BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14754 21. Wahlperiode 30.10.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Deniz Celik (DIE LINKE) vom 23.10.18 und Antwort des Senats Betr.: Entwicklung der Ausgaben für Senioren-/-innenberatung, Pflegestützpunkte und Gesundheitsförderung Im Winter des Jahres 2019 wird der Haushalt der Freien und Hansestadt Hamburg beschlossen. Hamburg ist die Hauptstadt der Altersarmut. Deshalb ist es wichtig, die Angebote der Senioren-/-innenarbeit sowie die Angebote für Menschen mit Hilfe- und Pflegebedarf zu erhalten und auszubauen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie hat sich die personelle und finanzielle Ausstattung der Senioren-/ -innenberatung in den letzten drei Jahren entwickelt? Welche Mittel sind für die Jahre 2019 und 2020 veranschlagt? Wird sich die personelle Ausstattung der Seniorenberatung ändern? (Bitte nach Standort aufschlüsseln .) Entwicklung der personellen Ausstattung der bezirklichen Seniorenberatung (VZÄ) Bezirk 2015 2016 2017 Hamburg-Mitte 4,52 4,52 5,02 Altona 3 3 3 Eimsbüttel 3 3 2 Hamburg-Nord* 3,8 * 4,8 * 4,8 * Wandsbek 8,25 8,25 8,25 Harburg 3,5 3,5 3,5 Bergedorf 1 1 1 * Seniorenberatung und Pflegestützpunkt bilden eine Organisationseinheit. Eine separate Aufstellung ist nicht möglich. Im Bezirksamt Hamburg-Mitte sind für 2018, 2019 und 2020 jeweils 5,05 VZÄ vorgesehen . Im Bezirksamt Harburg gibt es ab 2018 eine Erhöhung auf 3,7 VZÄ basierend auf einer befristeten Arbeitszeitaufstockung bis 05/2019. Im Übrigen ist eine Änderung der personellen Ausstattung in 2018 nicht vorgenommen worden beziehungsweise nicht vorgesehen. Die Kosten aus laufender Verwaltungstätigkeit der Seniorenberatung sind ein Bestandteil der Kosten der Produktgruppe Soziale Hilfen, werden auf der Ebene der Produktgruppe geplant, nicht in dem Detaillierungsgrad erfasst und lassen sich daher nicht gesondert darstellen. 2. Wie hat sich die personelle und finanzielle Ausstattung der Pflegestützpunkte in den letzten drei Jahren entwickelt? Welche Mittel sind für die Jahre 2019 und 2020 veranschlagt? Wird sich die personelle Ausstattung der Pflegestützpunkte ändern? (Bitte nach Standort aufschlüsseln.) Drucksache 21/14754 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die Personalausstattung der Pflegestützpunkte ist im Landesrahmenvertrag vom 16. Januar 2009 zwischen den Landesverbänden der Kranken- und Pflegekassen sowie der Freien und Hansestadt Hamburg einheitlich für alle Stützpunkte vereinbart worden : „Die Vertragspartner stellen für jeden Pflegestützpunkt geeignete Kräfte im Mindestumfang von 3,0 Vollzeitstellen zur Verfügung. Davon entfallen 2,0 Vollzeitstellen auf die Pflege- und Krankenkassen und 1,0 Vollzeitstellen auf die Freie und Hansestadt Hamburg.