BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14783 21. Wahlperiode 02.11.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Daniel Oetzel (FDP) vom 25.10.18 und Antwort des Senats Betr.: Abweichung vom Kita-Schlüssel Die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration hat für die Sitzung des Familien-, Kinder- und Jugendausschusses vom 6. September 2018 zum Thema Einigung der Regierungsfraktionen mit der Volksinitiative „Mehr Hände für Hamburger Kitas“ eine Protokollerklärung abgegeben (Drs. 21/14540, Seite 8), in der die Regelung zur Unterschreitung des vereinbarten Betreuungsschlüssels um bis zu 10 Prozent beschrieben wird: „Gemäß § 4 des Landesrahmenvertrags „Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen “ darf eine Kita die für die Betreuung der Kinder finanzierte Personalausstattung während eines zwölfmonatigen Zeitraums nicht um mehr als zehn Prozent unterschreiten. Diese Regelung ist nicht befristet.“ Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Muss eine Kita die Unterschreitung von weniger als 10 Prozent der zuständigen Behörde melden? Wenn nein, warum nicht? Nein. Bei einer Unterschreitung von bis zu 10 Prozent liegt kein Verstoß gegen die Regelungen des Landesrahmenvertrags Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen (LRV) vor. 2. Wie viele Kitas haben den vereinbarten Betreuungsschlüssel um bis zu 10 Prozent unterschritten? Bitte nach Bezirken und für die Jahre 2015 – 2018 aufschlüsseln. 3. Wie viele Kitas haben den vereinbarten Betreuungsschlüssel um bis zu 10 Prozent für a. null – drei Monate, b. vier – sechs Monate, c. sieben – neun Monate, d. zehn – zwölf Monate in einem Jahr unterschritten? Bitte nach Bezirken und für die Jahre 2015 – 2018 aufschlüsseln. Die für Kindertagesbetreuung zuständige Behörde verfügt nicht über die Informationen zur Beantwortung der Fragestellungen zu 2. und 3. a. bis d. Sie hat daher die Vertragspartner des LRV (Arbeiterwohlfahrt Landesverband Hamburg e.V.; Caritasverband für Hamburg e.V.; Deutsches Rotes Kreuz Landesverband Hamburg e.V.; Der PARITÄTISCHE Wohlfahrtsverband Hamburg e.V.; Diakonisches Werk Hamburg e.V., Drucksache 21/14783 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Kindermitte e.V. – Bündnis für soziales Unternehmertum und Qualität in der Kindertagesbetreuung e.V.; SOAL – Alternativer Wohlfahrtsverband e.V. Landesverband Hamburg, Elbkinder – Vereinigung Hamburger Kitas gGmbH) und die nicht organisierten Träger von Kindertageseinrichtungen gebeten, die entsprechenden Auskünfte zu erteilen. Drei Verbände haben mitgeteilt, dass sie keine differenzierten Daten in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit liefern können. Die Elbkinder – Vereinigung Hamburger Kitas gGmbH konnte für die Jahre 2016 bis 2018 entsprechende Daten bereitstellen (Anlage 1). 4. Werden für die Kennzahlen B_254_06_010 und B_254_06_011 im Einzelplan 4 der finanzierte oder der Fachkraftschlüsse inklusive der Abweichung zugrunde gelegt? Bei den in den Kennzahlen ausgewiesenen Fachkraftschlüsseln handelt es sich um finanzierte Fachkraftschlüssel. 