BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14706 21. Wahlperiode 30.10.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Cansu Özdemir (DIE LINKE) vom 22.10.18 und Antwort des Senats Betr.: Was ist dem Senat ein barrierefreies Hamburg wert? Am 20.12.2017 beschloss die Bürgerschaft, auf Antrag von SPD und GRÜ- NEN eine Einrichtung und Finanzierung eines Kompetenzzentrums für ein barrierefreies Hamburg. Es soll ein Qualifizierungsangebot zu Fragen der Barrierefreiheit ermöglichen. Im Tätigkeitsbericht der Senatskoordinatorin für behinderte Menschen 2015 ‒ 2016 (Drs. 21/11200) lautet es, dass die Senatskoordinatorin für die Gleichstellung behinderter Menschen und der Landesbeirat zur Teilhabe behinderter Menschen zu dem Schluss gekommen sind, dass das Kompetenzzentrum für ein barrierefreies Hamburg „mit den dazu notwendigen hauptamtlichen Stellen ausgestattet wird“ damit die Arbeit des Kompetenzzentrums gewährleistet werden kann. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Was versteht das Kompetenzzentrum für ein barrierefreies Hamburg unter Barrierefreiheit? Für wen oder was ist die Barrierefreiheit gedacht? Bitte Definition und Quellen dazu angeben. 2. Wer soll dem Kompetenzzentrum für ein barrierefreies Hamburg angehören ? Bitte nach Organisationen auflisten. 3. Welche Behinderungen soll das Kompetenzzentrum für ein barrierefreies Hamburg abdecken? Siehe Drs. 21/11249 und 21/14327. Die drei das Kompetenzzentrum gemeinsam tragenden Organisationen wollen mit dem im Zentrum gebündelten Know-how eine spezifische und erfahrungsbasierte Perspektive von Menschen mit Behinderungen zu allen Aspekten der Barrierefreiheit einbringen. Die bisher überwiegend ehrenamtlich erbrachten Beratungsleistungen um professionelle, qualitätsgesicherte Angebote werden somit ergänzt, um in partizipativen Beratungsprozessen allen Hamburger Behörden und Akteuren zur Verfügung zu stehen. Damit sollen unabhängig von Behinderungsarten pragmatische, akzeptable Lösungen für jegliche Barrierefreiheitsfragen ermöglicht werden. Diese Lösungen zur Barrierefreiheit kommen nicht nur Menschen mit Behinderungen zugute, sondern nützen allen. 4. Hat die Senatskoordinatorin Ingrid Körner im Kompetenzzentrum eine inhaltliche leitende oder zwischen Senat und Kompetenzzentrum koordinierende Funktion? Nein. 5. Wie ist die aktuelle Zusammensetzung des Landesbeirats zur Teilhabe behinderter Menschen? Bitte aufgliedern nach Namen der Einzelpersonen und zugehörigen Organisationen, wenn vorhanden. Drucksache 21/14706 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Siehe Anlage. 6. Welche haushalterischen Mittel sind im Haushaltsplan-Entwurf 2019/ 2020 für was genau für das Kompetenzzentrum für ein barrierefreies Hamburg vorgesehen, jährlich sowie insgesamt? 7. Sind neben den investiven Mitteln für das Kompetenzzentrum für ein barrierefreies Hamburg auch konsumtive Mittel, das heißt zum Beispiel Mittel für eine oder mehrere hauptamtliche Stelle(n), vorgesehen? a. Wenn ja, in welcher Höhe für welches Jahr und insgesamt für 2019/2020? Bitte insgesamt und jährlich angeben und zudem angeben mit Fundstelle im Hamburger Haushaltsplan für 2019/2020. b. Wenn Nein, warum nicht? 8. Welche haushalterischen Mittel sind für folgende Leistungen vorgesehen : Begutachtungen von Plänen, Stellungnahmen, Lösungsvorschläge, Ortsbegehungen, Expertisen zu spezifischen Fragestellungen, Schulungen , Fortbildungen und Qualifizierungen in Kooperation mit städtischen Anbietern/-innen, Information über neue Entwicklungen im Bereich Barrierefreiheit , Mitarbeit in Gremien, fachliche Beratung bei der (Weiter-) Entwicklung von Verordnungen und Gesetzesinitiativen? Bitte gegebenenfalls auch in VZÄ angeben. Siehe Drs. 21/14000. Im Haushaltsplan-Entwurf 2019/2020 sind im Einzelplan 4 in der Produktgruppe 25304 Rehabilitation und Teilhabe in den Jahren 2019 fortfolgende 327.000 Euro für eine Zuwendung für den Betrieb des Kompetenzzentrums berücksichtigt . Die Zuwendungssumme berücksichtigt Mittel für insgesamt 5,5 Personalstellen (VZÄ). Es handelt sich ausschließlich um konsumtive Mittel. Darüber hinaus sind die Beratungen über den Haushaltsplan 2019/2020 noch nicht abgeschlossen. 