BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14771 21. Wahlperiode 30.10.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dirk Nockemann (AfD) vom 24.10.18 und Antwort des Senats Betr.: Drogenhandel im Schanzenpark – Wie ist der Status quo? Noch immer gilt der Schanzenpark als akuter Brennpunkt des Drogenhandels in Altona. Einem Bericht des „Hamburger Abendblattes“ vom 23. Oktober 2018 zufolge hatte die Bezirksversammlung 100.000 Euro von der Umweltbehörde gefordert, um im Bereich der südlichen Trasse des entlang der S-Bahn verlaufenden Weges neue Leuchten zu installieren. Die Polizei hat im Kampf gegen Drogenhändler die Erfahrung gemacht, dass sich eine stärkere Beleuchtung negativ auf die Aktivität von Dealern auswirkt. Obwohl die Polizei vermehrt auf dem Gelände des Schanzenparks unterwegs ist und Personenkontrollen durchführt, ist die Szene dort noch immer stark verankert . Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Polizei erfasst Straftaten gemäß dem Straftatenkatalog der Richtlinien für die Erfassung und Verarbeitung der Daten in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS).Die Aussagekraft der PKS ist auf Jahresauswertungen ausgelegt. Innerhalb eines Berichtsjahres unterliegt der PKS-Datenbestand einer ständigen Pflege, zum Beispiel durch Hinzufügen von nachträglich ermittelten Tatverdächtigen oder der Herausnahme von Taten, die sich im Nachhinein nicht als Straftat erwiesen haben. Die für den erfragten Zeitraum genannten unterjährigen Daten sind daher vorläufig. Darüber hinaus erfolgt die räumliche Erfassung des Tatortes in der PKS in der kleinsten Einheit nach Ortsteilen (OT). Der Schanzenpark befindet sich im OT 207, der Teil des Stadtteiles Sternschanze ist. Nach Art der Tatörtlichkeit oder Straßen wird nicht differenziert , daher ist die in der Anfrage genannte Tatörtlichkeit Schanzenpark nicht mit der PKS auswertbar. Der Schanzenpark stellt seit Jahren einen Brennpunkt des Straßenhandels von Betäubungsmitteln (BtM) dar. Die Polizei setzt dort einen Schwerpunkt ihrer Bekämpfungsmaßnahmen , die im 1. Halbjahr 2018 nochmals intensiviert wurden. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt. 1. Wie viele Drogendeals wurden im ersten Halbjahr 2018 im Schanzenpark von der Polizei registriert? Im Ortsteil (OT) 207 wurden im erfragten Zeitraum für den Deliktsbereich „unerlaubter Handel/Schmuggel mit Betäubungsmitteln (BtM)“ 148 Taten erfasst. Darüber hinaus werden Statistiken im Sinne der Fragestellung bei der Polizei nicht geführt. Zur Beantwortung wäre eine Durchsicht aller Hand- und Ermittlungsakten des erfragten Zeitraums bei den sachlich zuständigen Dienststellen des Landeskriminalamts (LKA 6 – Organisierte Kriminalität und Rauschgiftkriminalität) erforderlich. Die Auswertung von mehreren Tausend Akten ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Drucksache 21/14771 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 2. In wie vielen Fällen konnten die Täter dabei ermittelt werden? Bei der Berechnung der Tatverdächtigen (TV) wird in der PKS eine echte Tatverdächtigenzählung vorgenommen. Dabei wird ein TV nur einmal gezählt, auch wenn er mehrfach registriert wurde. Dieses Prinzip wird sowohl für die Anzahl der TV insgesamt als auch für die Anzahl der TV für jedes Delikt angewendet. Im Deliktsbereich „unerlaubter Handel/Schmuggel mit BtM“ wurden im OT 207 insgesamt 92 Tatverdächtige ermittelt. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 3. Wie oft gelang es der Polizei, die von den Dealern genutzten Rauschgiftlager zu finden, aus denen die Drogen in der Regel herbeigeholt werden ? 4. Welches war die größte Menge Rauschgift, die im besagten Zeitraum bei einem mutmaßlichen Drogenhändler sichergestellt werden konnte? 5. Um welche Art von Rauschgift handelte es sich dabei? 