5. Wie schätzt die zuständige Behörde die Gefahr ein, dass durch die Regelung in § 4 eine strukturelle und dauerhafte Unterschreitung des vereinbarten Kita-Schlüssels gefördert wird? Im nachfrageorientierten Kita-Gutschein-System finanzieren die Träger ihre Leistungsangebote über die bei ihnen eingelösten Gutscheine. Die Regelung gemäß § 4 des LRV ermöglicht Kitas eine flexiblere Anpassung an Nachfrageschwankungen. Bei erhöhter Platznachfrage können zusätzliche Kinder aufgenommen werden, ohne dass sofort zusätzliches Personal eingestellt werden muss. Durch die zusätzlich generierten Einnahmen ist die Kita wiederum in der Lage, Phasen temporärer Unterauslastung zu überbrücken, ohne zeitnah mit Personalabbau reagieren zu müssen. Die für Kindertagesbetreuung zuständige Behörde schätzt das Risiko gering ein, dass es im flexiblen Kita-Gutschein-System zu einer strukturellen und dauerhaften Unterschreitung der vereinbarten Fachkraftschlüssel kommt, siehe auch Anlage 2. 6. Wie bewertet die zuständige Behörde die Regelung des § 4 vor dem Hintergrund der Umsetzung der Einigung mit der Volksinitiative? 7. Ist seitens der zuständigen Behörde eine Anpassung von § 4 geplant? Wenn ja, welche? Die Einigung mit der Volksinitiative sieht eine Verbesserung der finanzierten Fachkraftschlüssel im Krippenbereich auf 1:4 bis zum 01.01.2021 und im Elementarbreich auf 1:10 bis zum 01.01.2024 vor und wurde bereits im Hamburger Kinderbetreuungsgesetz (KibeG) umgesetzt. Die Einigung mit der Volksinitiative erfordert nach Auffassung der Partner des LRV keine Neubewertung der Regelung nach § 4 LRV. 8. Wie viele Kitas haben den vereinbarten Betreuungsschlüssel um mehr als 10 Prozent unterschritten? Bitte nach Bezirken und für die Jahre 2015 – 2018 aufschlüsseln. 9. Wie viele Kitas haben den vereinbarten Betreuungsschlüssel um mehr als zehn Prozent für a. null – drei Monate, b. vier – sechs Monate, c. sieben – neun Monate, d. zehn – zwölf Monate in einem Jahr unterschritten? Bitte nach Bezirken und für die Jahre 2015 – 2018 aufschlüsseln. Siehe Anlage 2. Im Übrigen siehe Antwort zu 2. bis 3. d. 10. Wie verfährt die zuständige Behörde, wenn eine Kita den vereinbarten Betreuungsschlüssel um mehr als 10 Prozent unterschreitet? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14783 3 Sofern im Rahmen der Überprüfungen nach §§ 22, 23 LRV festgestellt wird, dass der vereinbarte Fachkraftschlüssel ohne Zustimmung der für Kindertagesbetreuung zuständigen Behörde während eines zwölfmonatigen Zeitraum um mehr als 10 Prozent unterschritten wurde, liegt ein Verstoß gegen den LRV vor. In solchen Fällen sind die vereinbarten Entgelte gemäß § 24 LRV für die Dauer des Mangels angemessen zu kürzen. Gegen die Entscheidung der für Kindertagesbetreuung zuständigen Behörde kann der Träger die Schiedsstelle nach § 20 des Hamburger Kinderbetreuungsgesetz (KibeG) anrufen. Darüber hinaus prüft die Kita-Aufsicht der für Kindertagesbetreuung zuständigen Behörde auf Grundlage von § 46 SGB VIII anlassbezogen, zum Beispiel bei Elternbeschwerden , die Personalsituation. Geklärt wird, ob zum Prüfzeitpunkt das Kindeswohl im Sinne von § 45 Absatz 7 SGB VIII gefährdet ist. Ist dies