9. Welche Konzepte, Richt- oder Leitlinien nutzt oder erarbeitet der Senat um ein barrierefreies Hamburg herzustellen? a. Bitte mit Titel, Autoren/-innen, Quellenangabe, URL. b. Werden diese mit Menschen mit Behinderungen erarbeitet? Bitte Konzept, Richt- oder Leitlinie und die dazu einbezogenen Organisation /en angeben. c. Wenn es keine gibt, warum nicht? d. Wenn Menschen mit Behinderungen nicht einbezogen werden, warum nicht? Rechtsgrundlagen aller Aktivitäten zur Förderung der Barrierefreiheit in Hamburg sind zahlreiche europarechtliche, bundesrechtliche und landesrechtliche Bestimmungen. Beispielhaft können genannt werden: Hamburgisches Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (HmbGGbM), Verordnung über die barrierefreie Informationstechnik (HmbBITVO), Verordnung zur Verwendung von Gebärdensprache und anderen Kommunikationshilfen im Verwaltungsverfahren (HmbKHVO), Verordnung zur barrierefreien Zugänglichmachung von Dokumenten für blinde und sehbehinderte Menschen im Verwaltungsverfahren (HmbBDVO). Die HmbBITVO und die HmbBDVO werden aktuell überarbeitet, um die Vorgaben der EU-RL 2016/2102 zu erfüllen. Weiter sind zu nennen die Hamburgische Bauordnung, die Hamburger Regelwerke für Planung und Entwurf von Stadtstraßen (ReStra), DIN-Normen wie DIN 18040-1 und 18040-2, DIN 18024 Teil 2, der Bauprüfdienst „Barrierefreies Bauen“, die Wohn- und Betreuungsbauverordnung (WBBauVO) sowie der Teilhabeerlass für Barrierefreiheit im öffentlichen Dienst der Freien und Hansestadt Hamburg. Für spezielle Themen werden Konzepte genutzt oder erarbeitet. Genannt seien hier zum Beispiel das Konzept für die öffentlichen Toiletten (Drs. 21/5143), Hinweise der Sportministerkonferenz 2017/2018 zu Barrierefreien Sportstätten – Perspektiven und Hinweise für den inklusiven Sport sowie das Konzept für einen barrierefreien Zugang zu den städtischen Onlinemedien, das die Pressestelle des Senats gemeinsam mit Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14706 3 Menschen mit Behinderungen im Zuge des Projekts „Hamburgs online Beitrag zur barrierefreien Informationstechnologie“ (HHbIT) derzeit erarbeitet. Schon aus dem Charakter der Regelwerke und Konzepte ergibt sich, dass Autoren nicht genannt werden können. Alle Regelwerke und viele Konzepte sind auf öffentlich zugänglichen Websites zu finden. Eine vollständige Auflistung all dieser Materialien würde eine umfassende, händische Aktenauswertung aller Fachbehörden, Senatsund Bezirksämter voraussetzen (mehrere Hundert Unterlagen). Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Die Expertise der Interessenvertretungen und Organisationen behinderter Menschen wird in Barrierefreiheitsfragen regelmäßig einbezogen; die Senatskoordinatorin für die Gleichstellung behinderter Menschen wird gemäß § 13 HmbGGbM beteiligt. 10. Welche Konzepte für eine barrierefreie Stadt gibt es aus anderen Städten und wie bewertet der Senat diese? Bitte nach Konzepten und Städten aufgliedern. Viele Städte arbeiten am Thema Barrierefreiheit und entwickeln dazu Konzepte. Diese sind spezifisch auf die jeweilige kommunale Situation ausgerichtet und entziehen sich insoweit einer Bewertung seitens der Exekutive anderer Städte. Mit der Bewertung von Konzepten anderer Städte zur Barrierefreiheit hat sich der Senat nicht befasst. Drucksache 21/14706 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Anlage Mitglieder des Hamburgischen Landesbeirats zur Teilhabe behinderter Menschen Juli 2018 Geschäftsführung des Landesbeirats Ingrid Senatskoordinatorin für die Körner Gleichstellung behinderter Menschen Mitglieder mit Stimmrecht Torsten Hamburger LAG für Wolfsdorff behinderte Menschen e.V. Kerrin Hamburger LAG für Stumpf behinderte Menschen e.V. Jurand Hamburger LAG für . Daszkowski behinderte Menschen e.V. n.n. Hamburger LAG für behinderte Menschen Ralph Hamburger LAG für Raule behinderte Menschen Karin Barrierefrei Leben e.V. Dieckmann Peter VDK, LV Hamb. Broll Karin SoVD, LV Hamb. Wöhrmann Achim Hamburger Arbeitsassistenz Ciolek Reinhard Geschäftsführer Alsterarbeit Schulz Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14706 5 Silvia Berufsbildungswerk Kaphengst Jürgen ARGE – SBV Ehlers James Elbkinder-Vereinigung Hamburger Kitas Desai Sven Lebenshilfe Hamburg Pöhl Jürgen Landesseniorenbeirat Fehrmann Hanne Stiftung Alsterdorf Stiefvater Dr. Antje ASBH Blume-Werry Ute Autismus Hamburg Kellermann Michael ARINET Schweiger Mitglieder mit beratender Stimme Dr. Angela Behörde für Schule und Ehlers Berufsbildung - Amt für Bildung Ronny Teske Agentur für Arbeit Hamburg Berufliche Reha Drucksache 21/14706 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Michaela Behörde für Stadtentwicklung Geisler und Wohnen Amt für Bauordnung und Hochbau Dr. Peter Behörde für Arbeit, Soziales, Gitschmann Familie und Integration - Amt für Soziales Thomas Behörde für Inneres und Sport Horwege Grundsatzangelegenheiten des Straßenverkehrs Brigitte Behörde für Arbeit, Soziales, Ritter Familie und Integration Integrationsamt Martin Jobcenter team.arbeit.hamburg Meinhardt Standort für schwerbehinderte Menschen Katrin Justizbehörde Steinbach - Sozialgericht - Dieter Sanlier Landesverband der Integrationsfirmen