6. Wie oft waren die ermittelten Täter dabei bereits im Vorfeld im Zusammenhang mit Drogenhandel in Erscheinung getreten beziehungsweise verurteilt worden? Statistiken im Sinne der Fragestellung werden bei der Polizei nicht geführt. Zur Beantwortung wäre eine Durchsicht aller Hand- und Ermittlungsakten des erfragten Zeitraums bei den sachlich zuständigen Dienststellen des Landeskriminalamts (LKA 6 – Organisierte Kriminalität und Rauschgiftkriminalität) erforderlich. Die Auswertung von mehreren Tausend Akten ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 7. Wie viele der ermittelten Täter waren deutsche beziehungsweise ausländische Staatsbürger? Wie viele verfügten über die doppelte Staatbürgerschaft ? Fünf der ermittelten TV wurden in der PKS als deutsche TV, 87 der ermittelten TV als nicht deutsche TV erfasst; das Merkmal „doppelte Staatsbürgerschaft“ wird in der PKS nicht erfasst. Im Übrigen siehe Vorbemerkung und Antwort zu 3. bis 6. 8. Welche Art von Rauschgift wird nach Kenntnis des Senats gegenwärtig im Schanzenpark verkauft? Bitte gemäß den größten Mengen ordnen. Im Schanzenpark wird nach vorliegenden Erkenntnissen überwiegend mit Marihuana und nachrangig mit Kokain gehandelt. Darüber hinaus werden Statistiken im Sinne der Fragestellung bei der Polizei nicht geführt. Im Übrigen siehe Antwort zu 3. bis 6. 9. Wie hoch fällt die Aufklärungsquote von sogenannten BTM-Delikten im ersten Halbjahr 2018 aus? Im ersten Halbjahr 2018 wurden in der PKS 5.654 BtM-Delikte (PKS- Straftatenschlüssel 730000) erfasst. In 5.013 Fällen wurde ein TV ermittelt, dies entspricht einer Aufklärungsquote von 88,7 Prozent. Im OT 207 wurden im ersten Halbjahr 2018 in der PKS 398 BtM-Delikte erfasst. In 366 Fällen wurde ein TV ermittelt, dies entspricht einer Aufklärungsquote von 92 Prozent. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 10. In wie vielen Fällen ist es nach Abschluss der Ermittlungen zu Strafverfahren gekommen? 11. Wie oft wurden hierbei Bewährungsstrafen, wie oft Haftstrafen verhängt? Sämtliche in der PKS im OT 207 erfassten 398 Fälle wurden durch die Polizei der Staatsanwaltschaft übersandt. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14771 3 Da die Tatörtlichkeit im Vorgangsverwaltungs- und Vorgangsbearbeitungssystem MESTA der Staatsanwaltschaft nicht zuverlässig erfasst wird, ist eine Beantwortung nicht möglich. Es müssten zur zuverlässigen Beantwortung der Fragen alle Verfahren händisch ausgewertet werden. Angesichts der Kürze der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit ist weder eine Beiziehung der Akten noch die erforderliche Verfahrensauswertung möglich. 12. Wie stellt sich die Entwicklung des Drogenhandels während des ersten Halbjahres 2018 im Vergleich zum ersten Halbjahr 2017 dar? Die zugrunde liegende Entwicklung bitte mit Prozentangaben darstellen. Das erste Halbjahr 2017 war geprägt von den Einsatzmaßnahmen rund um den G20- Gipfel. Der Taskforce BtM standen in dieser Zeit Kräfte der Bereitschaftspolizei nur eingeschränkt zur Verfügung. Nach dem G20-Gipfel standen wieder verstärkt Kräfte zur Verfügung und seit April 2018 wurden die Maßnahmen der Taskforce BtM weiter intensiviert, was zu einem deutlichen Anstieg der Anzahl der im ersten Halbjahr 2018 festgestellten Verstöße gegen das BtMG (Kontrolldelikt) führte. Im ersten Halbjahr 2017 wurden in der PKS im Deliktsbereich „unerlaubter Handel/ Schmuggel mit BtM“ 991 Fälle und im ersten Halbjahr 2018 1.268 Fälle erfasst. Im ersten Halbjahr 2018 stieg die Anzahl der erfassten Fälle im Vergleich zum ersten Halbjahr 2017 um 277 Fälle oder 28,0 Prozent. Im OT 207 wurden im ersten Halbjahr 2017 im Deliktsbereich „unerlaubter Handel/ Schmuggel mit BtM“ 99 Fälle in der PKS erfasst, im ersten Halbjahr 2018 148 Fälle. Im ersten Halbjahr 2018 stieg die Anzahl der im OT 207 erfassten Fälle im Vergleich zum ersten Halbjahr 2017 um 49 Fälle oder 49,5 Prozent. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.