BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14769 21. Wahlperiode 30.10.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dirk Nockemann (AfD) vom 24.10.18 und Antwort des Senats Betr.: Hamburg als Hochburg des Autodiebstahls Am 23. Oktober 2018 berichtete das „Hamburger Abendblatt“ über die hohe Anzahl von Autodiebstählen in der Hansestadt.1 In diesem Zusammenhang habe man für das Jahr 2017 insgesamt 1.800 Delikte registriert. Diese zeigten eine Tendenz, der zufolge Besitzer von Kleinwagen immer seltener betroffen sind, während zunehmend SUVs und Limousinen im Fokus von Autodieben stünden. Trotz des im bundesweiten Vergleich hohen Aufkommens von Autodiebstählen sei die Gesamtzahl aktenkundiger Delikte im Vergleich zu 2016 um 9,6 Prozent zurückgegangen. Im Gegensatz dazu stehe Hamburg hinsichtlich des dadurch verursachten Schadens mit durchschnittlich 22.719 Euro auf dem zweiten Platz hinter Hessen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Aussagekraft der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) ist auf Jahresauswertungen ausgelegt. Innerhalb eines Berichtsjahres unterliegt der PKS-Datenbestand einer ständigen Pflege, zum Beispiel durch Hinzufügen von nachträglich ermittelten Tatverdächtigen oder der Herausnahme von Taten, die sich im Nachhinein nicht als Straftat erwiesen haben. Die für den erfragten Zeitraum genannten unterjährigen Daten sind daher vorläufig. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Personenkraftwagen wurden im ersten Halbjahr 2018 in Hamburg gestohlen? Im erfragten Zeitraum sind in der PKS bisher 919 Fälle von Diebstählen von Kraftwagen (PKS-Schlüssel ***1) registriert; im Übrigen siehe Vorbemerkung. 2. In wie vielen Fällen handelt es sich dabei um kaskoversicherte Fahrzeuge ? Statistische Daten im Sinne der Fragestellung werden von der Polizei nicht erhoben. Für die Beantwortung der Fragestellung wäre eine Durchsicht aller Hand- und Ermittlungsakten an den einschlägig zuständigen Kriminalpolizeidienststellen erforderlich. Die Auswertung mehrerer Zehntausend Vorgänge ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 3. Wie hoch beläuft sich der dadurch entstandene Schaden im Durchschnitt ? Schaden im Sinne der PKS-Richtlinien ist grundsätzlich der Geldwert (Verkehrswert) des rechtswidrig erlangten Gutes. Bei den bisher registrierten Taten ist durchschnitt- 1 „Hamburg ist die Hochburg der Autodiebe“. „Hamburger Abendblatt“. 23.10.2018. Drucksache 21/14769 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 lich ein Schaden in Höhe von 20.653 Euro entstanden; im Übrigen siehe Vorbemerkung . 4. Wie hoch fällt die Aufklärungsquote dieser Delikte aus? Die Aufklärungsquote im ersten Halbjahr 2018 beträgt derzeit 9,9 Prozent; im Übrigen siehe Vorbemerkung. 5. In wie vielen Fällen ist es nach Abschluss der Ermittlungen zu Strafverfahren gekommen? 6. Wie oft wurden hierbei Bewährungsstrafen, wie oft Haftstrafen verhängt? 7. Wie viele der ermittelten Täter waren bereits im Vorfeld strafrechtlich in Erscheinung getreten beziehungsweise verurteilt worden? 8. Wie viele der ermittelten Täter waren deutsche beziehungsweise ausländische Staatsbürger? Wie viele verfügten über die doppelte Staatbürgerschaft ? Eine Beantwortung ist der Staatsanwaltschaft nicht möglich. Im Vorgangsverwaltungsund Vorgangsbearbeitungssystem MESTA wird nicht erfasst, ob Gegenstand des Verfahrens der Diebstahl eines Kraftfahrzeuges ist. Es müssten zur zuverlässigen Beantwortung der Fragen jedenfalls alle Verfahren händisch ausgewertet werden, in welchen in MESTA als Tatvorwurf unter anderem § 243 StGB verzeichnet ist. Allein hierbei handelt es sich seit Januar 2017 bis zum 30.09.2018 um 5.036 Js-Verfahren, hinsichtlich derer 836 Verurteilungen erfasst sind. Angesichts der Kürze der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit ist weder eine Beiziehung der Akten noch die erforderliche Verfahrensauswertung möglich . In der PKS wird bei der Berechnung der Tatverdächtigen (TV) eine echte Tatverdächtigenzählung vorgenommen. Dabei wird ein TV nur einmal gezählt, auch wenn er mehrfach registriert wurde. Dieses Prinzip wird sowohl für die Anzahl der TV insgesamt als auch für die Anzahl der TV für jedes Delikt angewendet. Von den 109 ermittelten TV wurden 57 (52,3 Prozent) als nicht deutsche TV in der PKS erfasst; im Übrigen siehe Vorbemerkung. 9. Wie stellt sich die Entwicklung des Autodiebstahls während des ersten Halbjahres 2018 im Vergleich zum ersten Halbjahr 2017 dar? Die zugrunde liegende Entwicklung bitte mit Prozentangaben abbilden. Im ersten Halbjahr 2017 wurden in der PKS 1.105 Fälle von Diebstählen von Kraftwagen (PKS-Schlüssel ***1) registriert; für den Vergleichszeitraum des laufenden Jahres ist somit ein Rückgang um 16,8 Prozent zu verzeichnen. 10. Welche Bezirke waren im ersten Halbjahr 2018 besonders stark von Autodiebstählen betroffen? Die Verteilung der Delikte auf die einzelnen Bezirke ist in der folgenden Tabelle dargestellt , im Übrigen siehe Vorbemerkung. Bezirk erfasste Fälle Bezirk Hamburg-Mitte 175 Bezirk Altona 155 Bezirk Eimsbüttel 124 Bezirk Hamburg-Nord 155 Bezirk Wandsbek 213 Bezirk Bergedorf 46 Bezirk Harburg 48 Bezirke insgesamt 916 Hamburg unbekannt 3 Hamburg insgesamt 919 11. In wie vielen Fällen konnten die gestohlenen Fahrzeuge nach Abschluss der Ermittlungen wiedergefunden werden? Statistische Daten im Sinne der Fragestellung werden von der Polizei nicht erhoben.