BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14781 21. Wahlperiode 02.11.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Jens Wolf (CDU) vom 25.10.18 und Antwort des Senats Betr.: Vergabe von öffentlichen Bauaufträgen an verwaltungsexterne Baufirmen Auf Seite 3 der Ausgabe des „Hamburger Wochenblattes“ (Eppendorf) vom 29.08.2018 wurde Frau Voß (Projektleiterin des Sanierungsprojekts Krugkoppelbrücke ) mit den Worten zitiert: „(…) die Vollsperrung zur Fahrbahnerneuerung von Juli bis Oktober mussten wir aufschieben.“ Zur Ausschreibung der Arbeiten soll kein einziges Angebot gekommen sein. Wiederum auf Seite 3 titelte das „Hamburger Wochenblatt“ (Barmbek) am 06.06.2018: „Pfusch beim Bau: Anzeige gegen Firma.“ Die „Bergedorfer Zeitung“ schrieb jüngst am 14.09.2018 auf Seite 11: „Zehntausende Quadratmeter Wege kaputt (…) obwohl Hamburg finanzielle Hilfe (…) zugesagt hat, wird das wohl auch noch eine Weile so bleiben.“ Unter Verweis auf Ausführungen des bezirklichen „Chefs der Grünabteilung“ wird diesbezüglich erklärend darauf hingewiesen, dass es sehr schwierig sei, Firmen zu finden. Diese zufällig ausgewählten Beispiele aus unterschiedlichen Bereichen zeigen, dass bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen Schwierigkeiten bestehen könnten. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die derzeitige Baukonjunktur und gleichzeitig hohe Nachfrage im öffentlichen Sektor können die gegenwärtigen Kapazitäten der Baufirmen übertreffen. Die Bezirksämter wirken daher in ständiger Praxis darauf hin, dass fehlerhafte Leistungen beziehungsweise Fehlentwicklungen noch während der Ausführung einvernehmlich zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer korrigiert werden. Generell sind Vergabeverfahren oft Teil eines größeren Projekts. Deshalb werden die erfragten einzelfallbezogenen Informationen und Daten üblicherweise nicht gesondert statistisch erfasst und mussten teilweise durch aufwändige Abfragen und Recherchen in den Bezirksämtern zusammengestellt werden. Die Angabe erfolgt in dem Umfang beziehungsweise der Vollständigkeit, die in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit möglich sind. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele „Bauaufträge“ wurden in den Jahren 2016, 2017 und 2018 in den jeweiligen Bezirken vergeben? Siehe Anlage 1. 2. Wie lange dauerten die einzelnen Abschnitte im Vergabeverfahren jeweils? Die regelhafte durchschnittliche Dauer der einzelnen Schritte eines Vergabeverfahrens beträgt für die Veröffentlichung der Ausschreibung beziehungsweise Aufforderung zur Abgabe eines Angebots bei beschränkter Ausschreibung oder freihändiger Drucksache 21/14781 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Vergabe ein bis zwei Tage, für die Angebotsfrist zwei bis vier Wochen, für die Submission der eingegangenen Angebote ein bis zwei Stunden, für die Prüfung und Wertung der Angebote (Formelle Prüfung, ggfs. Aufklärung von Unklarheiten der Angebote , Prüfung der Eignung (nur bei öffentlichen Ausschreibungen, bei beschränkten Ausschreibungen und freihändigen Vergaben ist dies schon vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe erfolgt), fachliche Prüfung und Wertung) zwei bis vier Wochen sowie für den Zuschlag ein Tag. Je nach Komplexität und Umfang der ausgeschriebenen Leistung kann sich diese – zum Teil erheblich – verlängern. Da die einzelnen Verfahrensschritte von unterschiedlichen Verfahrensbeteiligten, darunter auch Externe wie zum Beispiel Fachplaner, ausgeführt werden, entstehen außerdem weitere Zeitbedarfe für Weiterleitung, Abstimmung und ähnliches, die sich auf durchschnittlich circa zwei bis vier Wochen summieren. Im Übrigen wird die Dauer einzelner Abschnitte der Vergabeverfahren nicht gesondert erfasst. 3. In welchen (und wie vielen) Fällen bestanden Probleme, Unternehmen für die Durchführung zu akquirieren? 4. In wie vielen Fällen a) dauerte es länger als ein Vierteljahr, um ein durchführendes Unternehmen zu gewinnen? b) dauerte es länger als ein Jahr, um ein durchführendes Unternehmen zu gewinnen? c) konnte kein Unternehmen gewonnen werden, um den Auftrag durchzuführen? Siehe Anlage 2. 