BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14704 21. Wahlperiode 30.10.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Jens Wolf (CDU) vom 22.10.18 und Antwort des Senats Betr.: Warten auf Geburtsurkunden Die Zahl der Geburten ist in Hamburg ungebrochen hoch. Im vergangenen Jahr kamen in der Hansestadt 25.529 Kinder zur Welt. Zuständig für die Beurkundung der Geburt ist in Hamburg das Standesamt des „Ereignisortes“. In einigen Krankenhäusern werden die erforderlichen Unterlagen und Gebühren für die Beurkundung bereits im Krankenhaus bei den Eltern abgefordert, vorbereitet und zusammen mit der Geburtsanzeige direkt an das zuständige Standesamt gesandt. Dort wird dann die Beurkundung vorgenommen. Gerade in den ersten Wochen sollten Eltern und Kind möglichst ungestört sein und Behördengänge daher reibungslos verlaufen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat hat eine Reihe von Maßnahmen eingeleitet, um die Situation in den Standesämtern zu verbessern. Dazu gehören die zügige Nachbesetzung frei werdender Stellen, die Optimierung von Geschäftsprozessen im Bereich der Geburtsbeurkundungen und der Anmeldung zur Eheschließung sowie die Auslotung von Möglichkeiten zur Digitalisierung von Verfahren. Zielsetzung dabei ist, die Personenstandsbeurkundungen den gesetzlichen Vorgaben entsprechend zügig und rechtskonform zu erledigen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie hoch war die Anzahl der Anträge auf Erteilung von Geburtsurkunden in den einzelnen Bezirksämtern in den beiden Halbjahren 2017 und im ersten Halbjahr 2018 jeweils? Siehe Anlage 1. 2. Wie hat sich die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Anträgen auf Erteilung von Geburtsurkunden seit Dezember 2017 entwickelt? Bitte für die Monate Dezember 2017 bis Juni 2018 jeweils die durchschnittliche Bearbeitungsdauer in Tagen je Bezirksamt angeben. 3. Wie lang war für in den Monaten Dezember 2017 bis Juni 2018 ausgestellte Geburtsurkunden die maximale Bearbeitungszeit seit der Antragstellung ? Bitte jeweils pro Bezirksamt angeben. 4. Wie lang ist für in den Monaten Dezember 2017 bis Juni 2018 noch nicht ausgestellte Geburtsurkunden die jeweils längste andauernde Bearbeitungszeit seit der Antragstellung? Bitte jeweils pro Bezirksamt angeben. Siehe Anlage 2 und Drs. 21/12123. Darüber hinaus werden die erfragten Daten statistisch nicht gesondert erfasst. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer (einschließlich der Zeiten für die Vorlage noch fehlender Unterlagen) für die Bezirksämter insgesamt betrug vom Dezember 2017 bis Juni 2018 vier Tage. Drucksache 21/14704 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 5. Ist für das Jahr 2019 die Einstellung von weiteren Mitarbeitern für die Hamburger Standesämter geplant? Wenn ja, wie viele? Wenn nein, warum nicht? Die konkreten Überlegungen und Planungen sind noch nicht abgeschlossen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14704 3 Anlage 1 Anzahl Anträge auf Erteilung von Geburtsurkunden Bezirksamt 1. Halbjahr 2017 2. Halbjahr 2017 1. Halbjahr 2018 Hamburg-Mitte 11 15 8 Altona 1643 1661 1819 Eimsbüttel 2143 2347 2322 Hamburg -Nord 5832 6400 6025 Wandsbek 1221 1347 1299 Bergedorf 426 421 389 Harburg 968 1160 1052 Quelle: Angaben der Bezirksämter Drucksache 21/14704 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Anlage 2 Bearbeitungsdauer Ausstellung von Geburtsurkunden Bezirksamt Hamburg-Mitte Altona Eimsbüttel Hamburg -Nord Wandsbek Bergedorf Harburg Februar 2018 1-2 2-5 1-2 4 2-5 4 7 März 2018 1-2 2-5 1-2 3 5-7 4 4-10 April 2018 1-2 2-5 1-2 4 7-10 4 4-10 Mai 2018 1-2 2-5 1-2 4 7-10 4 4-10 Juni 2018 1-2 7 1-2 5 7-10 4 10 Quelle: Angaben der Bezirksämter, Angaben in Arbeitstagen, Berechnung vom Zeitpunkt der Vorlage der vollständigen Unterlagen bis zur Beurkundung