BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14777 21. Wahlperiode 02.11.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Carola Ensslen (DIE LINKE) vom 25.10.18 und Antwort des Senats Betr.: Hamburg – (K)ein sicherer Hafen? (II) f & w fördern und wohnen AöR (f & w) – Unterbringung von Geflüchteten ohne Integrationsauftrag Auf dem diesjährigen Forum Flüchtlingshilfe am 31.08.2018 haben in der Diskussionsrunde zu „Aktuellen Themen der öffentlich-rechtlichen Unterbringung “ Anselm Sprandel (ZKF) und Dr. Arne Nielsson (Geschäftsführung f & w) Fragen aus dem Publikum beantwortet. Herr Sprandel hat die weitreichenden Integrationsbemühungen der Stadt Hamburg betont und – ganz im Sinne des Mainstreaming-Ansatzes, der sich auch im Integrationskonzept findet – herausgestellt, dass Hamburg im Prinzip in allen relevanten Bereichen (Arbeit, Wohnraum, Sprache, Gesundheit, Kita, Schule und so weiter) integrationspolitische Fortschritte mache. Bei der Unterbringung von Geflüchteten wurde jedoch deutlich, dass das Unternehmen f & w keinen umfassenden Intergrations-, sondern in erster Linie einen Unterbringungsauftrag hat. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Nach dem Integrationsgedanken des Senats ist die uneingeschränkte Teilhabe in allen Bereichen des Lebens zu ermöglichen. Dieser Kerngedanke wird im aktuellen Integrationskonzept , siehe Drs. 21/10281, fortgeschrieben und mit Kennzahlen und Zielwerten untermauert. Der Senat festigt damit weiterhin den Ansatz, Integration als Querschnittsaufgabe in der fachpolitischen Verantwortung aller Behörden und Ämter umzusetzen. Dem Unterkunfts- und Sozialmanagement (UKSM) der Betreiber obliegt als Verantwortung, erster Ansprechpartner der untergebrachten Geflüchteten zu sein und vor allem dazu beizutragen, die Geflüchteten zu aktivieren, ihnen den Zugang zu den Regelsystemen und damit zur gesellschaftlichen Teilhabe auch außerhalb der Unterkünfte zu ermöglichen. Die gute Verteilung der Unterkünfte über das Stadtgebiet und deren Vernetzung innerhalb des sozialräumlichen Umfeldes ist damit eine weitere wichtige Voraussetzung für eine gelingende Integration, siehe Drs. 20/2171 und Drs. 20/7049. Die im Integrationskonzept dargestellten Maßgaben, inklusive der Umsetzung von Teilzielen, sind Bestandteil der täglichen Arbeit der zuständigen Behörde und der Arbeit von f & w fördern und wohnen AöR (f & w) sowie den übrigen Betreibern von Einrichtungen. Die Umsetzung der Ziele und die Weiterentwicklung des Integrationskonzeptes gelingen vor allem, weil alle Beteiligten unter starker Mitwirkung der Betreiber an dem Integrationsansatz festhalten und Integration als gemeinsame Aufgabe wahrnehmen. Darüber hinaus besteht eine Vereinbarung zwischen der zuständigen Behörde und f & w zu den Aufgaben des UKSM, die auch den Integrationsauftrag gesondert formuliert . Drucksache 21/14777 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die übrigen Betreiber der öffentlich-rechtlichen Unterbringung wurden im Vergabeverfahren zu Integrationsaufgaben verpflichtet. Im Übrigen siehe https://www.hamburg.de/integration/service/115238/ integrationskonzept/ und Drs. 21/5231. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Welche Regelungen und Vereinbarungen bestehen in Hamburg hinsichtlich des Integrationsauftrages im Bereich „Unterbringung“ jenseits der Orientierungsberatung (früher: Verweisberatung)? Bitte genau darlegen und wiedergeben. Siehe Vorbemerkung. 2. Welche Elemente kennzeichnen die Orientierungsberatung im Detail? Bitte genau darlegen. 