5. Wie wurde damit umgegangen, wenn kein Unternehmen ein Angebot zur Durchführung abgab? Wenn kein Angebot eingeht, sieht die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)/A als Möglichkeiten die Aufhebung der Ausschreibung (§ 17 Absatz 1 Nummer 1 VOB/A) und die erneute Ausschreibung, aber mit reduziertem Bieterkreis (beschränkte Ausschreibung beziehungsweise freihändige Vergabe, § 3a Absatz 2 Nummer 2, Absatz 4 Nummer 4 VOB/A), vor. In den von den Bezirksämtern genannten fünf Fällen wurde in einem Fall die Ausschreibung mit geänderten Zeitvorgaben und Aufteilung des Baufeldes in zwei Abschnitte neu durchgeführt. In zwei anderen Fällen wurde die Ausschreibung neu aufgelegt, davon einmal mit verändertem Leistungsumfang. In zwei Fällen wurden zunächst verkehrssichernde Maßnahmen vorgenommen. 6. In welchen (und wie vielen) Fällen wurden Aufträge fehlerhaft durchgeführt ? Welche Konsequenzen wurden jeweils gezogen beziehungsweise sollen gezogen werden? Welche Schadensersatzansprüche sind geltend gemacht worden beziehungsweise sollen geltend gemacht werden? Sind die Mängel schon vor der Abnahme erkennbar, kann die Abnahme verweigert und der Auftragnehmer aufgefordert werden, die Leistung mangelfrei entsprechend den Vorgaben des Leistungsverzeichnisses zu erstellen. Zeigen sich die Mängel erst nach der Abnahme, hat der Auftraggeber die Rechte aus § 17 VOB/B. In erster Linie sind dies Ansprüche auf Beseitigung der Mängel und Minderung der Vergütung. Entsteht durch den Mangel ein Schaden an der baulichen Anlage, ist der Auftragnehmer zum Ersatz verpflichtet (§ 17 Absatz 7 Nummer 3 VOB/B). In keinem Bezirksamt ist es zu gravierenden Mängeln in der Bauausführung oder zu Schadenersatzansprüchen gekommen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 7. Worauf führt der Senat die obigen Ergebnisse zurück? Was wird getan, um eine Verbesserung – beispielweise hinsichtlich der Krugkoppelbrücke – zu erreichen? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14781 3 Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer wird die Straßenbaumaßnahme an der Krugkoppel im kommenden Jahr nochmals ausschreiben. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. Drucksache 21/14781 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Anlage 1 Bauaufträge, die in der Verantwortung der Bezirksämter durchgeführt wurden und werden Bezirksamt 2016 2017 2018 Vergabe über Submissionsstelle/ andere Vergabeverfahren ¹ Vergabe über Submissionsstelle/ andere Vergabeverfahren ¹ Vergabe über Submissionsstelle/ andere Vergabeverfahren ¹ Hamburg-Mitte² 90 rd. 1.200-1.600 129 rd. 1.200-1.600 96 rd. 1.200-1.600 Altona 55 1.100 53 1.250 31 950 Eimsbüttel 34 817 38 911 37 731 Hamburg-Nord (Schätzwert) 60 420 70 380 70 300 Wandsbek 52 1.285 56 1.370 66 1.306 Bergedorf (Schätzwert) 72 180 80 220 97 300 Harburg 70 98 75 92 68 93 Quelle: Angaben der Bezirksämter 1 Andere Vergabeverfahren werden angewandt bei Bauaufträgen, die keines formalen Vergabeverfahrens über die Submissionsstelle bedürfen. Meist handelt es sich um Abrufe aus Klein- und Rahmenverträgen. 2 Einschließlich Maßnahmen des Fachamtes Bezirklicher Sportstättenbau für alle Bezirksämter ; ohne Tiefbau und Stadtgrün. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14781 5 Anlage 2 Fälle mit erschwerter Akquise von Auftragnehmern Bezirksamt Anzahl Fälle Anmerkung Dauer bis zum Vertragsabschluss ≥ Vierteljahr Dauer bis zum Vertragsabschluss ≥ ein Jahr Anzahl Fälle ohne Angebot Hamburg-Mitte* 5 Terminziel nicht einzuhalten, Auslastung der Firmen 1 0 0 Altona 5 In drei Fällen überhöhter Preis, in zwei Fällen kein Angebot 0 0 2 Eimsbüttel 1 Auslastung der Firmen 0 0 1 Hamburg-Nord 3 In einem Fall kein wirtschaftliches Angebot, in zwei Fällen Auslastung der Firmen 2 0 0 Wandsbek keine entfällt entfällt entfällt entfällt Bergedorf keine entfällt entfällt entfällt entfällt Harburg 6 Auslastung der Firmen 4 0 2 Quelle: Angaben der Bezirksämter * Fälle nur entstanden bei Maßnahmen des Fachamtes Bezirklicher Sportstättenbau