“ Im Pflegestützpunkt für Kinder, der im Bezirksamt Hamburg-Nord angebunden ist, stehen insgesamt 2,0 VZÄ zur Verfügung. Die Pflege- und Krankenkassen und die Freie und Hansestadt Hamburg tragen die Personalkosten für je 1,0 VZÄ. An den Kosten für die Arbeitsplätze beteiligen sich Pflege- und Krankenkassen und die Freie und Hansestadt Hamburg entsprechend ihrer Stellenanteile. Die übrigen Sachkosten (zum Beispiel Mietkosten für Gemeinschaftsräume, Öffentlichkeitsarbeit et cetera) werden von den Trägern hälftig übernommen. Entwicklung der personellen Ausstattung der Pflegestützpunkte (VZÄ) Bezirk 2015 2016 2017 Hamburg-Mitte mit Beschwerdetelefon Pflege 3 VZÄ 3 VZÄ 3 VZÄ Altona 3 VZÄ 3 VZÄ 3 VZÄ Eimsbüttel 3 VZÄ 3 VZÄ 3VZÄ Hamburg-Nord* 5,8 VZÄ* + 2 VZÄ PSP Kinder 6,8 VZÄ* + 2 VZÄ PSP Kinder 6,8 VZÄ* + 2 VZÄ PSP Kinder Wandsbek (2 PSP) 6 VZÄ 6 VZÄ 6 VZÄ Harburg 3 VZÄ 3 VZÄ 3 VZÄ Bergedorf 3 VZÄ 3 VZÄ 3 VZÄ * Seniorenberatung und Pflegestützpunkt bilden eine Organisationseinheit. Eine separate Aufstellung ist nicht möglich. Eine Änderung der personellen Ausstattung ist in keinem Bezirk vorgesehen. Die Kosten aus laufender Verwaltungstätigkeit des Pflegestützpunktes sind ein Bestandteil der Kosten der Produktgruppe Soziale Hilfen, werden auf der Ebene der Produktgruppe geplant, nicht in dem Detaillierungsgrad erfasst und lassen sich daher nicht gesondert darstellen. 3. Welche Zielgruppen wurden mit welchen Projekten im Rahmen der Gesundheitsförderung im Haushaltsjahr 2017 und 2018 (Stichtag 15.10.) erreicht? Welche finanziellen Mittel wurden für die jeweiligen Projekte eingesetzt? (Bitte aufschlüsseln nach Projekt, Träger, Zuwendungsempfänger /in, Standort.) Im Rahmen der Gesundheitsförderung steht eine Vielzahl von Angeboten für Menschen aller Altersgruppen zur Verfügung, die durch unterschiedliche Anbieter zur Verfügung gestellt wird. Eine systematische Erhebung liegt hierzu jedoch nicht vor, insofern kann auch keine Aussage zur Entwicklung der Angebote für Senioren getroffen werden. 4. Mit welchen Projekten beziehungsweise Maßnahmen wurde in den Haushaltsjahren 2017 und 2018 im Bereich der Eingliederungshilfe die Betreuung im eigenen Wohnraum gefördert? Welche finanziellen Mittel wurden für die jeweiligen Projekte und Maßnahmen eingesetzt? (Bitte aufschlüsseln nach Projekt/Maßnahme.) Die Eingliederungshilfe ist eine personenbezogene gesetzliche Leistung (§ 53 folgende SGB XII i.V.m. SGB IX). In der Leistungsgruppe Soziale Teilhabe sind auch Leistungen zur Betreuung im eigenen Wohnraum möglich. 5. Welche quartiersbezogenen Wohnformen für Menschen mit Hilfe- und Pflegebedarf wurden in den Haushaltsjahren 2017 und 2018 entwickelt? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14754 3 Welche finanziellen Mittel wurden für die jeweiligen Wohnformen eingesetzt ? 2017 und 2018 wurden (einschließlich 3. Quartal) seitens der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) folgende kleinräumigen, quartiersorientierten Wohnund Versorgungsformen entwickelt: Wohngemeinschaften (925.217,88 Euro), Hausgemeinschaften (275.000 Euro) sowie Wohnprojekte „Lebendige Nachbarschaft“ (Le- Na) (63.052,98 Euro). Von der Hamburgischen Investitions- und Förderbank AöR (IFB) wurden im Rahmen des Fördermoduls „Besondere Wohnformen“ im Jahr 2017 3 und 2018 18 Wohneinheiten bewilligt. Das bewilligte Fördervolumen beträgt 2017 1.004.000 Euro und 2018 1.753.000 Euro. Bei der Anzahl der Wohneinheiten ist zu beachten, dass die „Besondere Wohnform“ aus Haus- oder Wohngemeinschaften bestehen kann. Eine Wohneinheit in der Form der Wohngemeinschaft kann hier aus bis zu zehn Wohnplätzen bestehen. 