BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14693 21. Wahlperiode 30.10.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dirk Nockemann (AfD) vom 22.10.18 und Antwort des Senats Betr.: Gemeinsame Arbeitsgruppe von Justiz- und Innenbehörde Nach der vermeintlichen Vergewaltigung eines 14-jährigen Mädchens aus Ahrensburg vom 11. August 2018 durch einen abgelehnten und mehrfach vorbestraften Asylbewerber aus Afghanistan hatte Justizsenator Till Steffen die Gründung einer Arbeitsgruppe von Justiz- und Innenbehörde angekündigt , an der neben der Staatsanwaltschaft auch das Einwohnerzentralamt beteiligt sein soll. Diese Maßnahme soll dazu beitragen, die Ausweisung straffälliger und ausreisepflichtiger Asylbewerber zu erleichtern. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Ist es mittlerweile zur Gründung einer gemeinsamen Arbeitsgruppe von Justiz- und Innenbehörde gekommen? Falls ja: a) Welche Behörden beziehungsweise Dienststellen gehören ihr gegenwärtig an? b) Wie viel Personal arbeitet in der Gruppe mit? c) Worin bestehen ihre Aufgaben? d) Inwieweit wird sichergestellt, dass die Rückführungs- und Strafverfolgungsinteressen künftig miteinander versöhnt werden? e) Ist es mittlerweile zur Entwicklung einer „gemeinsamen Haltung“ von Staatsanwaltschaft und Einwohnerzentralamt gekommen? Falls ja, worin besteht diese? f) Wie viele Fälle werden gegenwärtig von der Arbeitsgruppe behandelt ? g) In wie vielen von ihnen sind ausreisepflichtige Asylbewerber in folgender Weise straffällig geworden? I. Mehr als einmal II. Mehr als zweimal III. Mehr als dreimal IV. Mehr als viermal V. Mehr als fünfmal VI. Mehr als sechsmal VII. Mehr als siebenmal Drucksache 21/14693 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 VIII. Mehr als achtmal IX. Mehr als neunmal X. Mehr als zehnmal XI. Mehr als 15 Mal XII. Mehr als 20 Mal h) Welche finanziellen Mittel stehen der Arbeitsgruppe zur Verfügung? i) In welchen Abständen beziehungsweise inwieweit wird die Arbeitsgruppe ihre Ergebnisse vorlegen? Siehe Drs. 21/14373.