BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14780 21. Wahlperiode 02.11.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Ralf Niedmers (CDU) vom 25.10.18 und Antwort des Senats Betr.: Landstromanlagen in Hamburg (IV) Im Jahr 2017 verzeichnete Hamburg insgesamt 197 Anläufe von Kreuzfahrtschiffen mit über 810.000 Passagieren. Nach Angaben von Cruise Gate Hamburg GmbH wurden in diesem Jahr sogar 915.000 Reisende und 220 Schiffsanläufe an den drei Terminals gezählt. Um dem wachsenden Kreuzfahrtmarkt entgegenzukommen, hatte der Senat Mitte September 2017 den Neubau des Kreuzfahrtterminals in der HafenCity beschlossen. Das jetzige Terminal (CC1) soll dabei ersetzt und in den Neubau des Überseequartiers integriert werden. Für die dort anlegenden Schiffe soll hier gleichzeitig die zweite Landstromanlage für Hamburg gebaut werden. Kreuzfahrtschiffe verbringen einen großen Teil ihrer Betriebszeit in Häfen (AIDA beispielsweise 40 Prozent). Ziel ist es, die Energieversorgung von Kreuzfahrtschiffen während ihrer Liegezeiten umweltfreundlicher und effizienter zu gestalten. Bei 100-prozentiger Versorgung mit stationärem Landstrom fallen die Emissionen bei den Kraftwerken und nicht im Hafen an. Dadurch soll der Schadstoffausstoß während der Liegezeiten im Vergleich zur Eigenstromversorgung durch Generatoren deutlich gesenkt werden. Laut Cruise Gate Hamburg sei der Ausstoß von Kohlendioxid (CO2) durch die Landstromnutzung von Kreuzfahrtschiffen in Hamburg im Jahr 2017 bereits um rund 200 Tonnen und in 2018 um 458 Tonnen reduziert worden. Betrachtet man jedoch die Liegezeiten, die Kreuzfahrtschiffe – wie beispielsweise die AIDA Sol – an der Landstromanlage Altona tatsächlich verbringen, wird deutlich, dass die Kapazitäten nicht ansatzweise ausgeschöpft werden (vergleiche Drs. 21/9391). Zudem wird unter Angabe der Gesamtliegezeit nicht berücksichtigt, dass die Schiffe vor dem An- und nach dem Ablegen jeweils etwa eine Stunde weiterhin über Eigenstrom laufen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Hamburg Port Authority AöR (HPA) und der HAMBURG ENERGIE GmbH (HE) wie folgt: 1. Wie viele und welche Kreuzfahrtschiffe wurden seit dem 1.Januar 2018 an der Landstromanlage am Cruise Center Altona jeweils wie lange mit Landstrom versorgt? Bitte konkreten Zeitraum und Anzahl der tatsächlichen Versorgungsstunden, den jeweiligen Verbrauch in MWh sowie die entsprechenden Umsatzerlöse nennen. Im Zeitraum vom 01.01.2018 bis 29.10.2018 wurde die AIDAsol am Cruise Center Altona mit Landstrom versorgt (Anzahl der Versorgungsstunden: 180). Der Verbrauch Drucksache 21/14780 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 und die entsprechenden Umsatzerlöse unterliegen den Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der Vertragspartner. Im Übrigen siehe Drs. 21/14616. 2. Wie bewertet der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde die Auslastungsentwicklung der Landstromanlage am Cruise Center Altona? Bitte unter Berücksichtigung technischer und organisatorischer Aspekte beantworten. Vor dem Hintergrund der gegebenen rechtlichen Rahmenbedingungen sowie von Hamburgs Pionierrolle beim Landstrom für Kreuzfahrtschiffe ist die Entwicklung der Auslastung zufriedenstellend zu beurteilen. Technisch kann die Landstromanlage Altona alle Schiffe bis zu einer Leistungsaufnahme von 12 Megavoltampere (MVA) versorgen. Eine weitere Auslastung ist unter anderem davon abhängig, ob und wie weitere Reedereien ihre Schiffe landstromfähig nachrüsten. 3. Wie viele und welche landstromfähige Kreuzfahrtschiffe haben in den ersten drei Quartalen des Jahres 2018 im Hamburger Hafen angelegt? Entsprechend des Environmental Ship Index (ESI) handelt es sich um fünf Schiffe und zwar die AIDAsol, AIDAperla, MSC Meraviglia, Queen Mary 2 und Europa 2. 4. In wie vielen Fällen kam es seit der Inbetriebnahme der Landstromanlage am Cruise Center Altona vor, dass Kreuzfahrtschiffe mit technischer Voraussetzung zur Landstromnutzung (zum Beispiel die AIDAsol und Hapag-Lloyd Europa 2) an anderen Terminals angelegt haben und aus welchen jeweiligen Gründen? In 139 Fällen – aus nautischen und operativen Gründen. 