BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14694 21. Wahlperiode 30.10.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dirk Nockemann (AfD) vom 22.10.18 und Antwort des Senats Betr.: Betrunkener Mann eröffnet das Feuer aus Pkw Am 4. September 2018 berichtete das „Hamburger Abendblatt“ über einen Vorfall, der sich kurz zuvor in der August-Bebel-Allee zugetragen hatte. In diesem Zusammenhang sollen zwei 33 und 44 Jahre alte Männer in stark alkoholisiertem Zustand aus einem fahrenden Pkw der Marke Audi unvermittelt das Feuer mit einer scharfen Schusswaffe eröffnet haben. Nachdem Passanten hierüber die Polizei verständigt hatten, wurden die Männer auf einer Feier in einer Wohnung angetroffen und unverzüglich festgenommen. Dabei stellten die Beamten Rauschgift sowie einen Teleskopschlagstock und Patronenhülsen sicher. Dieser Fund deutet darauf hin, dass es sich bei der abgefeuerten Pistole um eine scharfe Schusswaffe handelt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Befinden sich die Tatverdächtigen in Untersuchungshaft? Falls ja, seit wann und warum? 2. Hat die Staatsanwaltschaft gegen die Tatverdächtigen Klage erhoben? Falls ja, wie lautet die Anklage? Nein. Die Ermittlungen dauern an. 3. Handelt es sich bei den Tatverdächtigen um deutsche Staatsbürger? a. Falls nein, welche Staatsangehörigkeit haben die Männer? b. Falls nein, wann sind die Tatverdächtigen erstmals in die Bundesrepublik Deutschland eingereist? c. Wie lautet der aufenthaltsrechtliche Status der Tatverdächtigen? Ja. Beide verfügen über eine doppelte Staatsbürgerschaft. 4. Sind die Tatverdächtigen bereits in der Vergangenheit strafrechtlich in Erscheinung getreten? Falls ja, wann und inwiefern? 5. Sind die Tatverdächtigen in der Vergangenheit bereits in einem Strafprozess verurteilt worden? Falls ja, wann und weswegen? 6. Haben die Tatverdächtigen in der Vergangenheit bereits Haftstrafen verbüßt ? Falls ja wann, wo und weswegen? Drucksache 21/14694 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Im Hinblick auf das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen und die gesetzlichen Wertungen des Bundeszentralregistergesetzes sieht der Senat davon ab, etwaige Ermittlungsverfahren mitzuteilen, die durch einen Freispruch oder eine Einstellung beendet worden sind. Dasselbe gilt für Ermittlungsverfahren, die zu einem Abschluss geführt haben, der entweder nicht in ein Führungszeugnis aufzunehmen oder nach den Tilgungsvorschriften des Bundeszentralregistergesetzes nicht mehr zu berücksichtigen ist. Die Auskunft des Bundeszentralregisters enthält für einen der beiden Beschuldigten folgende mitteilungsfähige Eintragungen: Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Bergedorf vom 5. November 2010 wegen Beleidigung in drei Fällen zu 40 Tagessätzen, Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Bergedorf vom 20. August 2013 wegen Beleidigung in zwei Fällen zu 60 Tagessätzen Geldstrafe, Urteil des Amtsgerichts Augsburg vom 29. Februar 2016 wegen Beleidigung in vier Fällen zu 90 Tagessätzen, Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Bergedorf vom 11. August 2016 wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchter Nötigung zu 6 Monaten Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung bis 23. Dezember 2018. Für den zweiten Beschuldigten enthält die Auskunft des Bundeszentralregisters keine mitteilungsfähigen Eintragungen. 7. Ist dem Senat bekannt, was für eine Schusswaffe (Kaliber) abgefeuert wurde? Die kriminaltechnischen Untersuchungen sind noch nicht abgeschlossen. 8. Konnte die Polizei die Schusswaffe mittlerweile sicherstellen? Falls ja, wann und wo? Siehe Pressemeldung der Polizei Hamburg unter https://www.presseportal.de/ blaulicht/pm/6337/4051370. Im Übrigen siehe Antwort zu 7.