BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14749 21. Wahlperiode 30.10.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 23.10.18 und Antwort des Senats Betr.: Die Rolfinckstraße in Wellingsbüttel – Eine Passivbaustelle? Seit vielen Monaten wird in der Rolfinckstraße gebaut, sie ist gegenwärtig eine nur stadtauswärts befahrbare Einbahnstraße. Die ist für die Anwohner, die Fahrgäste der S-Bahn-Station Wellingsbüttel und die Gewerbetreibenden eine erhebliche Belastung. Stadteinwärts läuft der Umgehungsverkehr zu einem erheblichen Teil durch den Eckerkamp, von dessen Verkehrsberuhigung nur noch wenig zu merken ist. Wären diese Umstände für einen guten Zweck noch hinnehmbar, so verärgert die Betroffenen die Beobachtung, dass die Baustelle sehr oft inaktiv erscheint. Leidenden Betroffenen bleibt unklar, ob und welche Priorität eine schnelle Bauausführung und damit das schnelle Ende der Behinderungen für Bürgerinnen und Bürger haben. Deswegen frage ich den Senat: 1. Zu welchem Zweck wird an der Rolfinckstraße gebaut? Die Bushaltestellen „S-Wellingsbüttel“ und „Rolfinckstraße“ werden für die Aufnahme längerer Busse auf der MetroBus-Linie 27 angepasst und parallel barrierefrei umgebaut . Der übrige Bereich der Rolfinckstraße wird im Zuge des EMS-Programms grundinstand gesetzt. 2. Durch welche Steller erfolgte die Auftragsvergabe, wer führt für den Auftraggeber die Bauaufsicht? Die Auftragsvergabe für die Bauarbeiten sowie für die Bauaufsicht erfolgte im Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG). 3. Wie wurden die Bewohner des Stadtteils über das Vorhabens informiert? Die Bewohnerinnen und Bewohner des Stadtteils wurden über Anliegerinformationen, durch Pressemeldungen und persönliche Gespräche informiert. 4. Wird die Einbahnstraßenregelung stadtauswärts für die gesamte Dauer der Maßnahme bestehen bleiben? Die Einbahnstraßenregelung wird bis zur endgültigen Herstellung der Asphaltschichten der Fahrbahn bestehen bleiben. 5. Wann wurden die vorbereitenden Sperrungen für die Bauarbeiten vorgenommen ? Die Sperrungen für die Straßenbauarbeiten haben am 12. März 2018 begonnen. 6. Wann haben die Bauarbeiten selbst begonnen? Geschah dies zum vereinbarten Termin? Drucksache 21/14749 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die Straßenbauarbeiten haben am 15. März 2018 begonnen. Wegen des langanhaltenden Winterwetters wurde der bei Vertragsabschluss festgelegte Ausführungsbeginn um zwei Wochen verlängert. 7. Ist ein Fertigstellungsdatum fest vereinbart? Zu welchem Datum? Das vertragliche Fertigstellungsdatum ist der 23. September 2018. Im Übrigen siehe Antwort zu 9. und 10. 8. Sind Vertragsstrafen bei Überschreitung vereinbarter Termine vereinbart ? Wenn ja, in welcher Höhe? Wenn nein, warum nicht? Nein, siehe Drs. 21/14500. 9. Sind die Arbeiten nach heutigem Stand im Terminplan? Wie viele Werktage sind am 20. Oktober 2018 seit dem Baubeginn vergangen? 10. An wie vielen Werktagen wurde auf der Baustelle gearbeitet? Der Terminplan musste wegen unvorhersehbarer Behinderungen bis Ende November des Jahres 2018 verlängert werden. Es sind 181 Werktage seit Baubeginn vergangen. Es wurde an 149 Werktagen auf der Baustelle gearbeitet. 11. Zur konkreten Tätigkeit der Bauaufsicht: a. Ist diese täglich auf der Baustelle? b. Erhebt diese täglich, ob, wann und mit welchem Personaleinsatz gearbeitet wird? Der Personaleinsatz ist Sache des Auftragnehmers. Die Bauaufsicht ist täglich auf der Baustelle und überwacht, kontrolliert und koordiniert je nach Erfordernis das am Bau beteiligte Personal. 12. Welche Priorität hat bei der Vergabe von Aufträgen im Bereich des Straßenbaus die Zusage einer kurzen Bauzeit im Verhältnis zu anderen Kriterien (Preis, Ruf der sich bewerbenden Firma? Welche anderen?)? Bitte erklären und die Gewichtung der relevanten Kriterien beziffern. 13. Ist die die Gewichtung einzelner Kriteriums „schnelle Bauausführung/ kurze Bauzeit“ bei unterschiedlichen Bauvorhaben unterschiedlich gewichtet? Das Kriterium der Bauzeit wird bei Ausschreibungen von Straßen- und Tiefbaumaßnahmen gemäß den in Hamburg allgemein gültigen und einheitlichen Vertragsvorlagen der Verwaltungsvorschriften über die Durchführung von Bauaufgaben der Freien und Hansestadt Hamburg (VV-Bau) in den Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) geregelt. Hier werden die Ausführungsfristen (Beginn der Ausführung, Zeitpunkt der Fertigstellung, gegebenenfalls Einzelfristen) vorgegeben und stellen bei der späteren Wertung der eingegangenen Angebote kein Wertungskriterium dar, da sich alle Bieterinnen und Bieter durch die Einreichung eines unterschriebenen Angebotes mit den Vertragsvorlagen und deren Inhalten einverstanden erklären. In der Regel ist der Preis das einzige Wertungskriterium, wobei natürlich die Leistungsfähigkeit und die Zuverlässigkeit der Bieterinnen und Bieter als Voraussetzung für die fristgerechte Ausführung der Bauleistungen untersucht und hinterfragt werden. 14. Gibt es hierzu in den Bezirken oder hamburgweit eine Richtlinie? Wenn ja, bitte beilegen, wenn nein, warum nicht? Alle Auftragsvergaben von Bauleistungen in Hamburg unterliegen den Regularien der VV-Bau. Das Bauhandbuch (VV-Bau) kann auf der Internetseite www.hamburg.de aufgerufen und heruntergeladen werden. 15. Welche Gewichtung hatte in diesem Sinn die kurze Bauzeit beim Vorhaben Rolfinckstraße? Siehe Antwort zu 12 und 13.