5. Wie viele und welche landstromfähige Kreuzfahrtschiffe werden voraussichtlich in den verbleibenden Wochen in 2018 im Hamburger Hafen anlegen? Wie viele davon werden am Cruise Center Altona anlegen und Landstrom beziehen? Wie viele davon werden an deren Terminals anlegen und warum? In dem genannten Zeitraum werden voraussichtlich zwei Kreuzfahrtschiffe, die AIDAperla und die Oceana, im Hamburger Hafen anlegen. Die AIDAperla wird aus nautischen Gründen und aufgrund der der Anzahl der Passagiere zweimal in Steinwerder anlegen, die Oceana am Cruise Center Altona. 6. Wie wird sich die Nutzung der Landstromanlage in Altona nach Einschätzung des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörde in den kommenden Jahren 2019 und 2020 entwickeln? Die Nutzung der Landstromanlage wird sich voraussichtlich auf dem aktuellen Niveau halten. 7. Wie viele Anläufe von landstromfähigen Kreuzfahrtschiffen sind für die Jahre 2019 und 2020 bisher geplant? Bisher sind 75 Anläufe im Jahr 2019 geplant. Für das Jahr 2020 liegt noch keine Prognose vor. 8. Am Neubau Steinwerder können derzeit die größten Schiffe festmachen, die gleichzeitig häufiger mit der entsprechenden Technologie für die Landstromnutzung ausgestattet sind. Auf bisherige Anfragen antworte der Senat beziehungsweise die Behörde, die Installation einer Landstromanlage sei dort nicht geplant. Hat sich dieser Standpunkt seitens des Senats/der zuständigen Behörde unterdessen geändert, das heißt, ist die Option, Steinwerder mit Landstrom auszustatten, erneut diskutiert worden? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Die Meinungsbildung hierzu ist noch nicht abgeschlossen. Im Übrigen siehe Drs. 21/11618. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14780 3 9. Was haben die in Drs. 21/12276 (Frage 3.) genannten Maßnahmen hinsichtlich der Schaffung von Anreizen zur Landstromnutzung mittlerweile bewirkt? Unternimmt der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde darüber hinaus noch weitere Maßnahmen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Die Gespräche mit den Reedereien, in denen für die Nutzung von Landstrom während der Liegezeit geworben wird, werden fortgesetzt. 10. Sind die in Drs. 21/12276 genannten Verhandlungen mit weiteren Reedereien bereits abgeschlossen? Wenn ja, welche Ergebnisse gingen daraus hervor? Derzeit werden die Ergebnisse der genannten Verhandlungen ausgewertet. 11. In einer der letzten Sitzungen des Ausschusses für Wirtschaft, Innovation und Medien berichteten Vertreterinnen und Vertreter des Senats über laufende Beratungen zur Abschaffung der EEG-Umlage. Auf welchem Stand befinden sich die Verhandlungen aktuell? Das Thema der Abschaffung der EEG-Umlage ist Gegenstand von Gesprächen der Bundesregierung und den Ländern. 12. Konnten seit der letzten Abfrage (Drs. 21/12276) weitere konkreten Daten beziehungsweise Erkenntnisse (sowohl ökologisch als auch ökonomisch ) gesammelt werden, die auf die geplante zweite Landstromanlage am Cruise Center HafenCity übertragen werden sollen? Wenn ja, welche? Die HE hat seit der Drs. 21/12276 erhobene Daten (zum Beispiel hinsichtlich operativer Kosten) aktualisiert und fortgeschrieben. Zudem unterliegen Ablaufpläne bei HE einer kontinuierlichen Verbesserung. Darüber hinaus liegen keine neuen Erkenntnisse vor. 13. Wo befindet sich der Kreuzfahrtstandort Hamburg hinsichtlich der Nutzung von Landstrom in internationalen Vergleich mit anderen Häfen? Nach Kenntnissen der zuständigen Behörde befindet sich in Hamburg die zweitgrößte Landstromanlage in Europa. 14. Wie steht der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde der Forderung des NABU gegenüber, an der Cruise-Days-Parade nur solche Schiffe teilnehmen zu lassen, „die über mehr als nur das Mindestmaß an Abgastechnik verfügen“? Hiermit hat sich die zuständige Behörde noch nicht befasst.