der Fall, wird der Träger gemäß 45 Absatz 6 SGB VIII beraten und aufgefordert, Abhilfe zu schaffen. In der Regel werden im Rahmen der Beratung Maßnahmen zur Abwendung der Gefährdungssituation vereinbart. In seltenen Fällen kommt es zu befristeten Schließungen einzelner Gruppen bis hin zur Schließung der gesamten Einrichtung. In Einzelfällen werden zur Durchsetzung der Maßnahmen nachträglich Auflagen in die Betriebserlaubnis aufgenommen. Die Prüfung der Kita-Aufsicht orientiert sich nicht an den Regelungen des LRV, sondern bezieht sich auf eine konkrete Gefährdung des Kindeswohls zum Prüfzeitpunkt beziehungsweise in der nahen Zukunft. Angaben für Elbkinder – Vereinigung Hamburger Kitas gGmbH Bezirk Jahresdurchschnitt 0 Monate, keine Unterschreitung 1-3 Monate 4-6 Monate 7-9 Monate 10-12 Monate Altona 9 2 7 11 4 0 Bergedorf 4 1 5 6 1 0 Eimsbüttel 13 0 3 14 5 1 Hamburg Mitte 18 0 11 17 6 0 Hamburg Nord 16 0 6 21 3 2 Harburg 7 1 1 10 3 0 Wandsbek 24 0 6 20 8 2 Gesamt 91 4 39 99 30 5 Bezirk Jahresdurchschnitt 0 Monate, keine Unterschreitung 1-3 Monate 4-6 Monate 7-9 Monate 10-12 Monate Altona 5 0 11 10 3 0 Bergedorf 5 2 5 5 1 0 Eimsbüttel 8 1 7 13 2 0 Hamburg Mitte 13 3 11 14 6 0 Hamburg Nord 7 1 15 15 1 0 Harburg 8 1 7 7 0 0 Wandsbek 18 1 13 18 4 0 Gesamt 64 9 69 82 17 0 Bezirk Jahresdurchschnitt 0 Monate, keine Unterschreitung 1-3 Monate 4-6 Monate 7-9 Monate 10-12 Monate Altona 3 5 16 2 0 0 Bergedorf 3 6 5 2 0 0 Eimsbüttel 3 5 13 5 0 0 Hamburg Mitte 4 13 18 3 0 0 Hamburg Nord 3 14 15 3 0 0 Harburg 2 6 6 2 1 0 Wandsbek 7 9 20 7 1 0 Gesamt 25 58 93 24 2 0 2016 - Anzahl der Kitas mit einer Personalausstattung von ≥ 90% bis ≤ 100% 2017 - Anzahl der Kitas mit einer Personalausstattung von ≥ 90% bis ≤ 100% 2018 (bis August) - Anzahl der Kitas mit einer Personalausstattung von ≥ 90% bis ≤ 100% Drucksache 21/14783 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Anlage 1 Angaben für Elbkinder – Vereinigung Hamburger Kitas gGmbH Bezirk Jahresdurchschnitt 0 Monate, immer ≥ 90% 1-3 Monate 4-6 Monate 7-9 Monate 10-12 Monate Altona 1 10 12 2 0 0 Bergedorf 2 2 7 1 3 0 Eimsbüttel 1 11 8 3 1 0 Hamburg Mitte 2 7 18 7 2 0 Hamburg Nord 0 13 16 3 0 0 Harburg 1 5 9 1 0 0 Wandsbek 2 5 20 8 3 0 Gesamt 9 53 90 25 9 0 Bezirk Jahresdurchschnitt 0 Monate, immer ≥ 90% 1-3 Monate 4-6 Monate 7-9 Monate 10-12 Monate Altona 2 10 9 4 1 0 Bergedorf 0 4 5 4 0 0 Eimsbüttel 0 6 11 6 0 0 Hamburg Mitte 0 7 21 6 0 0 Hamburg Nord 1 12 12 7 1 0 Harburg 0 1 9 4 1 0 Wandsbek 1 7 19 8 2 0 Gesamt 4 47 86 39 5 0 Bezirk Jahresdurchschnitt 0 Monate, immer ≥ 90% 1-3 Monate 4-6 Monate 7-9 Monate 10-12 Monate Altona 1 15 7 1 0 0 Bergedorf 1 7 4 2 0 0 Eimsbüttel 1 17 5 1 0 0 Hamburg Mitte 1 25 8 1 0 0 Hamburg Nord 2 21 9 2 0 0 Harburg 0 11 4 0 0 0 Wandsbek 1 25 11 1 0 0 Gesamt 7 121 48 8 0 0 2016 - Anzahl der Kitas mit einer Personalausstattung < 90% 2017 - Anzahl der Kitas mit einer Personalausstattung < 90% 2018 (bis August) - Anzahl der Kitas mit einer Personalausstattung < 90% Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14783 5 Anlage 2 14783ska_Text 14783ska_Anlagen 14783ska_Antwort_Anlage1 14783ska_Antwort_Anlage2