BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14712 21. Wahlperiode 30.10.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Joachim Lenders (CDU) vom 22.10.18 und Antwort des Senats Betr.: Kundenzufriedenheit und Bürgerservice – Fehlanzeige? Was ist los im Kundenzentrum Wandsbek? Der Fachbereich Ausländerangelegenheiten des Fachamtes Einwohnerwesen betreut die ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger, die im Bezirk Wandsbek mit Hauptwohnsitz gemeldet sind und die im Besitz verschiedener Aufenthaltstitel oder aufenthaltsrechtlicher Bescheinigungen sind. Dies sind zum Beispiel die Aufenthalts- und Niederlassungserlaubnis, die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG oder die Aufenthaltskarte für Familienangehörige von EU-Bürgern. In letzter Zeit häufen sich erneut Beschwerden über sehr lange Wartezeiten und endlose Warteschlangen. Bürger müssen mitunter Stunden für die Beantwortung einfacher ausländerrechtlicher Fragen warten oder auch unverrichteter Dinge wieder nach Hause gehen. Onlinedienste, die einfache Fragen klären können, sind offenbar nicht vorhanden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Freie und Hansestadt Hamburg und das Bezirksamt Wandsbek bieten für die Bürgerinnen und Bürger vielfältige Möglichkeiten für die Beantwortung einfacher ausländerrechtlicher Fragestellungen zur Vorbereitung von Anträgen an. Online können über den Behördenfinder Auskünfte einschließlich mehrsprachiger Antragsformulare abgerufen werden. Der Telefonische HamburgService (115) erteilt Auskünfte bei persönlichen Anrufen. Die Ausländerabteilung im Bezirksamt Wandsbek ist über ein elektronisches Funktionspostfach sowie über die an Öffnungstagen auch nachmittags besetzte Rezeption für Auskünfte erreichbar. Im Zuge des Ausbaus von Onlineangeboten der Freien und Hansestadt Hamburg wird das Angebot erweitert werden. Alle Bezirksämter arbeiten weiterhin daran, die Sachbearbeitungskapazität zu stärken und Wartezeiten zu vermeiden. Ab Oktober werden die im Frühjahr neu eingestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter voll wirksam eingesetzt werden können. Das Bezirksamt Wandsbek bietet zudem eine Online-Terminvergabe an. Im Übrigen siehe Drs. 21/14406. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Welche Öffnungszeiten hat der Fachbereich Ausländerangelegenheiten des Fachamtes Einwohnerwesen in Hamburg-Wandsbek? a. Warum werden diese Öffnungszeiten nicht online dargestellt? b. Trifft es zu, dass der Fachbereich Ausländerangelegenheiten nur an drei Wochentagen für Publikumsverkehr geöffnet ist? Montags von 8 Uhr bis 16 Uhr, dienstags von 9 Uhr bis 18 Uhr, donnerstags von 7 Uhr bis 16 Uhr (siehe https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11379489/ ?hitsperpage=1&mi%2411_gdb06=Schlo%C3%9Fstra%C3%9Fe+60%2C+22041+ Drucksache 21/14712 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Hamburg&cat=11253817&streetaddress=Schlo%C3%9Fstra%C3%9Fe+60%2C+ 22041+Hamburg&order=name). Auf der Homepage des Bezirksamtes Wandsbek ist dieser Link ebenfalls veröffentlicht, siehe https://www.hamburg.de/wandsbek/ auslaenderangelegenheiten/. Darüber hinaus werden am Freitag Bürgerinnen und Bürger mit Terminen bedient. 2. Wie viele Stellen (VZÄ) gibt es im Fachbereich Ausländerangelegenheiten ? a. Sind alle Stellen besetzt? Falls nein, wie viele aktuell nicht? 1,81 Stellen sind in der Sachbearbeitung derzeit nicht besetzt. Ein Nachbesetzungsverfahren läuft derzeit. b. Wie viele Sachbearbeiter sind dort in Voll- beziehungsweise Teilzeit tätig? Mit Stand zum 1. Oktober 2018 sind zwölf Personen in Vollzeit und neun Personen in Teilzeit tätig. Außerdem sind zwei VZÄ zur Entlastung der Sachbearbeitung und zwei VZÄ in der Hauptsachbearbeitung als Unterstützungskräfte eingesetzt. 3. Wie lange ist die durchschnittliche Wartezeit der Bürgerinnen und Bürger , um ihr Anliegen zu klären? Trifft es zu, dass Bürger, auch wenn sie zwei Stunden vor der regulären Öffnung des Kundenzentrums erscheinen , oft keine Chance mehr haben, ihr Anliegen vorzubringen? Siehe Drs. 21/14406. Die Wartezeit wird statistisch nicht erfasst. Die Rezeption des Fachbereichs Ausländerangelegenheit ist in den Öffnungszeiten grundsätzlich durchgehend besetzt, sodass die Bürgerinnen und Bürger stets die Möglichkeit haben, ihr Anliegen vorzubringen. Für die Antragsbearbeitung selbst werden an der Rezeption Servicenummern vergeben. Deren Zahl hängt von der Zahl der anwesenden Beschäftigten ab. Vor diesem Hintergrund ist es möglich, dass Anträge von Bürgerinnen und Bürger am gleichen Tag nicht bearbeitet werden können. Als Alternative werden dann möglichst Termine angeboten. 4. Warum gibt es keine Möglichkeit, einfache Sachverhalte durch Onlinedienste zu klären? Im Fachbereich Ausländerangelegenheiten werden Aufenthaltstitel erteilt, verlängert und übertragen. Nach den bundesrechtlichen Vorgaben ist hierzu eine persönliche Vorsprache erforderlich. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 5. Werden Sachverhalte, Vorgänge und Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern priorisiert? Falls ja, in welcher Form findet diese Priorisierung statt? Bürgerinnen und Bürger mit einem eiligen Anliegen werden priorisiert bedient. Dazu gehören die Aufnahme einer Beschäftigung oder eine anstehende Auslandsreise. Der Eilfall ist durch entsprechende Unterlagen nachzuweisen. Ebenfalls priorisiert bedient werden Bürgerinnen und Bürger, die schwerbehindert oder in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. Die Entscheidung über die Priorität und entsprechende vorrangige Bedienung erfolgt an der Rezeption; im Übrigen siehe Antwort zu 3. 6. Wie effizient ist die Online-Terminvergabe? Die Online-Terminvergabe wird von den Bürgerinnen und Bürgern in hohem Maße in Anspruch genommen. Die technischen Prozesse der Online-Terminvergabe funktionieren einwandfrei. a. Wie groß ist aktuell der durchschnittliche Zeitraum, der von den Bürgerinnen und Bürgern veranschlagt werden muss, um im Voraus einen freien Online-Termin zu finden? Siehe Drs. 21/14406. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14712 3 b. Trifft es zu, dass eine Wartezeit von rund zwei Monaten bis zum nächsten freien Termin in Kauf genommen werden muss? Nein, siehe Antwort zu 6. a.