeit in Anspruch nahmen. Nicht nur hat Bayern damit Sachsen verdrängt, das bis 2014 den ersten Platz belegte, sondern verfügte 2017 zudem über einen staatlichen Finanzierungssatz bei der Kinderbetreuung in Höhe von 54,3 Prozent, womit es vor den Bundesländern Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, Baden-Württemberg und Hessen sowie weit über dem Durchschnitt der Flächenländer von 42,4 Prozent lag. Da bundesweit nur 34,2 Prozent der Väter Elternzeit nahmen, stellt sich die Frage, wie hoch dieser Anteil in Hamburg ausfällt. Dem „Väterreport“ des Bundesfamilienministeriums kann man entnehmen, dass 82 Prozent der Bevölkerung die väterliche Elternzeit befürworten.2 Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie hoch lag in den Jahren 2015, 2016 und 2017 der Anteil von Vätern mit Elterngeldbezug? 2. Wie hoch lag in den Jahren 2015, 2016 und 2017 der Anteil von Müttern mit Elterngeldbezug? 3. Wie lange haben Väter in diesem Zeitraum durchschnittlich die Elternzeit in Anspruch genommen? 4. Wie lange haben Mütter in diesem Zeitraum durchschnittlich die Elternzeit in Anspruch genommen? Die erfragten Daten zum Bezug von Elterngeld stellt das Statistische Bundesamt unter dem Link https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/Soziales/Elterngeld/ ElterngeldLeistungsbezuegeJ.html zur Verfügung. Die Daten zu 1. und 2. sind jeweils den Tabellen „1.1“ der jährlichen Elterngeldstatistiken zu entnehmen, die Daten zu 3. und 4. jeweils den Tabellen „2.1.“ und „2.2“. Die Tabelle „2.2.“, die den Elterngeldbezug für Kinder, die vor dem 01.07.2015 geboren wurden (alte Rechtslage), darstellt, entfällt ab dem Jahr 2017. Im Zeitverlauf wurde die Zahl der Berechtigten nach früherer Rechtslage nämlich nach Darstellung des Statisti- 1 Wie ist das, wenn die Mutter arbeitet – und der Vater Elternzeit nimmt? „Augsburger Allgemeine “ online. 14.07.2018. 2 Confer Väterreport. Väter sein in Deutschland heute. Herausgegeben vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Seite 21. Drucksache 21/14691 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 schen Bundesamts immer kleiner und führte in der Statistik zu schwach besetzten Merkmalskombinationen, die kaum noch Aussagekraft besitzen. Die Tabellen „2.1“ und „2.2“ enthalten Angaben zu Elternzeit, die unter gleichzeitigem Bezug von Elterngeld genommen wurde. Die das Verhältnis zum Arbeitgeber betreffende alleinige Inanspruchnahme von Elternzeit ohne gleichzeitigen Bezug von Elterngeld wird statistisch nicht erfasst. 5. Wie hoch lag der staatliche Finanzierungssatz bei der Kinderbetreuung in den Jahren 2015, 2016 und 2017? In Hamburg lag der staatliche Finanzierungssatz bei der Kinderbetreuung in den Jahren 2015 bis 2017 bei jeweils rund 93 Prozent.