3. Welche Aufgaben umfasst das Unterkunftsmanagement konkret, welche das Sozialmanagement? Bitte genau darlegen. Zur Aktivierung und bedarfsgerechten Einbindung der in der örU untergebrachten Menschen in das Hilfesystem leistet das UKSM Orientierungsberatung. Diese stellt durch die regelmäßigen offenen Sprechstunden und durch aktive Kontaktaufnahme der UKSM-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter zu den Bewohnerinnen und Bewohnern innerhalb der jeweiligen Einrichtung ein niedrigschwelliges Beratungsangebot dar. Dabei sind die Grundlagen des Handelns die ermittelten (Re-)Integrationsbedarfe der Bewohner. Das UKSM wirkt mit bei der Aktivierung und Re(-integration) der Bewohner in eine eigenständige Lebensführung und in das gesellschaftliche Umfeld. Das UKSM hat hierbei eine koordinierende und vermittelnde Rolle, deren Intensität von den Bedarfen der Einzelfälle abhängig ist. Das UKSM unterstützt die Anbindung an Regelsysteme , wie die ärztliche Versorgung oder den Besuch von Kitas und Schulen. Die Bewohnerinnen und Bewohner werden sowohl über ihre Rechte und Pflichten, die Leistungen des Regelsystems sowie spezifischere Hilfs- und Beratungsangebote informiert als auch dazu motiviert und aktiviert, diese Leistungen sowie weitere Angebote zur Einbindung in den Sozialraum und zum Spracherwerb wahrzunehmen. Darüber hinaus gehören zum Aufgabenbereich des Sozialmanagements unter anderem folgende Tätigkeiten: ‐ Sozialverträgliche Belegungssteuerung, die Sicherstellung des sozialen Friedens innerhalb der Unterkunft sowie in deren nachbarschaftlichem Umfeld. ‐ Intervention in Krisensituationen oder bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung sowie verbindliche, zeitnahe Einbeziehung der zuständigen Stellen. ‐ Enge Kooperation mit den zuständigen Trägern des Hilfesystems (etwa den Fachstellen für Wohnungsnotfälle) und weiteren Institutionen des sozialen Hilfesystems (beispielsweise Wohnungslotsen, Flüchtlingshilfe). ‐ Wertevermittlung in der alltäglichen Interaktion. ‐ Öffentlichkeits- und Akzeptanzarbeit sowie Vernetzung im jeweiligen Sozialraum sowie die partizipationsorientierte Teilhabe der Bewohnerinnen und Bewohner in der Unterkunft. ‐ Akquisition und Förderung von freiwilligem Engagement in enger Kooperation mit der zentralen Freiwilligenkoordination von fördern und wohnen. Der Aufgabenbereich des Unterkunftsmanagements umfasst die Koordination und Organisation der betrieblichen Abläufe in Kooperation mit den jeweils zuständigen Abteilungen der Hauptverwaltung von fördern und wohnen. Dazu gehören: ‐ die interne bedarfsgerechte und sozialverträgliche Belegungssteuerung, ‐ die Aufnahme neuer Bewohnerinnen und Bewohner, ‐ Ertragssicherung und Mahnwesen, Umsetzung von Verwaltungsakten, ‐ Datenpflege, Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14777 3 ‐ Management der Gebäudeinstandhaltung, ‐ Bestellung von Waren und Dienstleistungen, ‐ Überprüfung des Wareneingangs und der Leistungserbring ‐ sowie die Kassenführung. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 4. Warum korrespondiert der Auftrag des Unternehmens f & w nicht mit dem im Integrationskonzept des Senats formulierten Anspruch? 5. Wie soll aus Sicht des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörde der Integrationsanspruch des Senats im Bereich der Unterbringung verwirklicht werden? 6. Wie sieht es mit dem Integrationsauftrag der weiteren Anbieter im Bereich der öffentlich-rechtlichen Unterbringung aus? Welche Unterschiede gibt es? 7. Bestehen vonseiten der Stadt Hamburg, der verschiedenen Betreiber von Erst- beziehungsweise Folgeunterkünften und beziehungsweise oder weiteren relevanten Akteuren Bemühungen, den Unterbringungsauftrag auf einen Integrationsauftrag hin auszuweiten? a. Falls ja, welche relevanten Schritte wurden diesbezüglich bereits unternommen? b. Falls ja, welche Akteure sind in die Verhandlungen eingebunden? c. Falls ja, wie genau soll ein solcher Integrationsauftrag festgelegt und umgesetzt werden? d. Falls nein, warum nicht? Die Betrachtung von Integration als Querschnittsaufgabe durch f & w entspricht dem Integrationsverständnis des Senates. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.