BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14779 21. Wahlperiode 02.11.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Richard Seelmaecker (CDU) vom 25.10.18 und Antwort des Senats Betr.: Überlastung der Justiz – Ist die versprochene Besserung der Situation auf den Geschäftsstellen der Hauptabteilung II der Staatsanwaltschaft eingetreten? Am 1. Juni 2018 zitierte „Die Bild“-Zeitung aus einer internen Mail der Behördenleitung der Staatsanwaltschaft: „Da auf mehreren Dienstposten der Hauptabteilung 2, besonders in den Abteilungen 21, 23, 24, Rückstände von bis zu zwei Monaten aufgelaufen sind, hat die Behördenleitung (...) entschieden , dass (...) die Aufgaben derart zu priorisieren sind, dass die Bearbeitung von Kosten- sowie BZR-Sachen zurückzustellen ist.“ Die Sprecherin der Staatsanwaltschaft bestätigte dies gegenüber der Zeitung mit folgenden Worten : „Das ist eine Sofortmaßnahme, um weitergehende Verzögerungen, z.B. bei Posteingängen, zu vermeiden.“ In der Antwort auf meine Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/13467 erklärte der Senat, dass die Zurückstellungsmaßnahme nach gegenwärtiger Verfügungslage auf den Zeitraum vom 1. Juni bis zum 31. August 2018 beschränkt ist. „Die Auswirkungen der Anordnung vom 31. Mai 2018 sind aufgrund des begrenzten Zeitraums gering. Auch im regulären Betrieb erfolgen Eintragungen in das Bundeszentralregister nicht unmittelbar nach Rechtskraft des Urteils, sondern erst nach Eingang der Akte bei der Staatsanwaltschaft, wenn sämtliche in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden Arbeitsschritte abgeschlossen sind.“ Weiterhin wurde erklärt, dass die vorübergehend zurückgestellte Bearbeitung von Kostensachen keine Auswirkung auf die Fälligkeit der vom Verurteilten zu tragenden Gerichtskosten oder auf die Kostenfestsetzungsanträge von Verteidigern hat. In der Drs. 21/13922 teilte der Senat auf meine Frage hin, ob eine Verlängerung der Zurückstellungsmaßnahme erforderlich sei, mit, dass die Maßnahme am 31. August 2018 endet. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Zurückstellungsmaßnahme wurde zwischenzeitlich bis zum 31. Oktober 2018 verlängert und hat im Bereich der Einheitssachbearbeitung für Entlastung gesorgt und die Aufarbeitung sämtlicher Rückstände in bislang zwei Abteilungen (Abteilungen 20 und 23) ermöglicht. In den übrigen drei Abteilungen werden die Rückstände mit zwei – drei Tagen (Abteilung 22) und zwei – drei Wochen (Abteilungen 21 und 24) ebenfalls weniger. Mit Blick auf die Erledigungszahlen der Hauptabteilung II im ersten Halbjahr 2018 zeigt sich außerdem, dass mehr Verfahren erledigt wurden als eingegangen Drucksache 21/14779 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 sind, obwohl die Eingangszahlen im ersten Halbjahr 2018 weiter gestiegen sind (vergleiche Drs. 21/13922). Die eingesetzte Arbeitsgruppe erarbeitet derzeit intensiv und zeitlich eng getaktet einen umfassenden und abschließenden Bericht unter Prüfung und Einbeziehung aller möglichen Ursachen und Auswirkungen der aktuellen Situation, der voraussichtlich zum Jahresende fertiggestellt werden wird. Ziel ist die nachhaltige Verbesserung der Situation. Es wird versucht, bereits vor Erstellung des Abschlussberichts einzelne konkrete Maßnahmen auf den Weg zu bringen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wann hat die Zurückstellungsmaßnahme geendet? 2. Wie ist der aktuelle Sachstand zur Abarbeitung der Rückstände in der Aktenbearbeitung auf den Dienstposten der Hauptabteilung II, besonders in den Abteilungen 21, 23 und 24? Siehe Vorbemerkung. 3. Wie viele BZR- und Kostensachen sind während der Zurückstellungsmaßnahme jeweils aufgelaufen und wie ist der aktuelle Sachstand zur Abarbeitung der zurückgestellten BZR- und Kostensachen? (Bitte getrennt angeben.) Bis zum 26. Oktober 2018 sind 4.805 Bundeszentralregistersachen (BZR) und 11.674 Kostensachen aufgelaufen. Nach Abschluss der Urlaubszeit ab 1. November 2018 werden die Rückstände dienststellenweit, das heißt unter Einbeziehung sämtlicher BZR-Kräfte und Kostensachbearbeiter der Behörde, abgearbeitet. Es ist zudem beabsichtigt , zur Reduzierung sämtlicher Rückstände – auch der im BZR- und Kostenbereich – freiwillige Mehrarbeit zuzulassen. 4. Zu welchen Auswirkungen und Problemen haben die zurückgestellten BZR- und Kostensachen geführt? Bitte detailliert für BZR- und Kostensachen darstellen. Siehe Drs. 21/13467. 5. Wie hat sich die durchschnittliche Fehlzeitenquote auf den Geschäftsstellen der Staatsanwaltschaft seit April 2018 monatlich entwickelt? Die Fehlzeiten liegen in valider Form bis Juni 2018 vor. Im Verhältnis zum ersten Quartal 2018 (vergleiche Drs. 21/13467) ist durchschnittlich ein Rückgang um ein Drittel zu verzeichnen. 2018 April Mai Juni Gesamt 2018 Geschäftsstellen der Staatsanwaltschaft 10,8 % 7,4 % 7,5 % 10,5 % 6. Wie viele Mitarbeiter auf den Geschäftsstellen der Hauptabteilung II waren beziehungsweise sind seit Beginn des Jahres 2018 langzeiterkrankt (mehr als 75 Tage)? In der Hauptabteilung II haben im laufenden Kalenderjahr bislang 16 Mitarbeiter des Servicebereichs mehr als 75 krankheitsbedingte Fehltage. 7. In der Drs. 21/13922 heißt es: „Im Hinblick auf die besondere Belastungssituation und die damit einhergehenden Probleme in Hauptabteilung II hat der Generalstaatsanwalt nach vorangegangener Erörterung zum 9. März 2018 eine interne Arbeitsgruppe eingesetzt, die sich mit allen strukturellen Fragen beschäftigt.“ a. Zu welchen Erkenntnissen ist die Arbeitsgruppe gekommen? b. Welche Maßnahmen sollen wann eingeleitet werden? Siehe Vorbemerkung.