BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14760 21. Wahlperiode 30.10.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 23.10.18 und Antwort des Senats Betr.: Die „Staustadt“ bekämpfen, Bahnen und Busse als Rückgrat der Mobilität stärken – Wie lautet der aktuelle Sachstand bei der neuen S-Bahn- Linie S4? Die komplett neue S-Bahn-Linie S4 ist eines der wichtigsten Infrastrukturprojekte des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) in Norddeutschland. Es wird gemeinsam von Hamburg und Schleswig-Holstein beziehungsweise den zuständigen Stellen, der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) in Hamburg und dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus in Schleswig-Holstein geplant. Die Projektdurchführung wurde der DB Netz AG übertragen. Trotz jahrelanger, intensiver politischer Diskussion sind selbst bei einem Projekt dieser Wichtigkeit immer noch erstaunlich viele Punkte offen. Dies gilt vor allem für die Finanzierung und hier speziell für die Frage, wer die Kosten für die mit der S4 verbundenen Verbesserungen beim SPNV trägt. Diese kommen einzig und allein den beiden involvierten Bundesländern zugute. Bislang ist nur bekannt, dass der Senat zur Berechnung der Gesamtkosten des Projektes ein mehrstufiges Kosten-Nutzen-Ermittlungsverfahren anstrebt. Davon unabhängig gibt es bei der Kostenbetrachtung aber Finanzierungsanteile, die zweifelsohne in die Verantwortlichkeit der Länder fallen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie lautet der aktuelle Stand der Berechnungen für die standardisierte Bewertung zur gesamtwirtschaftlichen Kosten-Nutzen-Untersuchung durch die Länder Hamburg und Schleswig-Holstein? 2. Welches Ergebnis liegt dem Senat beziehungsweise der zuständigen Behörde für die standardisierte Bewertung vor? 3. Was sind die Gründe, warum bislang das Ergebnis der standardisierten Bewertung noch nicht bekannt gegeben wurde? 4. Welches Ergebnis strebt der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde als Ergebnis der Kosten-Nutzen-Untersuchung an? Die Maßnahme betrifft eine Eisenbahn des Bundes. Das Gesamtprojekt umfasst sowohl Nah- und Fern- als auch Güterverkehr. Mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) wurde deshalb ein mehrstufiges Kosten-Nutzen- Ermittlungsverfahren verabredet. Die wesentlichen Untersuchungen des Bundes sind noch nicht abgeschlossen. Das betrifft insbesondere die noch ausstehende Bewertung im Rahmen der Bundesverkehrswegeplanung , deren Bekanntgabe mehrfach verschoben wurde. Drucksache 21/14760 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Zudem wird von der DB AG in Abstimmung mit dem Bund eine an die Standardisierte Bewertung angelehnte Nutzenbewertung für den Nahverkehr durchgeführt. Derzeit wird die Nutzenbewertung der DB AG überarbeitet, da seitens des BMVI eine Verfahrensumstellung stattgefunden hat. Damit einher ging unter anderem eine Anpassung des Prognosehorizonts für die zu berücksichtigenden Strukturdaten von dem Jahr 2025 auf das Jahr 2030. Ziel der Länder Hamburg und Schleswig-Holstein ist der Nachweis eines ausreichend großen Gesamtnutzens des Projektes S4 für den Nahverkehr, um dieses Infrastrukturprojekt bundesseitig fördern lassen zu können. 5. Welche Kosten wurden von Hamburg und Schleswig-Holstein im GVFG- Bundesprogramm für das Gesamtprojekt angemeldet? Von den Ländern wurden die Gesamtkosten in Höhe von 948 Millionen Euro angemeldet . 6. Welche Maßnahmen zur Kostenreduzierung haben die Länder ergriffen, um einen möglichst positiven Kosten-Nutzen-Anteil zu erzielen und Kostenreduzierungen in welcher Höhe konnten hierdurch realisiert werden? Zur Reduzierung des Kostenvolumens und damit verbunden des Anlagenumfangs wurden neben der zuerst beplanten Vorzugsvariante aus der Vorentwurfsplanung (VEP) weitere Varianten im Rahmen einer Eisenbahnbetriebswissenschaftlichen Untersuchung (EBWU) betrachtet. Unter Voraussetzung der Beibehaltung des bislang geplanten 10-Minuten-Taktes der S-Bahn bis Ahrensburg in der Hauptverkehrszeit wurde eine neue Vorzugsvariante (EBWU-Variante) identifiziert. Bei dieser EBWU-Variante, die nun weiter verfolgt wird, lassen sich durch den Entfall der 5. Gleisachse im Bahnhof Wandsbek, des dritten Gleises Ahrensburg-Gartenholz – Bargteheide, des Haltepunkts Delingsdorf sowie des vereinfachten Umbaus des Bahnhofs Bargteheide insgesamt circa 93 Millionen Euro einsparen. 7. Wie wird die Aufteilung derjenigen Projektkosten sein, die von Ländern Hamburg und Schleswig-Holstein zu tragen sein werden? Die Aufteilung der Planungskosten zwischen den Ländern wurde in einer Ländervereinbarung geregelt. Die Kosten wurden entsprechend des auf das jeweilige Bundesland entfallenden Investitionskostenanteils aufgeteilt. Hier trägt Hamburg aufgrund des überwiegenden Bauvolumens auf hamburgischem Gebiet zwei Drittel und Schleswig- Holstein ein Drittel der Kosten. Für den noch ausstehenden Bau der S4 sind von den Ländern die jeweiligen Anteile neu zu verhandeln.