BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14698 21. Wahlperiode 30.10.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dirk Nockemann (AfD) vom 22.10.18 und Antwort des Senats Betr.: Staatlicher Schutz und Auskunftssperren für Hamburger Bürger In den vergangenen Jahren hat die Anzahl von Menschen, die von Sicherheitsbehörden des Bundes geschützt werden, deutlich zugenommen. Einem Bericht des „Hamburger Abendblattes“ vom 22. Oktober 2018 zufolge waren zum 1. Oktober 2018 insgesamt 109 Beamte im sogenannten Personenschutz aktiv. Im Gegensatz dazu hätten fünf Jahre zuvor lediglich 65 Beamte den individuellen Schutz von Einzelpersonen sichergestellt. Auch beim BKA sei eine derartige Tendenz sichtbar, wo die Anzahl aktiver Polizisten im besagten Zeitraum von 473 auf 503 gestiegen sei.1 Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Welche Voraussetzungen müssen in Hamburg gegeben sein, um polizeilichen Personenschutz zu erhalten? Die einschlägigen Regelungen sind in der nur für den internen Dienstgebrauch bestimmten Polizeidienstvorschrift (PDV) 129 „Personen – und Objektschutz“ festgelegt . Darüber hinaus betreffen die PDV-Inhalte die Einsatztaktik der Polizei; um die Sicherheit der Schutzpersonen und die Funktionsfähigkeit der Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden nicht zu gefährden wird von einer Darstellung abgesehen. 2. Wie viele Personen haben zum 1. Oktober 2018 in Hamburg polizeilichen Personenschutz erhalten? 3. Inwieweit hat sich diese Anzahl innerhalb der vergangen fünf Jahre verändert ? Bitte jeweils auch die Werte für die Jahre 2013 – 2017 angeben. 4. Wie viele Personen hatten zum 1. Oktober 2018 in Hamburg erstmals Personenschutz beantragt? 5. Wie oft ist ein solcher Antrag zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 1. Oktober 2018 in Hamburg abgelehnt worden? 6. Wie oft ist Personenschutz in Hamburg 2018 nach bereits erfolgter Bewilligung verlängert worden? Um die Sicherheit der Schutzpersonen und die Funktionsfähigkeit der Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden nicht zu gefährden, sieht der Senat von einer Beantwortung der Fragestellungen ab. 7. Wie viele Personen in Hamburg haben zum 1. Oktober 2018 über eine gültige Auskunftssperre verfügt? 1 „Immer mehr Menschen erhalten staatlichen Schutz“. „Hamburger Abendblatt“ vom 22.10.2018. Drucksache 21/14698 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 8. Wie verteilen sich diese Auskunftssperren auf die einzelnen Bezirke? Zu den erfragten Daten siehe nachstehende Tabelle (Stand 01.10.2018): Bezirk Anzahl Auskunftssperren Hamburg-Mitte 263 Altona 347 Eimsbüttel 326 Hamburg-Nord 349 Wandsbek 473 Bergedorf 103 Harburg 193 Gesamt 2.054