BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1472 21. Wahlperiode 11.09.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Philipp Heißner (CDU) vom 03.09.15 und Antwort des Senats Betr.: Bekämpfung von Umsatzsteuerbetrug (II) In seiner Antwort vom 23. Juni auf die Schriftliche Kleine Anfrage (SKA) „Bekämpfung von Umsatzsteuerbetrug“ (Drs. 21/761) erläutert der Senat, dass die Überprüfung der Umsatzsteuer (USt) durch die Umsatzsteuer-Sonderprüfung , durch die Betriebsprüfung, die Lohnsteueraußenprüfung und durch Umsatzsteuer-Nachschauen erfolgt. An vielen Punkten bleiben die Antworten des Senats vage. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie hoch waren die Mehr- und Minderergebnisse, die sich aus Betriebsprüfungen , Lohnsteueraußenprüfungen und durch Umsatzsteuer-Nachschauen in den Jahren 2011, 2013 und 2014 ergeben haben? Im Jahr 2014 betrug das Mehrergebnis der Betriebsprüfung 469.470.742 Euro und das Mehrergebnis der Lohnsteueraußenprüfung 29.044.134 Euro. Für die Jahre 2011 und 2013 siehe Drs. 20/11816. Mehrergebnis Umsatzsteuer-Nachschauen 2011 2013 2014 5.101.652 € 8.365.361 € 448.132 € 2. Wie hoch war der Anteil von USt-Betrugsfällen bezogen auf die Zahl der im Hinblick auf die USt geprüften Unternehmen? Die erfragten Sachverhalte werden statistisch nicht gesondert erfasst. Für die Auswertung , ob nur wegen Umsatzsteuerbetrug oder auch anderer Delikte eingeleitet, müssten pro Jahr über 1.000 Akten manuell gesichtet werden. Ob in den einzelnen Außenprüfungen die Umsatzsteuer überprüft wurde, ließe sich nur über eine manuelle Auszählung von jährlich circa 6.300 Prüfungsanordnungen und Prüfungsberichten klären. Dieses ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 3. Wie viele Steuerstrafverfahren wurden aufgrund der Ergebnisse von Außenprüfungen 2014 eingeleitet? 160. 4. In seiner Antwort auf oben genannte SKA erklärt der Senat, dass 44,64 Prüferinnen und Prüfer Umsatzsteuersonderprüfungen durchgeführt haben. 2013 lag deren Zahl noch bei 64,6 (Drs. 20/11954). Aus welchen Gründen sank die Zahl der Prüferinnen und Prüfer um rund 30 Prozent? Die Zahl der Prüferinnen und Prüfer hat sich von 2013 auf 2014 erhöht. In Drs. 21/761 wird entsprechend der Fragestellung der Prüfereinsatz bei Umsatzsteuersonderprüfungen angegeben. Dabei wurde die nach bundeseinheitlichen Statistikgrundsätzen berechnete Anzahl der vorhandenen Prüferinnen und Prüfer angegeben (44,64 im Drucksache 21/1472 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Jahr 2014). Der Wert von 64,6 für 2013 (siehe Drs. 20/11954) bezieht sich dagegen auf die Anzahl der Prüferinnen und Prüfer in Vollkräften. Im Jahr 2014 betrug die entsprechende Anzahl der Vollkräfte 70,8. 5. Durch die Tätigkeit der Prüferinnen und Prüfer wird in erheblichem Umfang unrechtmäßig nicht abgeführte Umsatzsteuer dem Landeshaushalt zugeführt. 2013 waren 64,4 Prüfer im USt-Bereich der Finanzverwaltung beschäftigt. Im gleichen Zeitraum betrug das Mehrergebnis durch Ust-Sonderprüfungen fast 45 Millionen Euro. Die Mehrerträge übersteigen also deutlich die Personalkosten. Beabsichtigt der Senat, die Zahl der Prüfenden wieder zu erhöhen? Wenn ja, um wie viele Personen? Wenn nein, warum nicht? Siehe Antwort zu 4. Im Übrigen steht das Aufkommen der Umsatzsteuer dem Bund und den Ländern gemeinsam zu. 6. Inwiefern würde der Einsatz des OECD-Programms SAF-T die Prüfungsmöglichkeiten der Finanzbehörde einschränken? Der OECD-Standard SAF-T sieht einen standardisierten Mindestdatensatz vor, der von den Unternehmen aufzubewahren und bei Außenprüfungen der Finanzbehörde elektronisch zur Verfügung zu stellen ist. Der deutsche Beschreibungsstandard für Datenträgerüberlassung (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff, GoBD) geht über diesen Mindestdatensatz hinaus und eröffnet der Betriebsprüfung insoweit bessere Prüfungsmöglichkeiten.