BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14707 21. Wahlperiode 30.10.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Cansu Özdemir (DIE LINKE) vom 22.10.18 und Antwort des Senats Betr.: „Dritte Option“ – Wie ist es um die Umsetzung des BVerfG-Urteils in Hamburg bestellt? Ende letzten Jahres hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die gegenwärtige Gesetzeslage bezüglich des Geschlechtseintrages verfassungswidrig ist. Das Urteil (1 BvR 2019/16) besagt, dass entweder kein Geschlechtseintrag vorgeschrieben werden dürfe oder dass eine dritte Option geschaffen werden müsse. Bis zum 31. Dezember 2018 soll das Personenstandsrecht entsprechend novelliert werden. Zahlreiche Änderungen und Anpassungen auf formaler und gesetzlicher Ebene werden nötig. Gemäß Drs. 21/12339 wird in Hamburg auf eine schnelle Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Beseitigung der gegenwärtigen Diskriminierung von intergeschlechtlichen Personen gedrängt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Bundesregierung hat infolge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) einen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben (Drs. 429/18) vorgelegt. Der Gesetzentwurf ist noch nicht vom Bundestag verabschiedet. Folglich ist die genaue bundesrechtliche Umsetzung der Vorgaben des BVerfG noch nicht bekannt. Zur Identifizierung von landesrechtlichen Handlungserfordernissen soll im Anschluss eine fachliche Rechtsexpertise eingeholt werden. Dieses Vorhaben wird durch die Stabsstelle Gleichstellung und geschlechtliche Vielfalt auf den Weg gebracht. Erst nach Vorlage der Ergebnisse können betroffene Rechtsbereiche sowie Ausmaß und Ausgestaltung möglicher zu ergreifender Maßnahmen und damit verbundene Ressourcen - und Strukturanpassungsbedarfe spezifiziert werden. Exemplarisch für die landesrechtlichen Handlungserfordernisse ist für die Prozesse des Personalwesens in einem ersten Schritt das Personalamt schon jetzt eingebunden , da die Berücksichtigung von intergeschlechtlichen Personen in Stellenausschreibungen als ein Handlungsfeld identifiziert wurde. In der Zuständigkeit der Justizbehörde wird bei Stellenausschreibungen zukünftig der Zusatz (m/w/d) aufgenommen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wer ist zuständig für die Initiation, Koordination und Evaluation der nötigen Maßnahmen zur Implementierung der Dritten Option in den verschiedenen Fachbehörden Hamburgs? Wurde eine entsprechende Stelle geschaffen? Falls dies unter den Aufgabenbereich der Stabstelle Gleichstellung fällt, wurden die VZÄ entsprechend an die immense Aufgabe angeglichen? 2. Welche Fachbehörden wurden bisher in den Prozess eingebunden? Drucksache 21/14707 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Welche von dem Urteil betroffenen Bereiche, die als Handlungsfelder für eine Umsetzung des Urteils fungieren könnten, wurden bisher in den jeweiligen Fachbehörden identifiziert? 4. Wurden in den betroffenen Fachbehörden bereits konkrete Maßnahmen implementiert? Wenn ja, um welche Maßnahmen handelt es sich? Siehe Vorbemerkung. 5. Welche Maßnahmen zur Unterstützung und Begleitung der umfassenden Umsetzung der Entscheidung der BVerfG vom 10. Oktober 2017 wurden bisher vom Senat getroffen? Auf Initiative aus Hamburg und Rheinland-Pfalz wurde im Bundesratsausschuss für Frauen und Jugend ein Änderungsantrag zu dem vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben eingereicht, um das Recht einer selbstbestimmten Geschlechtsidentität zu stärken. Der genannte Ausschuss hat diese Empfehlungen in den Bundesrat eingebracht (BR.-Drs. 429/1/18), die dort jedoch keine Berücksichtigung gefunden haben. 6. Inwieweit wurde Maßnahme 4 des Aktionsplans zur Akzeptanz und Anerkennung der geschlechtlichen und sexuellen Vielfalt (Drs. 21/7485) bis dato umgesetzt? Welche konkreten Maßnahmen gibt es, um für „die Vielfalt der Geschlechter, insbesondere mit Blick auf Überlegungen zu der Gestaltung von Sprache, Formularen und Datenerfassungen“ zu sensibilisieren? Im Rahmen der Umsetzung des Aktionsplans für Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt wurden bis dato drei Thementische zu verschiedenen Handlungsfeldern durchgeführt. Im Rahmen dieser Veranstaltungen wurden auch die in der Maßnahme 4 des Aktionsplans genannten Aspekte thematisiert. Im Rahmen der Drucksachenprüfung wird regelmäßig angemerkt, dass der Begriff „Geschlecht“ die Aspekte Geschlechtsmerkmale, Geschlechtsidentität und den Geschlechtsausdruck von Personen umfasst. Für weitere Schritte ist zunächst die genaue Formulierung der bundesrechtlichen Umsetzung der Vorgaben des BVerG abzuwarten. Das Ergebnis wird in den Vorschlag für eine Verwaltungsvorschrift zur geschlechtergerechten Sprache einfließen, die derzeit in der Stabsstelle erarbeitet wird. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.