BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14703 21. Wahlperiode 30.10.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dirk Nockemann (AfD) vom 22.10.18 und Antwort des Senats Betr.: Team Yörükoglu – Erdogans Funktionäre in Hamburg Im Rahmen des Besuchs des türkischen Staatspräsidenten Erdogan in Köln sind dessen inoffizielle Sicherheitsleute durch rabiates Verhalten sowie eigenmächtige Straßensperrungen in Erscheinung getreten. In diesem Zusammenhang soll die Gruppe „Team Yörükoglu“, dessen Chef der 41- jährige Nuri H. aus Hamburg ist, mit etwa 50 Personen in Köln aktiv gewesen sein. Wie die „Hamburger Morgenpost“ berichtete, hatte die Gruppe bereits im Rahmen des G20-Gipfels Präsident Erdogans Entourage-Fahrer gestellt. Wie sich nun zeigte, ist Nuri H. offenbar polizeibekannt, nachdem bei einer Durchsuchung seiner Wohnung im vergangenen Jahr eine scharfe Schusswaffe gefunden worden war. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Über seine Erkenntnisse zu den erfragten Sachverhalten hat der Senat zuletzt mit Drs. 21/14584 und 21/14639 berichtet. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Was ist dem Senat über die als „Team Yörükoglu“ bezeichnete Gruppe bekannt? Die Gruppe „Team Yörükoglu“ ist den Behörden aus der Medienberichterstattung bekannt. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 2. Hat der Senat Kenntnis darüber, wie viele Personen aus dem Umfeld von Nuri H. in der Vergangenheit für die Delegation von Präsident Erdogan am G20-Gipfel beziehungsweise beim Staatsbesuch in Köln tätig gewesen sind? Nein. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 3. Ist Nuri H. in der Vergangenheit bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten? Falls ja, wann und inwiefern? Im Hinblick auf das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen und die gesetzlichen Wertungen des Bundeszentralregistergesetzes sieht der Senat davon ab, etwaige Ermittlungsverfahren mitzuteilen, die durch einen Freispruch oder eine Einstellung beendet worden sind. Dasselbe gilt für Ermittlungsverfahren, die zu einem Abschluss geführt haben, der entweder nicht in ein Führungszeugnis aufzunehmen oder nach den Tilgungsvorschriften des Bundeszentralregistergesetzes nicht mehr zu berücksichtigen ist. Eine aktuelle Auskunft des Bundeszentralregisters ist im Vorgangsverwaltungs- und Vorgangsbearbeitungssystem MESTA der Staatsanwaltschaft nicht hinterlegt. Drucksache 21/14703 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4. Welchen aufenthaltsrechtlichen Status hat Nuri N.? Der Betroffene ist im Besitz einer Niederlassungserlaubnis nach § 28 Absatz 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG). 5. Sind Personen aus Hamburg, die der Gruppe „Team Yörükoglu“ beziehungsweise dem Umfeld von Nuri N. zugeschrieben werden, in der Vergangenheit strafrechtlich in Erscheinung getreten? Falls ja, wann und inwiefern? 6. Ist dem Senat bekannt, ob in der Vergangenheit bereits Straftaten aus der Gruppe „Team Yörükoglu“ heraus begangen worden sind? Falls ja, wann beziehungsweise welche? Im Vorgangsverwaltungs- und Vorgangsbearbeitungssystem Mesta der Staatsanwaltschaft wird nicht erfasst, ob ein Beschuldigter Mitglied des „Team Yörükoglu“ oder dem „Umfeld von Nuri N.“ zuzurechnen ist. 7. Welche Informationen liegen dem Senat darüber vor, ob einzelne Personen oder Gruppen aus Hamburg mit dem türkischen Staat in Deutschland kooperieren? Siehe Vorbemerkung.