6. Welche finanziellen Mittel wurden für welche Projekte/Maßnahmen zur Erreichung der Zielsetzung der interkulturellen Öffnung sowie des generationenübergreifenden Austauschs in der Senioren-/-innenarbeit in den Haushaltsjahren 2017 und 2018 verwendet? Die zuständige Behörde stellte den Bezirksämtern für die Förderung von Angeboten der offenen bezirklichen Seniorenarbeit in den Jahren 2017 und 2018 Mittel in Höhe von 2.741.000 Euro pro Jahr als Rahmenzuweisung zur Verfügung. Die Angebote der bezirklichen offenen Seniorenarbeit sollen unter anderem dazu beitragen, den interkulturellen sowie generationenübergreifenden Austausch zu ermöglichen sowie kultursensible Bedürfnisse in der Seniorenarbeit zu berücksichtigen. Darüber hinaus hat die zuständige Behörde folgende Projekte/Maßnahmen zur Förderung der interkulturellen Öffnung und des generationenübergreifenden Austausches gefördert: Träger Projekt Förderung Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege Seit 1.1.2018 Projekt zur Förderung der interkulturellen Öffnung von Seniorentreffs modellhaft in zwei Seniorentreffs einschließlich Erstellung eines Leitfadens zur Übertragbarkeit der Erfahrungen auf andere Seniorentreffs Das Projekt wird von der Fortbildungs- und Servicestelle für Seniorentreffs umgesetzt, die in 2018 mit insgesamt 107.537 € von der BGV gefördert wird. steg Hamburg Gründung und Verstetigung eines Seniorennetzwerkes Neugraben-Fischbek mit dem Ziel, selbsttragende und -organisierte Kooperationsstrukturen aufzubauen, Angebote für ältere Menschen bekannter zu machen, zu vernetzen und gemeinsam mit den Seniorinnen und Senioren bedarfsorientiert weiterzuentwickeln. Zu den Aufgaben des Netzwerkes gehört es u.a., gemeinsam neue Angebote generationsübergreifend und interkulturell zu gestalten. 2017: 25.000 € + 5.000 € für Projekte 2018: 25.000 € + 5.000 € für Projekte Lawaetz-Stiftung Gründung und Verstetigung eines Seniorennetzwerkes Lurup mit dem Ziel, selbsttragende und - organisierte Kooperationsstrukturen aufzubauen, Angebote für ältere Menschen bekannter zu machen , zu vernetzen und gemeinsam mit den Seniorinnen und Senioren bedarfsorientiert weiterzuentwickeln . Das Netzwerk soll sich u.a. auch mit generationsübergreifenden Aspekten und mit der Angebotsstruktur für SeniorInnen mit Migrationshintergrund befassen. 2017: 25.000 € + 5.000 € für Projekte 2018. 25.000 € + 5.000 € für Projekte Seniorenbüro Hamburg Förderung des freiwilligen Engagements älterer Menschen, Beratung und Begleitung von Gruppen und Selbsthilfe-Initiativen sowie von generationen- 2017: 178.638 € 2018: 194.577 € Drucksache 21/14754 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Träger Projekt Förderung übergreifenden Projekten (Zeitzeugen) Freunde alter Menschen e.V. Aufbau und Begleitung von Stadtteilteams, die Koordinierungsaufgaben zur Förderung des Engagements für einsame ältere Menschen im Stadtteil autonom in die Hand nehmen (z.B. Initiierung von generationsübergreifenden Besuchspatenschaften ). Durch diesen Nachbarschaftsgedanken soll die lokale Gemeinschaft im Quartier gestärkt werden . 2017: 62.500 € 2018: 62.500 €